Monatskarte als Schwerbehinderter

12 Antworten

das kommt auf deine schwerbehinderung an. frag mal beim versorgungsamt nach, dort bekommst du ggf. eine wertmarke für ein halbes oder das ganze jahr und zahlst dafür 30 bzw. 60 euro. mit dieser wertmarke und deinem ausweis kannst du dann deutschlandweit kostenlos alle öffentlichen verkehrsmittel (busse, u-bahnen, strassenbahnen, s-bahnen) benutzen, sogar einige seilbahnen und ähnliches. außerdem darfst du im radius von 50 km um deinen wohnort herum die züge kostenlos nutzen.

Man man, ich habe selten so viel Habwahrheiten gelesen. Zunächst einmal hat nicht jeder Schwerbehinderte automatisch Freifahrten im ÖPNV, Dazu bedarf es bestimmter Merkzeichen im Ausweis. Ich kenne genug die nicht diese Berechtigung haben. Wenn man die Berechtigung zu Freifahrten hat, muss man die hier erwähnte Wertmarke erwerben um sie auch in Anspruch nehmen zu dürfen.

http://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS/Mobilitaet/Schwerbehinderung/Freifahrt/freifahrten_node.html

Du bekommst einen Behinderten Ausweis dafür muss du dir eine Freimarke auf dem Amt für Soziale Angelegenheiten Kaufen die Kostete immer 120 DM heute wir sie dann 60 Euro kosten erst dann kannst du mit dem Behindertenausweis kostenlos mit dem Nahverkehrsbus Fahren. Wenn du noch einen Buchstaben bekommst mit B für Begleitung so kann deine Bekleidperson auch um sonst mit Fahren.

So viel wie ich gehört habe, ist sie kostenlos

Indy72  25.03.2010, 09:16

Die Wertmarke bekommt man nur Kostenlos, wenn man Hartz-IV oder Sozialgeld bekommt.

blauangel04  25.03.2010, 09:18
@Indy72

Ok, ich dachte das wäre so

wolfgangpaul  25.03.2010, 10:07
@Indy72

stimmt nicht ganz so, die Wertmrke bekommt jeder kostenlos, der ein bestimmtes Einkommen ( ca. 700-800€) unterschreitet.

Freifahrten im Personennahverkehr Menschen mit Schwerbehinderung haben ein Anrecht auf Nachteilsausgleiche im Personennahverkehr: Sie reisen im Umkreis von 50 km in allen Nahverkehrszügen (einschließlich D-Zügen) vergünstigt oder unentgeltlich, wenn sie eine gültige Wertmarke vorweisen können.

Die "Freifahrtsberechtigung" gilt auch in Bussen und Straßenbahnen, in U- und S-Bahnen sowie in anderen Zügen der 2. Wagenklasse, die in einen Verkehrsverbund einbezogen sind. Auch Schiffe im Linien-, Fähr- und Übersetzverkehr im Orts- und Nachbarschaftsbereich können als Nahverkehrsmittel benutzt werden. Die Kommunalverwaltungen geben hierzu spezielle Streckenverzeichnisse aus.

Das Versorgungsamt oder die für ihren Wohnsitz zuständige Kommunalverwaltung gibt Wertmarken aus, die zur Freifahrt berechtigen. Die Marken kosten derzeit 60 Euro jährlich bzw. 30 Euro für ein halbes Jahr. Von den Kosten befreit sind Menschen mit Behinderung, die blind oder hilflos sind oder Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB II (2) (Grundsicherung für Arbeitssuchende), dem SGB XII (7) (Sozialhilfe) sowie vergleichbaren gesetzlichen Bestimmungen beziehen. Schwerkriegsbeschädigte und ihnen gleichgestellte Personen sind ebenfalls freifahrtsberechtigt.

Ist im Schwerbehindertenausweis ein "B" eingetragen, darf eine weitere Person kostenlos mitreisen. Anstelle einer Begleitperson kann auch ein Hund mitgeführt werden. Blindenführhunde werden sogar zusätzlich zu einer Begleitperson unentgeltlich befördert, wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "Bl" eingetragen ist. Aber auch Hilfsmittel wie beispielsweise Rollstühle werden ohne Entgelt befördert.

entnommen bei familienratgeber.de