Rückgaberecht umtauschrecht Couch Ganitur?
Hallo, habe letzde Woche meine neue Couch Ganitur gelifert bekommen.Leider jedoch mit vielen mängel zb. Schiefe Metallfüße.Nähte stimmen nicht überein. Nach 2 Tagen ist schon eine Sitzplatz eingesackt.Nun war ein Gutachter da der alles bestätigt hat. Heute rief das Möbelhaus an und sagte Sie hätten ein verbesserungs recht. Meine Frage wäre hat man da kein Rückgabe recht.Schließlich bezahlt man ungern 1800€ und kriegt im endefekt eine wider zusammen gebastelte Couch.
MfG
3 Antworten
Guck mal in die AGBs des Möbelhauses, dort ist das geregelt.
Ein Recht auf Nachbesserung ist üblich.
Das ist richtig was das Möbelhaus sagt. Zuerst musst du ihnen die Chance geben die Mängel zu beseitigen, entweder durch Nachbesserung oder durch Austausch. Erst nach zwei erfolglosen versuchen den Mangel zu beseitigen hast du ein Recht darauf vom Kaufvertrag zurück zu treten und dein Geld wieder zu verlangen.
Nein das Möbelhaus darf nachbessern