Die Krankenversicherung?

4 Antworten

Das ist seit dem 2007 nicht mehr möglich, weil seitdem in Deutschland Versicherungspflicht besteht. Als Beschäftigter musst du dich nicht einmal um die Beitragszahlung kümmern, denn das ist Sache des Arbeitgebers. Du bist auch dann versichert, wenn dieser nicht zahlt.

Auch als freiwillig versicherter Beitragsschuldner wird dir nicht gekündigt, nur die Leistungen werden nach § 16 SGB V eingeschränkt, so dass du nur noch für den Notfall versichert bist - bis du deine Schulden beglichen oder eine Ratenvereinbarung abgeschlossen hast.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein, solange du einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehst, ist das nicht möglich

Das ist auch DANACH nicht möglich.

Die Krankenversicherung ist Pflicht in Deutschland.

Allerdings wenn du keinen Beitrag zahlst, wirst du nach einer Mahnung, nur noch in Notfällen behandelt, bis der Zahlungsrückstand behoben ist.

Überhaupt niemand kann aus der GKV rausfliegen.