Möbel in möblierter Wohnung beschädigt. Zahlt die Versicherung?
Ich bin leider mit meiner hinteren Hosentasche an der Schranktür aus Glas im eingebauten Schrank meiner Wohnung hängen geblieben. Die Tür ist horizontal gebrochen, oben und unten aus der Verankerung gegangen und hat dann noch eine Designerlampe und etwas teures hochwertiges Geschirr zerstört. Die Lampe und das Geschirr gehört auch zu der Wohnung.
Daher meine Frage, ob dies eine Versicherung übernimmt. Wenn ja, welche?
Ich bin gerade sehr in Panik
4 Antworten
Beschädigt wurde Vermietereigentum?
Dann zahlt vermutlich die Glasbruchversicherung Deines Vermieters.
Lampe und Geschirr zahlt Deine Privathaftpflichtversicherung.
Melde zunächst einmal alles Deiner Privathaftpflichtversicherung. Dann wirst Du schon sehen, was von dieser direkt erstattet wird und ob sie wegen der Glastür des Schranks auf die Glasversicherung des Vermieters verweist.
Deine Hausratversicherung hätte jedenfalls damit nichts zu tun.
Die Glasbruchversicherung des Vermieters, falls vorhanden, wird sich beim Schadensverursacher bedienen.
Man darf natürlich zweifeln, aber die richtige Instanz dafür ist die Versicherung, die für den Schaden aufkommen muss. Die muss an die Story glauben, den Leuten, die hier antworten, kann es egal sein.
Nicht versichert sind in der Regel Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die jeweils zuständige Versicherung wird die Geschichte beurteilen.
Was ich meinte, ist doch, dass hier ein kleiner Troll am Schaffen ist. Stell dir doch mal den Hergang vor, das gibt es so in keinem Film ...
Ich mag es halt nicht, wenn hier Leute wie du und ich um guten Rat bemüht sind, verklappst werden.
Dann zahlt vermutlich die Glasbruchversicherung Deines Vermieters.
Falsch, der Mieter ist für diesen Schaden zuständig und benötigt dafür eine Glasversicherung.
Lampe und Geschirr zahlt Deine Privathaftpflichtversicherung.
Falsch, Eigenschaden darf der Mieter selbst zahlen.
Dann wirst Du schon sehen, was von dieser direkt erstattet wird und ob sie wegen der Glastür des Schranks auf die Glasversicherung des Vermieters verweist.
Und noch einmal falsch, die Privathaftpflicht würde auf die Glasversicherung des Mieters verweisen, falls dieser überhaupt eine hat.
Deine Hausratversicherung hätte jedenfalls damit nichts zu tun.
richtig, denn zerbrochenes Geschirr bzw. Lampe ist über die Hausratversicherung nicht abgedeckt.
Hast du Mietsachschäden an Mobilien in deiner Privathaftpflichtversicherung inkludiert?
Dann wäre Deckungsschutz gegeben, außer für die gläserne Schranktür. Glasbruch ist im Bereich der Mietsachschäden grundsätzlich ausgeschlossen (weil man dafür eine Glasbruchversicherung hat/haben sollte).
P.S.: Wer mietet sich denn praktisch wie in ein Hotel (Zimmer, Mobiliar UND Inventar) ein...!?
Du erklärst hier deinen Kommentar "aus Berufserfahrung", Bist du Versicherungsfachmann?
Nein, aber seit Jahrzehnten mit Versicherungen zu tun, Sowohl als Geschäft als auch als Privatperson. Und wenn ich "zu tun" schreibe, dann rede ich von Schadenfällen
Lose Gegenstände in einer gemieteten Wohnung fallen unter geliehenen Sachen. Dafür müsste dieser Passus in der PH eingeschlossen sein. Das sind keine typischen Mietsachschäden.
Deine persönliche Haftpflicht Versicherung
GLAUBEN kannst du in der Kirche - hier jedoch ist WISSEN erforderlich.
Von was sprichst Du ? Wer schreibt hier "glauben" ? Nur DU !!
Lies meine Antwort - da kannst du was lernen; glaube ich!
OH, ein Mister know it all !!! Danke, Klugscheisser
Ich zweifle mal wieder, dass das eine wahre Geschichte ist. Man stelle sich den Hergang (wie geschildert) bildlich vor, ich kann es nicht.