Wohnrecht für Geschwister
Hallo,
mein Freund und ich möchten sein Elternhaus umbauen und einziehen. Seine Eltern sollen dann im EG wohnen und wir im 1. Stock und DG. Zuvor würde sein Vater ihm das Haus überschreiben.
Gestern haben uns seine Eltern erklärt, dass seine Schwester auch ein Zimmer im Haus benötigt, obwohl sie bereits ausgezogen ist. Sie waren sogar der Meinung, dass sie gesetzlich solange ein Wohnrecht hat, bis sie heiratet.
Kann mir vielleicht jemand sagen, ob es ein gesetzliches Wohnrecht für unverheiratete Geschwister im Elternhaus gibt?? Persönlich finde ich das nicht gerade toll!
Danke
12 Antworten
Die Frage war doch eindeutig. Es gibt ein solches Recht nicht automatisch, zumal die Tochter ja auszog und eine eigne Wohnung hat. Hier könnte u. u. Im Rahmen des Notarvertrages eine entsprechende Klausel niedergeschrieben werden. Deine Schwiegereltern glauben etwas, was es gesetzlich nicht gibt. Der Notar sollte/könnte/müsste sie entsprechend aufklären. Dann gibt es möglicherweise dieses Problem nicht mehr. Die Frage der Vererbung spielt zunächst überhaupt keine Rolle, solang die Schwiegereltern leben. Sollte der Erbfall erst nach 10 Jahren nach der Übertragung eintreten, käme die Anrechnung des Hauses auf das verbliebene Erbe auch nicht mehr zum tragen.
Ich erklärs dir nochmal andersrum: Wenn seit der Übertragung des Hauses mehr als 10 Jahre vergangen sind, als beide Schwiegereltern gestorben sind (Berliner Testament) oder auch nur einer der beiden, haben potentielle Erben kein Recht mehr, dass diese Schenkung auf das Erbteil deines Freundes angerechnet wird. Das Haus spielt also dann bei der Erbauseinandersetzung keine Rolle mehr.
Also wäre es sinnvoller, wenn der Vater dem Sohn das Haus verkauft und sich ein Wohnrecht geben lässt? Denn die Eltern sind nicht mehr die jüngsten!
Jetzt tritt ja der Erbfall nicht ein, es ist also eine Übertragung. Ich würde den Kauf / Verkauf nicht primär sehen. Außerdem kann dein zukünftiger Mann ja nach der Eheschließung das Haus im Grundbuch für euch beide als Eigentum eintragen lasse. Für den Todesfall beider Schwiegereltern vor Ablauf der 10jahresfrist nach der notariellen Übertragung stünden dann ja der Schwester sowieso nur 50 % der Erbmasse zu. Ihr Erbanspruch könnte ja auch anderweitig (Geldvermögen?) befriedigt werden. Deinem Freund/Mann würde das Haus als Erbe angerechnet werden und er käme dann bei anderen Erbsachen nicht oder weniger zum Zuge. Möglicherweise, wenn bei der Übertragung notariell vereinbart wird, dass die Schwiegereltern lebenslang Wohnrecht behalten und gegebenenfalls auch durch euch die Pflege abgesichert wird, ändern sich die Konditionen sicher. All das müsst ihr den Notar bei der Vorbereitung der Übertragung fragen. Also gemeinsam dorthin gehen und alles besprechen. Er ist dazu verpflichtet, euch umfassend zu beraten.
solange die eltern eigentümer sind können sie bestimmen wer wohnen darf. auch bei verkauf oder überschreibung kann der eigentümer ein wohnrecht für die schwester oder sonst jemanden im notarvertrag festschreiben lassen. wenn der sohn schon das ganze haus sozusagen im voraus erbt wo bleibt der anteil für die schwester. beide kinder haben den gleichen anteil zu bekommen. es sollte alles gut im voraus geregelt werden. familiäre erbstreitigkeiten sind immer sehr unangenehm.
Na ich glaube nicht das es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt,diese Wohnrecht wurde der Tochter bestimmt von den Eltern eingeräumt....
Nein, dieses gesetzliche Wohnrecht gibt es definitiv nicht!!!!
Gesetzlich gibt es das nicht, aber die Eltern können beim Überschreiben durchaus eine solche Klausel rechtskräftig einbauen...ist ja ihr Haus und wenn ihr das nicht wollt könnt ihr ja nein sagen und dann bekommt vielleicht die Schwester das Haus und dein Freund das Wohnrecht! Sie könne sich auch selbst Wohnrecht auf Lebenszeit eintragen lassen, dann müsstet ihr beim Weiterverkauf der Immobilie eien Käufer finden, der sie "mitkauft"!
Gut, beim Notar waren sie/wir noch nicht, aber ich bin jetzt echt beruhigt, dass mit Überschreibung an meinen Freund und Auszahlung an die Schwester das Thema fast gegessen ist. Das mit dem "weniger als 10 Jahre bis zum Erbfall" hab ich zwar noch nicht ganz geschnallt, aber der Notar wirds dann schon noch mal erkären!
Danke für die Hilfe