Krankenversicherung für Beamte auf Widerruf

6 Antworten

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Hallo,

bei Beginn der Beamtentätigkeit hat man eine Entscheidungsmöglichkeit zwischen GKV und PKV. Folgende Punkte können dabei wichtig sein:

• Man sollte spätere Veränderungen mit in den Vergleich einbeziehen: Nachwuchs (Kind mit Behinderung?), Frühpensionierung, Teilzeittätigkeit, Sabbatjahr, späteres Studium bei unbezahltem Urlaub, nicht berufstätiger Ehegatte (in der GKV zahlt der Ehegatte ggf. Beiträge nach der Hälfte des Einkommens des PKV-Ehegatten),

• Was ist, wenn man später nicht Beamter bleibt (auf eigenen Wunsch, nach Ende der Anwärtertätigkeit oder aufgrund von unerwünschten Vorfällen - auch im privaten Bereich)? Als Arbeitsloser oder Schüler kann man nicht mehr in die GKV zurück (bzw. nur bis zum 23. Geburtstag über die Versicherung der Eltern). Der Beihilfeanspruch entfällt und die PKV-Beiträge steigen deutlich. Nur als Arbeitnehmer kann man unter bestimmten Voraussetzungen zurück in die GKV wechselb (per Gesetz können diese Voraussetzungen aber jederzeit verschärft werden). Als Selbständiger kann man nicht aus der PKV in die GKV wechseln.

• Bei den Leistungen sollte man besonders auf Reha/Kuren, den offenen Hilfsmittelkatalog, Psychotherapie (Anzahl der Sitzungen), Hebammenhilfe, Haushaltshilfe in der Elternzeit, Heilmittel (Arten und Erstattungshöhe) achten. Hier gibt es zwischen den Privatversicherungen (und zur GKV) große Unterschiede. Für Neugeborene kann man u.U. nur die Tarife versichern, die die Eltern bereits abgeschlossen haben. Bei behinderten Kindern kann das ein großes Problem sein.

GKV-Hilfsmittel: //db1.rehadat.de/gkv2/Gkv.KHS

Wenn die Kinder in der PKV versichert werden, ist eine Versicherung in der GKV erst wieder möglich, wenn sie eine betriebliche Berufsausbildung oder ein Studium in Deutschland beginnen. Bei einer schulischen Ausbildung, bei Arbeitslosigkeit, Selbständigkeit oder als Beamtenanwärter bleiben sie in der PKV.

Als Beamter oder Pensionär ist eine Rückkehr in die GKV nie mehr möglich.

Beiträge in der PKV sind für kerngesunde Menschen berechnet. Diese sind aber sehr selten. Gab es in den letzten Jahren mal Erkältungen/Grippe, Kopfschmerzen, Rückenbeschwerden, Einschränkungen der Gelenke? Die Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag sind immer zu 100% korrekt anzugeben.

http://www.test.de/Formulare-der-Privaten-Krankenversicherer-Diagnose-unklar-166...

In der Privatversicherung werden Leistungen nur erstattet, soweit sie das Maß des Notwendigen nicht übersteigen. Problematisch kann es sein, dass man erst erfährt, was notwendig ist, wenn man Rechnungen zur Erstattung einreicht. Der Behandler hat aber trotzdem einen Anspruch auf Vergütung. Im Übrigen werden - je nach Tarif - nur anerkannte Behandlungsmethoden erstattet:

§ 4 Absatz 6 und § 5 Absatz 2 PKV-Musterbedingungen:

pkv.de/recht/musterbedingungen/mbkk2009.pdf

In der GKV beträgt der Beitrag 14,9% zur Kranken- und 0,975% (bzw. ab 23 Jahre: 1,225%) zur Pflegeversicherung (berechnet von den Bruttoeinnahmen). Bei Teilzeitarbeit ist das ggf. ein großer Vorteil.

Vielleicht interessant:

focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/tid-5429/krankenversicherung-zehn-irrtuemer-ueber-die-privatenaid52165.html

bundderversicherten.de/app/download/BdV-PKV-Broschuere.pdf

pkv-ombudsmann.de/taetigkeitsbericht/

Schnellsuche nach PKV: rehakids.de/phpBB2/search.php?mode=results

Vielleicht interessant:

.gutefrage.net/frage/von-der-privaten-in-die-gesetzliche-krankenversicherung

Vor einer Entscheidung sollte man sehr ausführliche Gespräche mit Experten der PKV und Experten der GKV führen. Die Entscheidung ist ähnlich wichtig wie ein Hauskauf. Ggf. auch Beamte fragen, die häufig Leistungen benötigen bzw. in Frühpension gegangen sind.

In der GKV kann man auch einen Erstattungstarif wählen. Dann ist man beim Arzt Privatpatient und kann die Privatrechnungen bei der Krankenkasse und der Beihilfestelle einreichen. Einzelheiten mit der gesetzlichen Krankenkasse und der Beihilfe vorher klären. Den Tarif kann man nach drei Monaten jederzeit beenden.

In Hessen bekommen Beamte, die in der GKV versichert sind, einen Zuschuss zu den Krankheitskosten, die die Krankenkasse bezahlt hat.

Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!

Noch Fragen offen?

Gruß

RHW

Sehr gut. Ein Sonderlob von mir.

