Mündlicher Vertrag...rechtsgültig? Wichtig

9 Antworten

Meine Einschätzung: Ja, der Vertrag ist rechtskräftig geschlossen.

Aber Recht haben und Recht bekommen ist bei uns zweierlei:

Der Käufer wird alles abstreiten, du musst ihn also per Anwalt auf Schadenersatz verklagen, kannst vor Gericht praktisch gar nichts beweisen und wirst nach rund 2,5 Jahren einen Vergleich schließen (müssen), der dir höchstens ein Drittel bis die Hälfte deiner Forderungen einbringt.

Anschließend erhälst du eine Schlußrechnung deinen Anwaltes (den du schon mit mehreren Abschlägen bezahlt hast) und hast unter dem Strich 1000 bis 2000 EUR "in den Sand gesetzt"!

Also spar dir den Weg zum Anwalt.

auch ein mündlicher vertrag ist ein rechtswirksamer vertrag. aufgrund der mündlichen kaufzusage hast du ja erst den notar eingeschaltet. eine pizza bestellt man ja auch über telefon, ist also auch ein mündlicher vertrag...;)

Verträge können mündlich abgeschlossen weden. Allerdings gibt es einige wenige Ausnahmen. und dazu gehört auch der Verkauf von haus und grundstück. Hier ist nur der notarielle Vertrag bindend.

chiliheadz  14.09.2010, 18:09

Falsch! Es geht nicht um ein Haus, also eine fest verbaute Gebäudlichkeit, die bleibend "FEST" mit dem Untergrund verankert ist, sondern um eine "Verkaufshütte", die NICHT* als Gebäude, sondern als "Stand" einzuordnen ist. Verkaufshütten sind somit als "bewegliche" Objekte, ähnlich einem "Baucontainer" zu betrachten und bedürfen somit keiner notariellen Beglaubigung und keines Eintrages in das Grundbuch.

Sa etwas kann man nicht mündlich verhandeln , absolut unmöglich....

troete2105  31.07.2010, 12:32

doch sicher! man verspricht dem verkäufer mündlich den kauf. alles andere MUSS über den notar, das ist logisch...

Auchdazu  31.07.2010, 13:24
@troete2105

Hm, ich sehe es im Zusammenhang mit der Brisanz des verkauften Gegenstandes, da verlaß ich mich nicht auf eine mündliche Zusage...

Lieben Dank schon mal an alle...

also das es mit einem Immobilienverkauf mit Grundstück nur über einen Notar geht habe ich im BGB nachgelesen... Aber hier handelt es sich ja "nur" um die Holzhütte ohne Grundstück und somit ist meines Erachtens ja auch kein Grundbucheintrag nötig...im BGB habe ich immer nur etwas gefunden im Zusammenhang mit dem Grundstück, also das für solche Verträge ein Notar notwendig ist. Meine nächste Frage ist wäre: Wer kommt denn jetzt für die Kosten bei meinem Notar für den entworfenen Kaufvertrag auf ???(immerhin 178,50€). Der "potentielle Käufer" hat mich ja gebeten das in Auftrag zu geben da er mir 100%ig zugesichert hat meinen Imbiss zu kaufen... LG an alle...