Möbel von OTTO kommen nicht an ... Kauf zurückziehen?
Also bekannte von mir haben im November eine Couch bei Otto bestellt und am Anfang hieß es , die Couch kommt kurz vor Weihnachten . Kam aber nicht. Der aktuellste Stand ist das sie jetzt gemeint hätten das die Couch jetzt Mitte Februar kommt. Kann ich den Kauf nicht zurückziehen oder eventuell auf Schadensersatz klagen? Ich mein ich sitz nun bei meinen Bekannten wo ich öfters bin ziemlich unbequem auf diesem harten Boden ! Tipps oder Erfahrungen und Vorschläge sind erwünscht !
MfG 1337skyy
8 Antworten
IN DER AGB VON OTTO
WiderrufsrechtSie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB, jedoch nicht, bevor der Kaufvertrag durch Ihre Billigung des gekauften Gegenstandes für Sie bindend geworden ist.
Du kannst also ohne Probleme widerrufen, weil die Frist für das Widerrufsrecht noch gar nicht abgelaufen ist
Wenn du also nicht einen Preisnachlass aushandeln willst, widerrufe einfach schriftlich deinen Kaufvertrag und gut ists.
Für Schadensersatz ist erstmal ausschlaggebend, was für eine LIeferzeit ausgemacht war, ob du OTTO sonst "in Verzug" gesetzt hast.
der Ausdruck Verzögerungsschaden sagt bereits alles!
;-)
wie hoch der Schaden zu beziffern wäre (wenn der Verzug denn gegeben ist) ist eine weitere Frage.
Du hättest dir eine Mietcouch leisten können. Zum Beispiel.
Lies die AGB von Otto, dort steht drin wann du vom Kauf zurücktreten kannst.
du kannst sie zwar nicht zurücksenden (wie auch!?) aber natürlich kannst du auch schon vorher zurücktreten, widerrufen.
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) [...] widerrufen.
Das ist Peinlich!!Fehler liegt beim Lieferranten von OTTO,storno der Bestellung geht ohne Probleme.Würde mich aber mit OTTO in Verbindung setzen,evt. einen Preisnachlaß oder eine Gutschrift aushandeln.Denn Heute kann sich keiner mehr einen Verärgerten Kunden leisten.....LG
Wenn das keine individuelle Anfertigung ist, sondern ein standardisiertes Massenprodukt, wie bei diesem Handel üblich, kannst Du den Kauf stornieren und eventuelle Anzahlungen zurückfordern, wenn der Termin nicht eingehalten wurden - es sei denn, beim Kaufvertrag hast Du andere Bedingungen unterschrieben. Allerdings könntest Du die Couch potentiell ohnehin nach noch 14 Tagen zurückgeben, insofern werden sie das aus Kulanz auch im Vornherein anbieten. Schadensersatz erhälst Du mit Sicherheit nicht.
hast Du Couch schon bezahlt? Ansonsten würde ich einen eingeschriebenen Brief an OTTO senden, mit der Kündigung des Kaufs und Rückerstattung der Kosten. Mit Begründung der Nicht-Termineinhaltung
Nein wird als Rate bezahlt... war irgend so eine Aktion
hast Du einen Kaufvertrag? Was steht unten bei den Vertragsbedingungen? Denke, wenn es eine Aktion gewesen ist, hatten die sehr viele Bestellungen und die sind nicht mehr nachgekommen mit der Auslieferung. Ich würde es einfach mal schriftlich versuchen.
Ja da steht das Ich sie innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt zurücksenden kann , aber nicht wenn sie noch nciht da ist .