Motorrad filtern/lane splitting Probezeit?
Hey, ich weiß, dass filtern/lane splitting in Deutschland verboten ist (manchmal wird es aber ja geduldet). Wenn der Polizist jetzt aber streng nach dem Gesetz geht, was kommt auf mich zu, wenn er mich beim filtern erwischt? Und hat das Auswirkungen auf meine Probezeit?
Danke, LG
4 Antworten
Wenn du links an den stehenden Autos mit dem vorgeschriebenen Sicherheitsabstand vorbei fährst - also 1m platz zu den stehenden Autos hast, und da auch keine durchgezogene Linie überfährst, dann ist das zulässig.
Schlängelst du dich aber zwischen den Reihen hindurch, ist das, obwohl die Autos ja stehen ein Rechtsüberholen, also Verstoß gegen $5 StVO, und damit in der Probezeit ein A-Verstoß. Ebenso wenn zwischen den stehenden Autos nicht rechts und links der vorgeschriebene seitliche Sicherheitsabstand eingehalten wird wäre auch das ein A-Verstoß, allerdings werden dann beide Ordnungswidrigkeiten als eine Tat gerechnet, also für die Probezeit ist das eine gelbe "A" Karte.
Bleib also besser hinten, du kommst ja auch so irgendwann an, und die par Sekunden bringen es nicht, wenn ndu dafür zahlen, und wohlmöglich den Lappen abgeben must.
Hallo,
NEIN, das darf man nicht, auch wenn hier mit merkwürdigen Begründungen anderes behauptet wird.
Richtig ist aber, dass es oft toleriert wird.
Die einzigen, die an einer wartenden Schlange von Fahrzeugen vorbeifahren dürfen sind Fahrrad- und Mofafahrer - und zwar rechts.
Für alle anderen Zweiräder gilt das gleiche Gesetz wie für mehrspurige Fahrzeuge und die haben sich hinten anzustellen.
Die Straßenverkehrsordnung kann und wird da gerne mit irgendwelchen Begründungen positiv dafür ausgelegt, weil es eben nicht explizit verboten ist.
Es gibt aber auch die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)" und da steht es dann ausdrücklich drin:
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Zu § 5 Überholen und § 6 Vorbeifahren
An Teilnehmern des Fahrbahnverkehrs, die sich in der gleichen Richtung weiterbewegen wollen, aber warten müssen, wird nicht vorbeigefahren; sie werden überholt. Wer durch die Verkehrslage oder durch eine Anordnung aufgehalten ist, der wartet.
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Und das gilt für alle - auch für Motorräder.
Wird man deswegen bestraft, gibt es für die Strafe auch eine Begründung, je nachdem WO und WIE man die anderen Verkehrsteilnehmer überholt hat. Hinzu kommt, ob es der "einfache Verstoß" war, oder ob dabei jemand gefährdet wurde oder sogar zu Schaden gekommen ist.
Das reicht dann von einem Verwarnungsgeld ab 30 Euro bis hin zum A-Verstoß mit Probezeitverlängerung und Aufbauseminar und 300 Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot.
Somit kann man das mit der Strafe und der Auswirkung auf die Probezeit nicht genau beantworten.
Hättest du es übrigens in Deutsch geschrieben, dann hätte auch jeder sofort verstanden um was es geht ;-)
Viele Grüße
Michael
Das filtern bzw. Lane Splitting ist nicht explizit verboten in Deutschland.
Jedoch gilt es div. Dinge zu beachten, wie zB: Mindestabstand beim Überholen wenn du an den Autos vorbei fährst, keine Überfahren von Durchgezogenen Linien, kein Überfahren der Haltlinie bei Roten Ampeln etc.
Es ist sehr sehr Schwer dem allen Gerecht zu werden. Ich habe mir das lange gespart zu tun, eben wegen der Unsicheren Rechtslage. Aber, als ich dann das 3te mal einen Motorradpolizisten beim vordrängeln an der Ampel beobachtet habe, dachte ich mir auch "Ach egal. Jetzt machstes auch". Und jetzt kommt mir nicht mit Sonderrechten.
Mache es einfach und gut ist. :)