Mobbing: Straf- oder Zivilprozess?

2 Antworten

Mobbing ist ein Oberbegriff für diverse unerlaubte Handlungen unterschiedlichster Ausprägungen. Das können Straftaten sein, muss es aber nicht. Straftaten werden, ggf. nach Strafantrag von dem Geschädigten, von den Strafverfolgungsbehörden ermittelt und ggf. verfolgt. Persönlich kann man sich zivilrechtlich durch Unterlassungsklagen oder mit Schmerzensgeldforderngen wehren. Je nach Folgen können auch das Arbeitsrecht (Unterfall des Zivilrechts), im Beamtenverhältnis das Öffentliche Recht oder bezüglich der Folgen das Sozialrecht tangiert sein.

Das Mobbnig kann als Straftat verfolgt werden. Das ist dann ein Strafprozess, den die Staatsanwaltschaft fordert.

Wenn das Mobbingopfer z.B. Schmerzensgeld fordert, dann wir das in einem gesonderten Zivilprozess verhandelt, weil der Kläger in diesem Fall nicht die Staatsanwaltschaft, sondern eine Privatperson ist.

Wenn also außer der Strafsache selbst noch andere Forderungen entstehen, ist das Sache eines Zivilgerichts.