In welchem § steht, dass ein Kaufvertrag durch Handschlag (bzw. mündlich) gültig ist?

4 Antworten

Im deutschen Recht sind Rechtsgeschäfte in der Regel formfrei, das heißt es genügt ein einfacher Handschlag, eine mündliche Erklärung oder sogar ein schlüssiges Handeln. Es gibt jedoch Fälle, in denen das Gesetz etwas anderes regelt, also eine gesetzliche Form fordert (vgl. § 125 Satz 1 BGB). Darüber hinaus können die Vertragsparteien ebenso eine Form vereinbaren (sog. vereinbarte Form gem. § 127 in Verbindung mit § 125 Satz 2 BGB). § 127 Absatz 1 BGB
bestimmt außerdem, dass für „vereinbarte Formen“ im Zweifel die
gleichen Anforderungen gelten, wie bei der entsprechenden gesetzlichen
Form.

Piazza0312 
Fragesteller
 01.01.2016, 16:14

Und in welchem Paragraphen ist diese grundsätzliche Formfreiheit geregelt?

franneck1989  01.01.2016, 18:19
@Piazza0312

In keinem § steht es explizit drin, es ist aber eine Grundannahme im Zivilrecht. Da es keine grundsätzliche Formvorschrift gibt, gilt eben im umgekehrten Sinne die Form als frei, solange eine andere Vorschrift eine Form vorschreibt. Zudem wird in einigen Paragraphen erwähnt, dass eine bestimmte Form gesondert gefordert werden muss

Auch heute schließen die Menschen noch unzählige sogenannte mündliche Verträge ab. Solche Zusagen sind häufig unproblematisch - allerdings reichen die flüchtigen Vereinbarungen für manche Geschäfte nicht aus.

Grundsätzlich sind alle Rechtsgeschäfte laut Bürgerlichem Gesetzbuch formfrei: Sie können also auch per Handschlag, mündlich oder durch schlüssiges Handeln besiegelt werden.

Allerdings bergen Verträge per Handschlag auch Risiken - zum Beispiel wenn etwas zu beweisen gibt. Ein schriftlicher Vertrag garantiert beiden Vertragspartnern Rechtssicherheit. Denn kommt es zum Streit, steht oft Wort gegen Wort. Hilfreich ist es, bei mündlichen Abschlüssen einen neutralen und glaubwürdigen Zeugen hinzuzuziehen.

Absatz 1 des § 147 ist tückisch. Für mündliche Vertragsverhandlungen gilt, dass ein unterbreitetes Angebot nur sofort angenommen werden kann. Eine im Nachhinein ge- gebene Zustimmungserklärung (Stunden oder Tage später) zu einem mündlich unter- breiteten Angebot führt also nicht zum Vertrag.

http://www.kleingewerbe.info/vertragsrecht/index.php

Vertrag bezeichnet im deutschen Recht ein mindestens zweiseitiges Rechtsgeschäft. Dafür braucht man keinen §