Möchte Elternhaus übernehmen!Brauche Kredit um Geschwister auszubezahlen,welche möglichkeiten gibt`s

10 Antworten

Zunächst stellt sich die Frage wie und in welcher Form die Immobilie übernommen werden soll. Als Erbe, dann "könnte" Erbschaftssteuer fällig werden. Die Geschwister haben einen Anspruch auf einen Erbanspruch, der sich am Wert der Immobilie fest macht, abzüglich evtl. übernommener Verpflichtungen. Bei einem "Übertragsvertrag" ließe sich das etwas anders regeln. Es wird dann in aller Regel ein Wohnrecht der Eltern vereinbart. Erbscahftssteuer wird nicht fällig. Mit den Geschwistern ist "frei" zu verhandeln. Die allerdings müssten dann beim Notar auch unterzeichnen, das keine weiteren Ansprüche aus der Erbfolge mehr gegeben sind. Zur Finanzierung wird die jeweilige Bank die Immobilie "selbst" einschätzen und dann entscheiden, ob die benötigte Summe finanziert wird. Das passiert ohne das sich jemand die Immobilie ansieht. Es sei denn, die Immobilie ist recht hoch belastet. Dazu gehört allerdings auch ein passendes Einkommen, was vorhanden sein sollte. Da dies nicht angegeben wurde läßt sich keine weitere Antwort darauf geben. Ein Immobiliengutachten ist völlig überflüssig. Sie müssen zunächst klären, was die Vorstellungen der Geschwister, aber auch der Eltern sind. Daraus dürfte sich eine Summe ergeben. Diese werden Sie dann der Bank mitteilen und die wird dann, anhand Ihres Einkommens entscheiden, ob die in eine Finanzierung einsteigen werden oder nicht.

MirkoOtto  04.09.2010, 08:57

So leider falsch. Eltern können das Eigentum übertragen, wem sie wollen. Es könnte lediglich sein, dass, wenn die Eltern innerhalb von 10 Jahren versterben, der Schenkungsanteil dem Pflichtteil zuzurechnen ist, ein sogenannter Pflichtteilsergänzungsanspruch besteht. Der berechtigt nur, Geld zu verlangen, nicht die Immobilie. UNBEDINGT Anwalt befragen, bevor ihr was macht. Die Kosten sind garantiert gut investiert.

Hallo, ein Gutachten benötigen Sie nur um Ihren Geschwistern verbindlich zu zeigen, was das Objekt wert ist. Empfehlen würde ich in diesem Fall TÜV oder DEKRA, wobei DEKRA günstiger und schneller sein wird. Für die Finanzierung wird es nicht benötigt. Die Finanzierung hängt von verschiedenen Faktoren ab, die zuklären wären. Das Thema Erbschafts- oder Schenkungssteuer spielt natürlich auch eine Rolle, wobei es bei Kindern hohe Freibeträge gibt. Aus meiner langjährigen Praxis in der Eigenheimfinanzierung ist für mich nicht nur der bestmögliche Zinssatz ausschlaggebend. In der heutigen Zeit gibt es viele Gesichtspunkte wie z.B. Ihre persönliche Situation, Ihre Zukunftsplanung, Ihr Risikodenken und vieles mehr, zu beachten. Risiken, an die man heute noch gar nicht denkt, können auftreten: -schwere Krankheit, -Arbeitslosigkeit, -Scheidung, -neue Finanzierungsrichtlinien (Basel II), -verkaufte Kredite, -Immobilienkrise und ihre Folgen, -Pflegefall (Immobilie wird zur Kostendeckung herangezogen), -usw. Eine Lösung könnte sein, sein Eigenheim ohne Kreditverbindlichkeiten zu realisieren. Ob für Sie dieses Konzept überhaupt infrage kommt, ist aber auch erst zu prüfen. Wichtig ist es, die verschiedensten Finanzierungsmöglichkeiten die wir heute haben, zu berücksichtigen. Wenn Ihnen das jemand bieten kann, dann sind Sie - so denke ich - gut beraten
Viele Grüße

Aaron Schulz (Google, Xing)

