Arglistige Täuschung Verjährung Kfz?

2 Antworten

Wusstest du nichts davon, dass es sich um einen Unfallwagen gehandelt hat? Oder hast du tatsächlich absichtlich gelogen. Die Verjährungsfrist ist jedenfalls nicht vorüber. In dieser Hinsicht muss ich enttäuschen. Ich bin ausserdem der Meinung dass du für dein Handeln auch die Verantwortung übernehmen solltest. Der Kunde hat sich immerhin auf dein Wort verlassen.

Bei arglistiger Täuschung beginnt die Verjährungsfrist erst nachdem der Käufer von der Täuschung erfährt. Die Höchstfrist von 10 Jahren ist auch bei weitem noch nicht erreicht.

Du kannst dich also nicht mit der Verjährung rausreden.