Müssen Arbeitnehmer von Krankenkassen auch bei ihrer Krankenkasse versichert sein?
Hallo zusammen,
wie verhält es sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung - müssen Arbeitnehmer sich bei der Krankenkasse, bei welcher sie arbeiten, auch versichern lassen?
Der AG (Krankenkasse) könnte dann doch auch Einsicht in die Krankenakte der AN haben, oder? Ich denke nicht, dass dies AN möchten.
Vielen Dank vorab und viele Grüße! 😊
7 Antworten
Selbstverständlich nicht, aber ist bestimmt ratsam mit Mitarbeiter-Rabatt😉.
Informiere dich mal intern richtig.
Das sieht dein Chef ja auch nicht, nur der MDK=Ärzte = Schweigepflicht.
Eigentlich müsstest du das wissen, du arbeitest doch bei der Krankenkasse oder??
Die Mitarbeiter sind bei einer speziellen Abteilung der Kasse versichert. Möglicherweise sogar in einer anderen Stadt. Dort haben die Kollegen keine Einsicht.
Auch für die Mitarbeiter gilt, dass der Arbeitgeber keinen Einblick in die Krankenakte hat. Diesen hat dort nur die Leistungsabteilung. Das ist streng getrennt.
Da achtet schon der Personalrat drauf.
Ich fange im August nächsten Jahres eine Ausbildung als Kaufmann im Gesundheitswesen an. Da aktuell psychische Probleme habe, mache ich eine ambulante Psychotherapie. Daher meine Frage. Ich wollte sicher gehen, dass das nicht raus kommt.
Vielen Dank für die Aufklärung 😊.
Asooo dann viel Erfolg bei der Ausbildung & guten Therapieerfolg.
Vielen Dank, das wird dann soweit nun mein Verständnis, kein Problem sein, trotz psychischer Probleme die Ausbildung bei einer KK zu machen, oder?
Das medizinische solltest du ausschließlich mit deinem Facharzt besprechen 😉
Ich meine, ob mein AG dass dann nicht mitbekommen würde. Aber wenn der MDK wie schon von dir erwähnt, Schweigepflicht hat, wird der AG ja nicht erfahren.
Richtig, dein AG bzw. Chef bekommt davon nichts mit😉
Du hast auch mal bei einer Krankenkasse gearbeitet - daher dein Wissen, oder?
Ne aber kenne mich sehr gut damit aus-> Berufserfahrung 😉.
Der ag hat keine Einsicht in die krankenakte. Und beitragsvorteile gibt es such nicht. Woher ich das weiss? Selbst bei gesetzlicher krankenkasse gearbeitet. Und such nach ausscheiden aus dem Dienst, kann man beantragen dass weiterhin die spezielle mitarbeitergeschäftsstelle zuständig ist
Es gibt keinen Mitarbeiter-Rabatt.
Die Angestellten einer Krankenkasse müssen krankenversichert sein. Das müssen sie aber nicht zwangsläufig beim eigenen Arbeitgeber tun. Eine konkrete Pflicht ist sowohl Sozialversicherungsrechtlich als auch Arbeitsrechtlich nicht begründbar.
Höherverdienende Arbeitnehmer und DO-Angestellte (DienstOrdnung->Beamte) sind auch gern privat krankenversichert. Das geht natürlich gar nicht beim eigenen Arbeitgeber ;)
Aber es ist absolut gern gesehen.
Was die Gesundheitsdaten der Mitarbeiter angeht: Die Krankenkassen betreiben sogenannte Personalkrankenkassen. Dort werden die eigenen Mitarbeiter und deren Angehörige (Partner + Kinder) bearbeitet. Auf die Daten haben auch nur die Mitarbeiter der Personalkrankenkasse Zugriff und sie dürfen keine Informationen nach außen kommunizieren. Aber am Ende sind alles Kollegen und wenn man täglich mit ihnen zu tun hat, mag man es nicht so gut finden, dass die alle sensiblen Informationen kennen.
Also ist das in der Praxis durchaus nicht immer optimal und kann ziemlich unangenehm für Betroffene sein, weswegen es auch gar nicht so selten vorkommt, dass Mitarbeiter eben nicht beim eigenen Arbeitgeber versichert sind.
Sie MÜSSEN nicht, haben aber u.U. einen Beitragsvorteil. Auch haben sie natürlich den Vorteil der kurzen Wege.
