Monika Mumm, Klarna, Coeo?

4 Antworten

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Wird mangels Erfolgsaussichten nicht eingeklagt da es sich um einen onlinebezahldienst handelt

Du hast nachweislich am 4.1. überwiesen? Welches Datum steht auf dem inkassobrief?
Ich sehe das so: du hast deine Zahlungsverpflichtung vor der inkassotätigkeit erfüllt. Verzugszinsen bis zum 04.01. können sie fordern, die wirst du zahlen müssen, die inkassogebühren allerdings nicht, da sie nicht "zielführend" waren.

Ja! Ich habe auf meinem Kontoauszug den Abgang des Geldes am 04.01. stehen. Ich glaube der Inkassobrief ist vom 30.12. datiert. Der Eingang war aber definitiv am 05.01. Kann ich mir durch den Postverkehr über die Silvesterzeit erklären. Meine Überweisung erfolgte jedoch vor Erhalt des Briefs und nicht aufgrund der Androhung des Inkassobüros. Die Verzugszinsen/Mahnkosten habe ich direkt an Klarna gleich am 05.01., direkt nach Eingang des Inkassoschreibens, überwiesen. Damit erkläre ich mich ja auch einverstanden, obwohl die Mahngebühren mit 9,90 mir etwas hoch erscheinen. Aber jetzt noch zusätzlich 80 EUR an das Inkassobüro bzw. an Frau Mumm und damit das dreifache von dem ursprünglichen Rechnungsbetrag zu zahlen, widerstrebt mir. 

Kannst du ignorieren. Nur auf Gerichtspost müsstest du noch reagieren, mit einem Widerspruch (unwahrscheinlich)

Solche Gebühren werden erfahrungsgemäß nicht eingeklagt und sind auch nicht durchsetzbar

Mumms Schreiben muss man weder fürchten noch beantworten. Es fehlt grundsätzlich die persönliche Unterschrift. Ich bekomme seit einem Jahr regelmäßig von der Dame unberechtigte Forderungen gestellt. Immer dasselbe. Wandert gleich in die Tonne.Hoffe, sie verklagt mich endlich, damit ich ihre dubiosen Machenschaften mal öffentlich machen kann. 

Keine Unterschrift ? Klare Fall von Fake Anwalt xD

@StefanSommer

Kein Fake , Die Monika macht halt Masseninkasso. Ca 4 bis 5000 Briefe verlassen wöchentlich die Kanzlei. Unterschrift ist da nicht nötig.