Motorradhelm modifizieren/dekorieren?

2 Antworten

Ein Motorradhelm soll ausschließlich deiner Sicherheit dienen und ist nicht zu Dekorationszwecke da. Es dürfen weder LED`s noch irgend etwas anderes an diesen geklebt werden.

Klebstoffe können die Stabilität beeinträchtigen!

Sie können beeinträchtigen. Doch gibt es Klebstoffe die Speziell für eine solche Nutzung gedacht sind. Warum sollte man diese in Deutschland verkaufen wenn man nichts damit machen darf?

@CannabisHelps

Es gibt auch Radarwarngeräte zu kaufen obwohl sie verboten sind, nur ein Beispiel!

Hallo,

es gibt von Shark einen Helm mit LED - einer Spielerei, die die Welt nicht braucht. POLO schreibt in der Artikelbeschreibung:

"Es ist rechtlich noch ungeklärt, ob die Helmbeleuchtung im Straßenverkehr eingeschaltet werden darf; Nutzung der Beleuchtungsfunktion daher auf eigenes Risiko!"

Dann sind selbstangebrachte LED sicher nicht erlaubt.

http://www.polo-motorrad.de/de/skwal.html

Fakt ist, dass du im Straßenverkehr nichts machen darfst, was dich und vor allem andere gefährdet.

Dazu zählen dann sicher auch Teile, die nur unzureichend an einem Helm montiert sind, oder die andere verletzten können.

Sicher wird niemand was dagegen sagen, wenn man eine Cam ordentlich am Helm montiert, aber alles andere hat daran nichts verloren.

Außerdem können auch die Schutzeigenschaften des Helms in Mitleidenschaft gezogen werden. Das kommt dann auf das Material des Helms und auf den Kleber, der zur Befestigung der Teile verwendet wurde, an.

Und möchtest du wirklich bei jeder Polizeikontrolle oder nur bei der Begegnung mit einer Polizeistreife derjenige sein, der auf jeden Fall rausgezogen wird?

Mit einem solchen Helm ziehst du nämlich nicht nur die Aufmerksamkeit
vor der Eisdiele auf dich, sondern auch die von jedem Polizisten.

Viele Grüße

Michael

Polizeikontrollen währen mir egal. Auch würde eine LED (nicht blinkend) nur mehr auf einen aufmerksam machen.

@CannabisHelps

Wieso sind Polizeikontrollen egal? Spätestens, wenn du dann mit dem Helm nicht mehr weiterfahren darfst, sicher nicht mehr.

Beleuchtung, die als solche gedacht ist, muss übrigens fest am Fahrzeug montiert sein. Um besser gesehen zu werden ist sie am Helm weder geeignet noch erlaubt.

"Show-Beleuchtung" ist an Fahrzeugen zumindest beim Fahren ebenfalls nicht erlaubt.

Das findest du in § 49a der StVZO und den folgenden Paragraphen:

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__49a.html

Dann verbaue besser ein zugelassenes Tagfahrlicht am Motorrad.

Gruß Michael

@19Michael69

"CannabisHelps" ist halt Beratungsresistent! Frage mich wieso er überhaupt die Frage stellt wenn ihn das alles nicht interessiert.