Möbel in möblierter Wohnung beschädigt. Zahlt die Versicherung?

4 Antworten

Beschädigt wurde Vermietereigentum?

Dann zahlt vermutlich die Glasbruchversicherung Deines Vermieters.

Lampe und Geschirr zahlt Deine Privathaftpflichtversicherung.

Melde zunächst einmal alles Deiner Privathaftpflichtversicherung. Dann wirst Du schon sehen, was von dieser direkt erstattet wird und ob sie wegen der Glastür des Schranks auf die Glasversicherung des Vermieters verweist.

Deine Hausratversicherung hätte jedenfalls damit nichts zu tun.

Gerhart  23.01.2019, 08:41

Die Glasbruchversicherung des Vermieters, falls vorhanden, wird sich beim Schadensverursacher bedienen.

albatros  23.01.2019, 11:34

Ich zweifle mal wieder, dass das eine wahre Geschichte ist. Man stelle sich den Hergang (wie geschildert) bildlich vor, ich kann es nicht.

bwhoch2  23.01.2019, 11:40
@albatros

Man darf natürlich zweifeln, aber die richtige Instanz dafür ist die Versicherung, die für den Schaden aufkommen muss. Die muss an die Story glauben, den Leuten, die hier antworten, kann es egal sein.

Nicht versichert sind in der Regel Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die jeweils zuständige Versicherung wird die Geschichte beurteilen.

albatros  23.01.2019, 11:48
@bwhoch2

Was ich meinte, ist doch, dass hier ein kleiner Troll am Schaffen ist. Stell dir doch mal den Hergang vor, das gibt es so in keinem Film ...

Ich mag es halt nicht, wenn hier Leute wie du und ich um guten Rat bemüht sind, verklappst werden.

Apolon  23.01.2019, 12:09
Dann zahlt vermutlich die Glasbruchversicherung Deines Vermieters.

Falsch, der Mieter ist für diesen Schaden zuständig und benötigt dafür eine Glasversicherung.

Lampe und Geschirr zahlt Deine Privathaftpflichtversicherung.

Falsch, Eigenschaden darf der Mieter selbst zahlen.

Dann wirst Du schon sehen, was von dieser direkt erstattet wird und ob sie wegen der Glastür des Schranks auf die Glasversicherung des Vermieters verweist.

Und noch einmal falsch, die Privathaftpflicht würde auf die Glasversicherung des Mieters verweisen, falls dieser überhaupt eine hat.

Deine Hausratversicherung hätte jedenfalls damit nichts zu tun.

richtig, denn zerbrochenes Geschirr bzw. Lampe ist über die Hausratversicherung nicht abgedeckt.

Hast du Mietsachschäden an Mobilien in deiner Privathaftpflichtversicherung inkludiert?

Dann wäre Deckungsschutz gegeben, außer für die gläserne Schranktür. Glasbruch ist im Bereich der Mietsachschäden grundsätzlich ausgeschlossen (weil man dafür eine Glasbruchversicherung hat/haben sollte).

P.S.: Wer mietet sich denn praktisch wie in ein Hotel (Zimmer, Mobiliar UND Inventar) ein...!?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Gerhart  23.01.2019, 08:43

Du erklärst hier deinen Kommentar "aus Berufserfahrung", Bist du Versicherungsfachmann?

Alpina123  23.01.2019, 09:05
@Gerhart

Nein, aber seit Jahrzehnten mit Versicherungen zu tun, Sowohl als Geschäft als auch als Privatperson. Und wenn ich "zu tun" schreibe, dann rede ich von Schadenfällen

Lose Gegenstände in einer gemieteten Wohnung fallen unter geliehenen Sachen. Dafür müsste dieser Passus in der PH eingeschlossen sein. Das sind keine typischen Mietsachschäden.

Deine persönliche Haftpflicht Versicherung

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
ProVersi  22.01.2019, 11:47

GLAUBEN kannst du in der Kirche - hier jedoch ist WISSEN erforderlich.

Alpina123  22.01.2019, 11:52

Von was sprichst Du ? Wer schreibt hier "glauben" ? Nur DU !!

ProVersi  22.01.2019, 21:09
@Alpina123

Lies meine Antwort - da kannst du was lernen; glaube ich!

Alpina123  22.01.2019, 22:01
@ProVersi

OH, ein Mister know it all !!! Danke, Klugscheisser