Bin ich mit einer mündlichen Zusage gebunden eine Küche zu kaufen?

4 Antworten

Es gibt scheinbar noch keine zwei übereinstimmenden Willenserklärungen, also ist noch kein Vertrag zustande bkeommen. Bereits angefallene Kosten wirst du zahlen müssen.

Grundsätzlich ist eine mündliche Zusage auch bindend. Da es hier aber scheinbar noch keine endgültige Übereinkunft gibt, was genau du jetzt "bestellt" hast, müsstest du den "Kaufvertrag" eigentlich immernoch unterbinden können. Für getane Arbeit musst du natürlich bezahlen.

Auch ein mündlicher Vertrag ist bei solchen Geschäften bindend - die Frage in der Praxis ist ob er bewiesen werden kann.

Das Aufmaß mußt Du zahlen, es besteht kein weiterer schriftlicher Vertrag.