Fahranfänger mit Elternauto, ist es Pflicht sich bei der Versicherung anzumelden?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also rechtliche Folgen hat es bei einem Unfall keine, denn das Auto ist versichert, nicht der Fahrer.

Es kommt aber durchaus darauf an, welcher Fahrerkreis in der Versicherungspolice eingetragen ist. Z. B. der Halter steht nur als Alleinfahrer drin, oder "keine Personen unter 23/25 Jahren".

Sollte also ein dementsprechend nichteingetragener Fahrer einen Unfall verursachen, so wir die VS den Fremdschaden zahlen (weil sie ja muss) - kann aber die Jahreprämie rückwirkend angleichen und u. U. eine Vertragsstrafe in Höhe von 40 - 200 % einer Jahresprämie fordern.

Bei Teil- oder auch Vollkaskoschäden aber, kann sie die Zahlung in der Tat verweigern.

Vielen Dank für den Stern. ;)

Das kommt auf den Versicherungsvertrag an. Wenn darin der Personenkreis welcher das Fahrzeug fährt eingeschränkt ist, sollte man den Vertrag ändern oder es kann Ärger geben.

Wenn dein Vater einen Alleinfahrer-Rabatt in Anspruch genommen hat, muss er das melden. Dann wird dieser Rabatt gestrichen. Falls du einen Unfall baust, muss die Haftpflichtversicherung trotzdem zahlen. Eine Kaskoversicherung könnte die Leistung verweigern. Auf jeden Fall wird die richtige Prämie nachgefordert.

Wenn ein Vertrag mit eingeschränkten Fahrerkreis besteht, ist der Versicherungsnehmer vertraglich verpflichtet, dem Versicherer Änderungen mitzuteilen. Der Beitrag wird dann angepasst.

Anmelden ist in jedem Fall besser, ich geh mal davon aus, dass bisher keine weiteren Fahranfänger dort gemeldet sind. Die KFZ-Haftpflicht wird dadurch teurer werden, aber nicht unglaublich viel teurer. Im Schadensfall wird die Versicherung auf jeden Fall trotzdem zahlen, allerdings könnte sie dich unter Umständen in Regress nehmen, was allerdings selten der Fall sein wird. Realistischer ist allerdings, dass der zuwenig bezahlte Betrag für die komplette Dauer zurückverlangt wird und zusätzlich eine Vertragsstrafe fällig wird, die im hohen 3-stelligen bis niedrigen 4-stelligen Bereich liegen wird. Anders wird dies nur noch, wenn es auch eine Versicherung mit irgendeinem Kasko-Schutz ist.

aha oke, teilkasko ist bei uns miteinbegriffen..... ändert das also was? :D

@eymit14

Keine Ahnung, wenn ich ehrlich bin, hab mich mit Teilkasko nicht beschäftigt^^ Ich geh mal davon aus, dass es gleich ist, allerdings könnten die nachher den zusätzlichen Versicherungsschutz kündigen, sodass ihr dann ne neue Kaskoversicherung suchen müsstet.