Mofa entdrosselt: Was droht mir?

3 Antworten

Die "Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas" ist zwar kein Führerschein im Sinne der "Fahrerlaubnis-Verordnung" ( FEV ), aber wenn Du mit einem entdrosselten Roller erwischt wirst, so kann es je nach Grad der Entdrosselung entweder zu einem Verfahren im Bereich der Ordnungswidrigkeiten kommen, oder sogar zu einem Strafverfahren ( nach Jugend-Strafrecht ) mit der Auflage von Sozialstunden, der befristeten Auferlegung einer Untersagung des Führens jeglicher Art von Fahrzeugen ( auch Fahrräder & Mofas ) im Strassenverkehr, zusätzlich noch eine Sperrfrist für den Erwerb einer jeglichen Fahrerlaubnis ( z.B. AM / A1 / B / BF17 ) ...und im schlimmsten Falle noch Regressforderungen Deiner Versicherung im Falle eines Unfalles .

"Ratschläge" will ich Dir hier nicht geben, aber wenn Du Dich nicht von nachträglicher Manipulation abhalten lässt, so entferne nur einen Teil der vorgesehenen ( Mofa- )  Drosselorgane , damit das FZG dennoch nicht über etwa 30-35 "bergab mit Rückenwind" kommt.

Dann hast Du noch gute Chancen, dass es bei einem ordnungsrechtlichen Verfahren samt Bussgeld, Mängelkarte und Aufforderung der Vorführung im mängelbehobenen Zustand bleibt.

Fahren ohne Fahrerlaubnis und ohne Versichetungsschutz mit einem Fahrzeug dessen Betriebsgenehmigung erloschen ist. Wenn die dich damit erwischen, kannste auch mit 18 keinen PKW Führerschein machen.

Falsch geraten. Bitte nochmal von vorn und dann jeweils mit Zitat der Rechtsgrundlage.

Fahren ohne fahrerlaubnis