Rückgaberecht umtauschrecht Couch Ganitur?

3 Antworten

Guck mal in die AGBs des Möbelhauses, dort ist das geregelt.

Ein Recht auf Nachbesserung ist üblich.

Das ist richtig was das Möbelhaus sagt. Zuerst musst du ihnen die Chance geben die Mängel zu beseitigen, entweder durch Nachbesserung oder durch Austausch. Erst nach zwei erfolglosen versuchen den Mangel zu beseitigen hast du ein Recht darauf vom Kaufvertrag zurück zu treten und dein Geld wieder zu verlangen.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__440.html

Nein das Möbelhaus darf nachbessern