Wohnen im Elternhaus ohne Grundbucheintrag/ Nießbrauch/Vertrag. Was passiert bei plötzlichem Tod der Eltern? Noch 2 Geschwister. Kredit für Umbau tragen wir?
Hallo, mein Mann, mein Kind und ich wohnen seid 1,5 Jahren mit im Elternhaus. Wir haben umgebaut und renoviert und dabei einen Kredit von 65000€ aufgenommen (Grundschuld eingetragen auf das Haus wegen günstigen Zinsen). Zu dem Zeitpunkt war das Objekt 120000€ wert. Nun hat sich der Wert erhöht, da es sozusagen zwei Wohnungen im Haus sind, alles wie Neubau was geändert wurde. Was passiert bei einem plötzlichen Tod der Eltern? Ich habe 2 Geschwister. Diese müssen dann ausgezahlt werden? Mit dem was zu dem Zeitpunkt das Haus wert ist. Ist das korrekt? Also wahrscheinlich mehr als 40000€? Wie kann darauf verzichtet werden? Ist ein Notartermin notwendig?
Das Thema Schenkung und Nießbrauch schieben die Eltern momentan konsequent beiseite... Daher meine Frage: was haben wir für Möglichkeiten? Da mein Mann auch abgesichert werden soll im Fall einer Trennung. Können wir ein Wohnrecht verlangen? Sonst könnten uns die Eltern rein theoretisch ja jederzeit rausschmeißen oder?
3 Antworten
Eine notarielle Verinbarung wäre sehr sinnvoll. Da die Eltern aber solches "Teufelswerk" konsequent beiseite schieben, wird das wohl nichts geben.
Sie können alle Rechnungen aufbewahren und genau Buch über Ihre Arbeitsleistung führen.
Sterben die Eltern, wird der Wert des Grunstückes samt Aufbauten gleichmäßig unter den Erben verteilt.
Sie können dann versuchen, Ihre Leistugnen abzüglich des Wertes der Bewohnung auf dem Grundstück zu verrechnen.
Das wird ein mühseliges und erfahrungsgemäß unerquickliches Stück Arbeit für Sie.
Pflegen Sie u.U. später noch die Eltern, werden sich die anderen die Hände reiben.
Außenstehende Kinder werden, so eigenartig das klingen mag, den pflegenden Kindern häufig vorgezogen.
Was soll Sie und die Geschwister denn daran hindern, einen notariellen Verzicht zu vereinbaren?
Fordern können Sie viel - nur bei der von Ihnen geschilderten Abneigung der Eltern, werden Sie vermutlich nichts erhalten!
Sammeln Sie fleißig Belege und schreiben Sie Ihre geleisteten Arbeitsstunden auf; so können Sie später wenigstens auf etwas Erfolg in Form finanziellen Ausgleichs hoffen!
Wie konntet ihr die Grundschuld ins Grundbuch eintragen lassen, wenn ihr selbst nicht drin steht?
Als Gläubiger? Ich denke, das ist die übliche Vorgehensweise zur Sicherung seines Anspruchs. Machen das die Banken nicht ganz genauso?
Habe es so verstanden, dass sie sich Geld geliehen und das Haus als Sicherheit angegeben haben
Das funktioniert notariell ohne Probleme/ Eltern bürgen dann mit
Dann schließe ich mich der Antwort von Tomate an
Richtig, sollten deine Eltern in derselben Minute sterben, erben die drei Geschwister zu gleichen Teilen.
Verlangen könnt ihr nichts. Letztendlich gehört das Haus deinen Eltern. So etwas hätte man besser vereinbart, bevor man "fremdes Eigentum" aus eigenen Mitteln saniert.
Die Geschwister würden auf eine Auszahlung verzichten. Das auch schriftlich. Ist das machbar obwohl wir nicht im Grundbuch eingetragen sind? Ja, hinterher ist man immer schlauer... Hatte gehofft so etwas wie das Nießbrauchrecht für die Eltern gibt es in anderer Form auch für diejenigen die mit im Haus leben....
Die Eltern wollen im Testament festhalten das das Haus an uns übertragen wird.. Nichtsdestotrotz geht Erbschaftsrecht vor Testament meines Wissens..
Die Geschwister würden auf eine Auszahlung verzichten.
Diesen Verzicht sollten Sie mit den Gechwistern notariell vereinbaren!
Danke für die Info. Aber mit meinen Geschwistern allein kann ich notariell nix festhalten? Die würden auf ihren Anteil verzichten. Das würde ich ja gern jetzt auch schriftlich haben wollen. Und wir können auch kein Wohnrecht anfordern o.ä.?