Man sollte bei den Überlegungen auch bedenken, dass die PKV eine Kostenerstattungsversicherung ist. Der Erstattungsrahmen ergibt sich aus den vertraglich vereinbarten Leistungen. Das ist bei der GKV anders. Dort werden alle medizinisch notwendigen Leistungen erbracht.

@Buerger41

Danke für den Stern!

Du kommst ganz leicht aus der Privaten raus, wenn du in die freie Wirtschaft gehst und unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienst. So lange du keine 55 bist, wirst du damit automatisch versicherungspflichtig in der GKV.

Ich tendiere hier auch zu einer PKV, schon aufgrund des Beihilfeanspruchs der bei einer GKV Versicherung nicht gewährt wird. Hängt aber auch ein wenig von deinem Alter und dem Gesundheitszustand ab.

Wenn es tatsächlich so einfach wäre. Die Realität sieht leider ganz anders aus. Beispiele gibt es zuhauf.............

@Methansturm

Die vielen Beispiel möchte ich einmal aufgezählt bekommen! Wer wechselt und ein Anfangsgehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung erhält, kann problemlos wechseln. Er muss natürlich die Kündigungsfristen bei der privaten KV beachten.

@Helmuthk

...und wenn der versicherungspflichtige Job weniger als 12 Monate am Stück besteht geht es wieder zurück in die PKV.

@kevin1905

Viele Beamte des Finanzamtes machen sich selbständig. Dann bleibt man weiter - auch bei Wegfall der Beihilfe - in der PKV. Die Einkommenshöhe spielt dann für Selbständige keine Rolle. Der Fragesteller spricht von freier Wirtschaft, benutzt aber weder das Wort "Angestellter" noch "Arbeitnehmer".

@kevin1905

Beim Statuswechsel Beamter >> Angestellter, spielt die Kündigungsfrist eine untergeordnete Rolle

hallo,

ich habe bisher keinen Beamten gehabt, der nicht neben dem Beihilfeanspruch nicht privat versichern sein möchte. Die Leistungen, die ihm dann widerfahren sind besser und für ihn kostengünstiger. Falls du den Wunsch hast später in die freie Wirtschaft zu gehen, dann bist du unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze wieder versicherungspflichtig, kannst dich aber einmalig befreien lassen und bleibst privat versichert. demzufolge steht dir der weg in die gesetzliche KV offen. Sicherlich möchtest du nur dann in die freie Wirtschaft, wenn das entsprechende Einkommen lockt. Demzufolge hättest du aufgrund deines frühen Eintritts in die PKV auch einen geringeren Beitrag. Bei Auswahl eines ordentlichen Tarifes sind die Prämienerhöhungen auch moderat, wir haben auch in der GKV versteckte Beitragserhöhungen, zum Beispiel durch Leistungseinschränkungen...

Beste Grüße

Dickie59

Viele Beamte des Finanzamtes machen sich selbständig bzw. sind dann als Freiberufler tätig. Dann bleibt man weiter - auch bei Wegfall der Beihilfe - in der PKV. Die Einkommenshöhe spielt dann für Selbständige/Freiberufler keine Rolle. Der Fragesteller spricht von freier Wirtschaft, benutzt aber weder das Wort "Angestellter" noch "Arbeitnehmer".

Beamte haben einen Anspruch auf Beihilfe. Das gilt aber nur, wenn sie in einer privaten Krankenversicherung versichert sind.

Da nur etwa 50 % der Krankheitskosten abgesichert werden müssen, ist der Beitrag für junge Beamte entsprechend niedrig.

Nachteil: Die Versicherung gilt nur für eine Person.

Bei einem Wechsel in die freie Wirtschaft sollten sich keine Probleme ergeben.

Die Pflichtversicherungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung liegt dieses Jahr bei monatlich 3.937,50€. Diese Grenze steigt jedes Jahr.

Das Anfangsgehalt in der freien Wirtschaft wird kaum so hoch sein. Also ist ein Wechsel möglich.

Korrektur:

  • JAEG 2013 --> 4.350,- €.
  • BBG KV/PV --> 3.937,50 €

Nicht verwechseln. ;-)

@kevin1905

Richtig, mein Fehler. Also ist die Grenze für den Wechsel zur gesetzlichen Versicherung bein einem Wechsel in die freie Wirtschaft noch höher.

Sobald du deine Tätigkeit aufnimmst, musst du dich auf jeden Fall selbst versichern. Einige Krankenversicherer, die sich auf die Beamtenschaft spezialisiert haben, bieten spezielle Beamtenanwärtertarife. Als Beamter brauchst du sowieso nur 50 % abzusichern.

Als diplomierter Finanzwirt in der freien Wirtschaft solltest du dann dafür sorgen, dass du über der Beitragsbemessungsgrenze liegst. Sonst kannst du dir das Studium auch gleich sparen.

Ganz toller Rat! Beim Wechsel in die freie Wirtschaft über der Pflichtversicherungsgrenze liegen, und dann in der privaten KV 100 % absichern! Wie kann man nur so einen teuren Rat geben?

@Helmuthk

Von denen aber der AG 50% übernimmt.

@sarah3

Aber doch wohl nur 50 % des fiktiven Beitrags in der GVK, oder?

@Helmuthk

50 % vom Höchstbeitrag

@Helmuthk

50% des Beitrages, gedeckelt auf 50% des Höchstbeitrages. Da die Verwaltungskosten aber nur einmal anfallen, sind die 100% zudem nicht doppelt so teuer wie 50%.