Muss ich ohne Rechnung bezahlen?

3 Antworten

konnte man dir denn auch bestätigen, wohin die rechnungen geschickt worden sind?

nicht dass die an die alte anschrift geschickt wurden.

ich würde mich aber erst mal darauf konzentrieren, dass die kündigung auch wirklich wirksam war, und wenn nein, dass sie umgehend wirksam wird. bevor du noch mehr schwierigkeiten kriegst.

gegen die mahnung solltest du auf jeden fall wiederspruch einlegen und am besten auch gleich belegen, dass du gekündigt hast. am besten mit einer kopie des kündignschreibens und wenn du hast, hoffentlich eine einlieferungskarte für das einschreiben.

hast du die kündigung nicht per einschreiben geschickt, kann es unter umständen schwierig werden, zu belegen, dass der versoerger die kündigung auch tatsächlich erhalten hat.

lg, Anna

Man kann Dich nicht mahnen, solange Du nicht in Verzug bist, und solange Dir die Kosten nicht berechnet worden sind, kannst nicht in Verzug geraten sein.

Ich würde nochmal schriftlich (am besten per Einschreiben, wenn Du die Kosten nicht scheust, ansonsten per Fax mit Sendebericht) die fehlende Rechnung anfordern und die Sache ansonsten aussitzen. Die Lastschrift-Rückbuchung war richtig, da die Einzugsermächtigung widerrufen war; die Kosten werden sie Dir nicht aufdrücken können.

Dann aussitzen und Gerichtsverfahren abwarten.

Hast du ein Kündigungsbestätigung erhalten?Und hast du zum Ende des Vertrages dein Zählerstand aufgeschrieben bzw. den an den Netzbetreiber geschickt damit er diesen in sein System speichert