Wohnen im Elternhaus ohne Grundbucheintrag/ Nießbrauch/Vertrag. Was passiert bei plötzlichem Tod der Eltern? Noch 2 Geschwister. Kredit für Umbau tragen wir?

3 Antworten

Eine notarielle Verinbarung wäre sehr sinnvoll. Da die Eltern aber solches "Teufelswerk" konsequent beiseite schieben, wird das wohl nichts geben.

Sie können alle Rechnungen aufbewahren und genau Buch über Ihre Arbeitsleistung führen.

Sterben die Eltern, wird der Wert des Grunstückes samt Aufbauten gleichmäßig unter den Erben verteilt.

Sie können dann versuchen, Ihre Leistugnen abzüglich des Wertes der Bewohnung auf dem Grundstück zu verrechnen.

Das wird ein mühseliges und erfahrungsgemäß unerquickliches Stück Arbeit für Sie.

Pflegen Sie u.U. später noch die Eltern, werden sich die anderen die Hände reiben.

Außenstehende Kinder werden, so eigenartig das klingen mag, den pflegenden Kindern häufig vorgezogen.

bienchen32015 
Fragesteller
 07.02.2018, 14:54

Danke für die Info. Aber mit meinen Geschwistern allein kann ich notariell nix festhalten? Die würden auf ihren Anteil verzichten. Das würde ich ja gern jetzt auch schriftlich haben wollen. Und wir können auch kein Wohnrecht anfordern o.ä.?

schelm1  07.02.2018, 15:45
@bienchen32015

Was soll Sie und die Geschwister denn daran hindern, einen notariellen Verzicht zu vereinbaren?

Fordern können Sie viel - nur bei der von Ihnen geschilderten Abneigung der Eltern, werden Sie vermutlich nichts erhalten!

Sammeln Sie fleißig Belege und schreiben Sie Ihre geleisteten Arbeitsstunden auf; so können Sie später wenigstens auf etwas Erfolg in Form finanziellen Ausgleichs hoffen!

Wie konntet ihr die Grundschuld ins Grundbuch eintragen lassen, wenn ihr selbst nicht drin steht?

TreudoofeTomate  07.02.2018, 13:22

Als Gläubiger? Ich denke, das ist die übliche Vorgehensweise zur Sicherung seines Anspruchs. Machen das die Banken nicht ganz genauso?

FGO65  07.02.2018, 13:24
@TreudoofeTomate

Habe es so verstanden, dass sie sich Geld geliehen und das Haus als Sicherheit angegeben haben

bienchen32015 
Fragesteller
 07.02.2018, 13:24

Das funktioniert notariell ohne Probleme/ Eltern bürgen dann mit

FGO65  07.02.2018, 13:25
@bienchen32015

Dann schließe ich mich der Antwort von Tomate an

Richtig, sollten deine Eltern in derselben Minute sterben, erben die drei Geschwister zu gleichen Teilen.

Verlangen könnt ihr nichts. Letztendlich gehört das Haus deinen Eltern. So etwas hätte man besser vereinbart, bevor man "fremdes Eigentum" aus eigenen Mitteln saniert.

bienchen32015 
Fragesteller
 07.02.2018, 13:26

Die Geschwister würden auf eine Auszahlung verzichten. Das auch schriftlich. Ist das machbar obwohl wir nicht im Grundbuch eingetragen sind? Ja, hinterher ist man immer schlauer... Hatte gehofft so etwas wie das Nießbrauchrecht für die Eltern gibt es in anderer Form auch für diejenigen die mit im Haus leben....

Die Eltern wollen im Testament festhalten das das Haus an uns übertragen wird.. Nichtsdestotrotz geht Erbschaftsrecht vor Testament meines Wissens..

schelm1  07.02.2018, 14:03
@bienchen32015
Die Geschwister würden auf eine Auszahlung verzichten.

Diesen Verzicht sollten Sie mit den Gechwistern notariell vereinbaren!