Als Nachsatz: Da der Aussenputz beschädigt ist, sollte evtl. im Zuge der Umschreibung der Immobilie auch eine vernünftige Sanierung erfolgen. Dazu rate ich an, sich bei der KFW nach öffentlicher Förderung zu erkundigen. Bei einem Schätzwert von 75 € wird "keine" Erbschaftssteuer anfallen. Allerdings dürfte der Anspruch der Geschwister dann auch nicht sehr hoch sein. Bei einem Übertrag, wie an anderer Stelle mitgeteilt, würde ich, in Absprache mit den Eltern, meinen Geschwistern je 5.000 € anbieten. Dazu noch Sanierungskosten kalkulieren. Die zu finanzierende Summe hält sich dabei aber in Grenzen, so dass ein Finanzierung möglich ist, es sei denn es bestehen weitere Verbindlichkeiten. Beispiel:Abfindung 10.000 € Sanierung 15.000 €, Finanzierungssumme 25.000 € Daraus würden bei einer sofortigen Grundschuld eine mtl. Belastung, bei 4 % Zinsen und 2 % Tilgung von rd. 125 € entstehen.
Bei einem "zugeteilten" Bausparvertrag würde ich den sofort mit einbeziehen. Es ist demnach ja auch Eigenkapital vorhanden. Wo sollte da ein Problem sein?

Bitte berücksichtigen: Nach der Übernahme kann die Immobilie auch steuerlich angesetzt werden. Das sollte Ihnen ein Steuerberater konkret erklären.

Aber beachte: Das Finanzamt möchte bei der vorweggenommenen Vererbung je nach Höhe des Hauswertes auch ein Stück vom Kuchen abbekommen (Erbschafts/Schenkungssteuer!!). Aber solange dein Vater lebt, warum dann schon die Geschwister auszahlen und dafür bei der Bank hoch verschuldet sein und jeden Monat Zinsen zahlen?

Deine Eltern sollen das Haus schätzen lassen. Manche Gemeinden haben diesen "Gutachterdienst". Wenn das Haus auf Dich überschrieben ist, bekommst Du von der Bank sicher eine Hypothek drauf.

Andere Möglichkeit wäre ein Lottogewinn ;-)

jungspund88 
Fragesteller
 03.09.2010, 07:26

mein Vater hat das haus auf einen bestimmten Betrag festgelegt damit es für jeden von uns erschwinglich ist!

Ispahan  03.09.2010, 07:28
@jungspund88

Das kann der Vater natürlich tun. Wenn aber später mal eins Deiner Geschwister sich ungerecht behandelt fühlt, kann's kompliziert werden.

Kapstadt  03.09.2010, 07:31
@jungspund88

Dein Vater kann den WErt des Hauses doch nicht abschätzen, das muss ein Experte machen, sonst ist es nicht gültig. Dein Vater schätzt ja nicht objektiv ein.

jungspund88 
Fragesteller
 03.09.2010, 07:35
@Kapstadt

ok werd darüber mit meider vater nochmal sprechen, aber davon mal ab was ist noch möglich außer hypothek? was dennoch am güstigstens für mich ist! Bin 22 Jahre und hab nen festen Job! verdiene für mein alter denk ich nicht schlecht!

Ispahan  03.09.2010, 07:44
@jungspund88

Du kannst auch Bausparverträge abschließen. Da brauchst Du aber einige Jahre Vorlaufzeit, bis sie zuteilungsreif sind.

Kapstadt  03.09.2010, 07:47
@jungspund88

So lange Dein Vater noch lebt, brauchst Du Dir doch keine Gedanken darüber zu machen. Außerdem müsste Dein Vater, als Eigentümer, doch entsprechende Kenntnisse haben. Er ist bestimmt noch relativ jung und lebt bestimmt noch lange. In Deinem Alter kann in kurzer Zeit jedoch viel passieren. Arbeitslosigkeit, andere Lebenseinstellung etc.. Spare doch ganz einfach mit der Summe, die Du erübrigen kannst, einen Bausparvertrag an. Der kann, wenn es dann soweit ist, ausgezahlt oder zu kleinen Zinsen beliehen werden.

jungspund88 
Fragesteller
 03.09.2010, 07:47
@Ispahan

ich habe 2 Bausparverträge einer ist zuteilungsreif den anderen habe ich letztes Jahr abgeschlossen!

jungspund88 
Fragesteller
 03.09.2010, 07:55
@Kapstadt

bin ein nachkömmling mein vater ist 67 Jahre alt! und meine geschwister 41 und 38 Jahre alt! deswegen wird das ganze in nächster Zeit geregelt!

Ispahan  03.09.2010, 08:01
@jungspund88

Dann bleibt wohl nur oben Gesagtes. Die Bank wird Dir aber nur die Hypothek auf ein Haus geben, das Dir auch gehört. Also: Schätzung - Umschreibung im Grundbuch - Hypothek.

Ispahan  03.09.2010, 08:20
@Ispahan

Alternative zum Schätzen: setzt einen notariellen Vertrag auf, in dem die Geschwister sich mit der Vorgehensweise einverstanden erklären. Damit ist dann der von Deinem Vater geschätzte Wert von ihnen akzeptiert.