Rente, Kündigung, Freistellung, Urlaub?

1 Antwort

Es ist doch so, das der Mitarbeiter selber kündigen muss, wenn er in Rente geht.

Das muss er dann, wenn es in seinem Arbeitsvertrag, anwendbarTarifvertrag keine Vereinbarung über die "automatische" Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Erreichen z.B. des gesetzlichen Rentenalters gibt.

Gibt es eine solche Vereinbarung, braucht der AN nicht zu kündigen, dann läuft der Arbeitsvertrag (wie bei einer Befristung) ganz einfach aus.

Ich weiß nicht, was in Eurer Freistellungsvereinbarung steht. Ist die Freistellung unwiderruflich, können evtl. vorhandene Überstunden und auch der Resturlaub in die Freistellung eingerechnet werden.

Bei einer widerruflichen Freistellung darf kein Urlaub eingerechnet werden, das geht dann nur bei den Überstunden.

Ob der AN vor der Freistellung (so er sie denn bekommt) noch Urlaub bekommt oder nicht, kann ich Dir nicht sagen. Wenn "dringende" betriebliche Gründe dagegen sprechen, kann der AG ihm diesen auch verweigern.

Das muss mit dem AG oder ggf. vor dem Arbeitsgericht geklärt werden.

Der "Schuß" kann allerdings auch nach hinten losgehen. Wenn es keine Verpflichtung für den AG gibt, den AN sechs Monate vor Rentenbeginn freizustellen, kann er dies ja dann verweigern und AN weiter arbeiten lassen statt freizustellen.

Sorry, man kann es auch übertreiben wenn man denkt: Toll, ich werde sechs Monate bei vollen Bezügen freigestellt und nehme mir davor mal einfach noch den kompletten Urlaubsanspruch.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

das hört sich ja an, als müsste jeder vor Freude in die Luft springen, weil er Freigestellt wird. Es gibt Kollegen, die würden, vielleicht ganz gerne noch etwas länger arbeiten, dies ist allerdings durch die Absprache zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat unmöglich.

@Magdalena08

Warum wurde der Betriebsrat dann gewählt?

Ich vermute mal, diese Betriebsvereinbarung gilt nicht erst seit diesem Jahr und im Frühjahr waren Neuwahlen.

Der Betriebsrat kann schon bestehende Betriebsvereinbarungen i.d.R. auch kündigen.

Was diese generelle Freistellung sechs Monate vor dem Renteneintritt soll, verstehe ich sowieso nicht. Das kostet den AG doch nur Geld ohne dass er eine Gegenleistung (Arbeitsleistung) bekommt.

Wer lernt denn neue Mitarbeiter ein, wenn AN in Rente gehen?

Bei uns im Betrieb gibt es solche Freistellungen nicht. Da wird rechtzeitig ein anderer AN vom "zukünftigen Rentner" eingelernt.

das hört sich ja an, als müsste jeder vor Freude in die Luft springen, weil er Freigestellt wird.

Das habe ich nicht behauptet.

Deine Fragestellung kam bei mir aber so an, als ob ein AN vor der Freistellung auch seinen Urlaub noch als Freizeitausgleich nehmen will.

@Hexle2

wollte nur die rechtliche Lage erkunden

@Magdalena08

Die erkundest Du besser bei einem Anwalt für Arbeitsrecht, bzw. bei der Gewerkschaft.

Dazu sollte man allerdings den Arbeitsvertrag mitnehmen und auch genau (wörtlich) wissen, was in der Betriebsvereinbarung steht.

Hast Du eigentlich mal den Betriebsrat auf diese BV angesprochen und Dir dieselbe erklären lassen?

Man kann und sollte einen BR bezügl. einer BV ansprechen und um Erklärung bitten, wenn man sie nicht komplett versteht, bzw. nachvollziehen kann.