Rücktrittsrecht bei gewerblichen Kauf einer gebrauchten Maschine ohne Kaufvertrag?

3 Antworten

Bei gewerblichen Verträgen gibt es kein Rücktrittsrecht - schon gar nicht nach Monaten - und auch mündliche Verträge sind gültig.

natürlich gelten auch mündliche Verträge, zumal du die Maschine schon vor

Monaten übernommen hast ! Die Zahlungsverpflichtung besteht und ist

einklagbar !

Im Gewerblichen Bereich ist fast alles verhandelbar.

Also wenn ihr die Rechnung noch nicht bezahlt habt und die Maschine noch nicht geliefert wurde habt ihr eine Chance, das der Verkäufer den Vertrag mit euch auflösst.

Habt ihr die Maschine schon, habt ihr auch sogut wie keine Chance mehr. In dem Fall würd ich den geforderten Betrag zahlen und die Maschine weiterverkaufen.

Aber wie gesagt, das müsst ihr verhandeln, dafür ist man Selbsständig.