Todesstrafe für Mobbing mit Todesfolge oder schwere Fälle von Mobbing?

2 Antworten

Moin,

Mobbing kann (!) eine Gesundheitsschädigung darstellen und unterfällt somit dem Tatbestand der Körperverletzung (mit Todesfolge), §§ 223, 227 StGB. Hierfür sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von nicht weniger als 3 Jahren, in minder schweren Fällen ein bis zehn Jahre vor. Dabei muss jedoch eine Kausalität zwischen dem Mobbing und der Todesfolge bestehen. Die Todesfolge muss mindestens fahrlässig verursacht worden sein. Hierin sind nicht gerade geringe Anforderungen des Zurechnungszusammenhangs gestellt.

soviel zur Rechtslage.

ebenfalls die Todesstrafe - wie für alle bewiesenen Schwerverbrechen

Erwiesenermaßen sinnlos... - nein: kontraproduktiv!

@PostMeUser

Ich glaube nicht, dass ich jemanden brauche, der mir meine Denkweise erklären muss. Ich habe eine Frage beantwortet und was ich für richtig halte musst du schon mir überlassen.

@sinnentleert

Ein wenig Kritik an der Denkweise sollte jeder vernünftige Mensch schon aushalten können. Erst recht dann, wenn er/sie die Meinung hier öffentlich zur Diskussion stellt.

Es soll übrigens auch schon Fälle gegeben haben, wo Kritik zum Überdenken der eigenen Position beigetragen hat...!