Beitragsvorteil? Wo hast du denn das her?
Die "kurzen Wege" können auch ein erheblicher Nachteil sein ;)
Und Beitragsvorteile gibt es nicht, manchmal denkst du dir echt seltsame Sachen aus :D
Meines Wissens ist die Wahl der Krankenkasse auch für die frei, die bei einer gesetzlichen Kasse beschäftigt sind.
Theoretisch ja. Aber wie willst du etwas verkaufen, von dem du selbst nicht überzeugt bist? Jedes Unternehmen erwartet, dass die Mitarbeiter hinter ihren Produkten stehen.
Hallo,.
es ist sehr erwünscht, days Mitarbeiter bei der eigenen Krankenkasse versichert sind. Wenn man vor Ausbildungsbeginn über die Eltern versichert ist, iyt das auch ab Ausbildungsbeginn möglich.
Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, sehr auf den Datenschutz der Krankenversicherungsdaten zu achten. Das wird auch sehr konsequent eingehalten. Bei den größeren Krankenkassen gibt es eine eigene Gechäftsstelle, die alle Krankenversicheringsdaten der Mitarbeiter bearbeitet. Kein anderer Mitarbeiter hat Zugriff auf diese Daten.
Wenn man bereits vor Ausbildungsbeginn bei dieser Krankenkasse versichert ist, sollte man diese Stelle kontaktieren und klären, ob man dort bereits vor Ausbildungsbeginn geführt werden kann.
Beitragsrabatt für Mitarbeiter, aber einen Informationsvorteil.
Gruß
RHW
Da fehlt ein "Keinen" ;)
Und in der Praxis überwiegen die Nachteile die Vorteile. Je länger man bei einer Krankenkasse arbeitet, desto mehr neigt man dazu, sich woanders zu versichern ;)
Danke für den Hinweis. Es sollte so heißen:
Es gibt keinen Beitragsrabatt für Mitarbeiter, aber einen Informationsvorteil.
Je länger man bei einer Krankenkasse arbeitet, desto mehr neigt man dazu, sich woanders zu versichern.
Das ist m.E. eine sehr persönliche Erfahrung. Es kann je nach Person und/oder Krankenkasse sehr variieren.
Das ist nicht meine persönliche Erfahrung, sondern die vieler Kollegen ;) Ich persönlich bin der Meinung, dass man zu seinem Arbeitgeber stehen sollte oder halt den Job wechseln ;) Wer an seinen Arbeitgeber schon selbst nicht glaubt, wird kaum gute Arbeit leisten oder gar Kunden gut betreuen.
Schade für die Kollegen. Entweder hat sich der Arbeitgeber (oder die Arbeitgeber) sehr negativ entwickelt oder bei der Berufs- bzw. Arbeitgeberwahl ist etwas schief gelaufen.
Schade, wenn das Berufsleben so endet.
Es sind mehrere Probleme, die über kurz oder lang automatisch entstehen. Das kann man gar nicht verhindern und hat mit der "Qualität" selbst nur wenig zu tun.
Je länger man lebt, umso mehr wird man das ein oder andere Zipperlein haben. Und man kann sich dabei auch nicht aussuchen, wie sensibel und persönlich das ist. Dazu kommen auch noch Partner und Kinder.
Es ist nicht jedermanns Sache, dass Kollegen, denen man täglich auf dem Flur begegnet, diese Informationen haben (selbst wenn sie wirklich 100% diskret sind).
Also ich habe absolut Verständnis dafür, wenn einem das unangenehm ist und er daher lieber bei einer anderen Krankenklasse, und somit völlig anonym, versichert ist.
Was ebenfalls nicht unbedingt selten vorkommt, dass man sich mit seiner Krankenkasse um die Gewährung einer zustehenden Leistung streiten muss. Und auch dies fällt bei einer fremden Krankenkasse deutlich leichter als beim eigenen Arbeitgeber.
Und dann ist da auch die Unternehmensidentifikation. Das ist heutzutage sowieso nur noch ein Thema aus der Fabelwelt, von dem gaaaanz alte Mitarbeiter schwach berichten können. Da macht der öffentliche Dienst keine Ausnahme, im Gegenteil ;)
Vielen Dank für die Antwort! Wie ist das aber mit der Einsicht in die Krankenakte? Das geht ja den AG nichts an, oder?