Mieter beschädigt Wohnung aber kann den Schaden aufgrund Armut nicht bezahlen - was kann man aus Sicht des Vermieters unternehmen?

10 Antworten

... so eine Versicherung können wir Vermieter leider nicht abschließen und wo nichts zu holen ist, sollte kein gutes Geld hinterher geworfen werden. Prüfe eine Verrechnung mit der Mietsicherheit nach dem Auszug, wenn denn der Mieter wirklich haften sollte.

In unserem Bestand schließen die Mieter so eine zur Absicherung benötigte private Haftpflichtversicherung für rd. 50 EUR/Jahr ab. Die "Hartzer" bekommen diesen Betrag ja sogar vom Jobcenter, für andere sind wir bereit zu übernehmen.

Vermeidet eben Ärger und Streß.




D. h., der Mieter besitzt keine Privathaftpflicht (die Beiträge hierfür werden auch vom Sozialamt bezahlt)? Wer zahlt denn die Miete, wird diese direkt vom Sozialamt überwiesen? Hat der Mieter beim Einzug eine Mietsicherheit hinterlegt? Wenn keine Privathaftpflicht besteht und auch keine Mietsicherheit vorhanden ist, würde ich die Reparaturarbeiten in monatlichen Raten, welche dann auf die Miete aufgeschlagen werden, zurückfordern!

Mein Empfellung wegen Vorauszahlung auch ohne gerichtsanhängige Forderungen und sofortigem Versicherungsschutz auch für Bestandsmieter: https://www.ruv.de/privatkunden/bauen-wohnen/mietschutzpolice

G imager761


Danke, sehe ich auch so.

M.E. ist das produkt der Rhion diesbezüglich tendenziell  eine Mogelpackung.

Dafür könnte man als Vermieter eine Privathaftpflichtversicherung mit Forderungsausfallversicherung abschließen.

Bedeutet, wenn der Mieter die Wohnung beschädigt, muss der Vermieter den Mieter verklagen.  Sollte es sich gerichtlich herausstellen, dass der Mieter den Schaden nicht zahlen kann, würde die Privathaftpflichtversicherung des Vermieters den Schaden übernehmen.

Solch einen Vertrag könntest du z.B. bei meinem Vertriebspartner erhalten.

Gruß N.U.

Wenn du der Versicherungsnehmer sein willst, gibt er dafür keine Versicherung.

Du könntest nur Mieter nehmen, de nachweisen, eine Privathaftpflichtversicherung inclusive Mietsachschäden in der Mietwohnung haben..hilft aber nix, wenn diese dann später gekündigt wird oder die Schäden vorsätzlich verursacht wurden