Mietvertrag mit 17 gültig?

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Da du inzwischen volljaehrig bist und das Mietverhaeltnis nach Erreichen der Volljaehrigkeit fortgesetzt hast, ist der Vertrag nun wirksam.

Vorher war er wegen deiner Minderjaehrigkeit nur schwebend wirksam, durch die Aufrechterhaltung des Mietverhaeltnisses bei Erreichen der Volljaehrigkeit/vollen Geschaeftsfaehigkeit hast du den Vertrag aber nachtraeglich durch sog. "schluessiges Handeln" genehmigt und der ist nun voll wirksam.

PrivateUserx  15.11.2019, 19:54

Ja, aber laut §1029 muss mindestens ein Elternteil mit dem Jugendlichen Unterschrieben. Da es aber nicht der Fall war, war der Vertrag von Anfang an unwirksam.

Jewi14  15.11.2019, 21:06
@PrivateUserx

Ein Tipp für die Zukunft: wenn du schon einen Paragraphen zitierst, bitte das entsprechende Gesetz auch nennen, Paragraph 1029 von was?

Sicherlich nicht vom BGB. Der Vertrag war nicht unwirksam, sondern schwebend wirksam. Rechtlich gesehen liegen Welten dazwischen.

PrivateUserx  16.11.2019, 22:14
@Jewi14

Sorry mein Fehler. Ich meinte §1629 BGB.

Nein, mit deiner Volljährigkeit und der dann fehlenden Anfechtung hat der Mietvertrag Gültigkeit erlangt. Und da alle Mieter gesamtschuldnerisch haften, hat der Vermieter das Recht, dich alleine in Anspruch zu nehmen. Selbstverständlich hast du das Recht, dir den Anteil des Ex beim ihm zurückzuholen.

In der Annahme, dass du mittlerweile Volljährig bist und von dem Vertrag seitdem nicht zurückgetreten bist, ist der Vertrag gültig geworden.

Da du noch minderjährig bist, wird dein Freund zahlen müssen.

imager761  17.11.2019, 09:34

Nein. Sie ist mittlerweile volljährig und hat mit 18 Ihre Genehmiguing zu der notwendigen Einwilligung ihrer Eltern in den seinerzeit schwebend unwirksamen Mietvertrag stillschweigend erteilt. Sie haftet nunmehr auch allein und in voller Höhe für Forderungen aus dem gemeinsamen MV dem VM gegenüber :-O