Mittlere Reife zur Notenverbesserung wiederholen? Mein Recht dazu?

5 Antworten

Die Bayerische Schulordnung für Realschulen sagt dazu:

§ 42 Wiederholung der Abschlussprüfung

"(1) Die Abschlussprüfung kann zur Notenverbesserung einmal wiederholt werden. Soll zu diesem Zweck die Jahrgangsstufe 10 wiederholt werden, so darf dies nur im unmittelbar folgenden Schuljahr geschehen und bedarf der Genehmigung der Schulleiterin oder des Schulleiters."

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayRSO/true?AspxAutoDetectCookieSupport=1

Ich verstehe da so, dass du das Schuljahr nur dann wiederholst, wenn du das möchtest. Und dann muss es genehmigt werden. Die grundsätzliche Möglichkeit der Prüfungswiederholung besteht aber.

Am besten besprichst du das aber auch nochmal mit deinem Schulleiter, dem Schulamt oder einem Lehrer, dem du vertraust.

Beste Grüße!

Kisho 
Fragesteller
 18.03.2018, 07:45

Das unmittelbar nächste Schuljahr ist bei mir leider schon abgelaufen. Schade, danke trotzdem.

Ansegisel  18.03.2018, 07:49
@Kisho

An welcher Schulart hast du denn die Mittlere Reife gemacht? In der Ordnung für Mittelschulen in Bayern steht nämlich z.B. das selbe, nur ohne die Einschränkung mit dem folgenden Schuljahr.

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayMSO-32

Vielleicht lohnt es sich für deinen Fall, nochmal konkret an offizieller Stelle nachzhaken und deine Möglichkeiten abzuklopfen.

Ansegisel  18.03.2018, 07:52
@Kisho

Und: Das mit dem anschließenden Schuljahr bezieht sich nach meinem Verständnis nur auf die Wiederholung des Schuljahrs, nicht auf die Wiederholung der Prüfung an sich.

Kisho 
Fragesteller
 18.03.2018, 07:55
@Ansegisel

Das mit der Mittelschule habe ich auch soeben gefunden. Ich habe tatsächlich eine Mittelschule und keine Realschule besucht. Ich werde mich diesbezüglich mal mit dem Rektor in Verbindung setzen. Danke sehr! :)

Ich habe jetzt mal im Internet nachgesehen, ob ich da vielleicht eine Antwort finde. Dabei kam heraus, das ein bestandener Abschluss nicht wiederholt werden darf, während ein nicht bestandener Abschluss durchaus „einmal“ wiederholt werden kann (btw habe ich das auch gemacht, sonst wäre ich jetzt in deiner Situation gewesen. Meine Schwester hat auch die Prüfung extra verkackt um wiederholen zu können). Und wir haben die Genehmigung von unserem Schulleiter benötigt, da es nicht üblich ist, an der selben Schule nochmal ins Abschlussjahr zu gehen

vielleicht bezieht sich deine Gesetzeslage darauf? Weiß ich gerade nicht.

aber egal. Was durchaus möglich ist, sind andere Abschlüsse. Du kannst dich noch für ein Berufskolleg oder einer Abendschule anmelden (wobei beim letzteren du Mindestens 18 und zwei Jahre arbeitstätigt gewesen sein musst (zumindest in Baden-Württemberg)). Das kann ich dir auch ans Herz legen. Ansonsten frag mal am besten Vorort. Ein Schulleiter kann dir da genaueres erzählen. Melde dich vielleicht beim Arbeitsamt oder geh einfach jobben. Dann erfüllst du sogar den Vorraussetzungen einer Abendschule und kannst sogar dein allgemeines Abi beenden.

Hier, in Deutschland, gibt es recht viele Wege, trotzdem sein Ziel zu erreichen, wenn man mal scheitern sollte. Deshalb Kopf hoch. Du findest schon einen anderen Weg für dich ;)

ps für manches brauchst du leider auch die Noten dafür, sonst musst du noch einen Umweg gehen:/

Aus rein sozialer Sicht betrachtet, ist das eine ganz dumme Idee!

Wenn du die 10 wiederholst, bist du ja mit Leuten zusammen in einer Klasse, die generell, weil du wie ein Fremdkörper in ihren Reihen schwebst, jeden Neuling ignorieren, ja sogar mobben werden.

Ob das deinen Noten hilft, wage ich zu bezweifeln.

Es gibt in Deutschland zig Weiterbildungsmaßnahmen, über die du sogar zum Arzt aufsteigen kannst.

Wichtig ist nur, dass du den richtigen Weg wählst und nie zurückschaust.
Eine Wiederholung hört sich leicht an, ist sie aber nicht. Allein schon ein anderer Lehrer kann dir die Noten vermiesen.

Wieso dann nicht sowas wie ein berufsvorbereitendes Praktikum, um etwas Praktisches nachzuweisen?

Das macht mehr Sinn und du verlierst genauso viel Zeit, wie als wenn du wiederholt hättest.

Kisho 
Fragesteller
 18.03.2018, 08:39

Eine 5 in Mathe ist leider Schlagkräftiger als der Großteil anderer Nachweise. Und ich bin komplett davon überzeugt von mir nicht in die Mobbing"sparte" zu fallen, danke :) Zudem habe ich mir eher das Ziel genommen die Prüfung zu wiederholen, kein ganzes Jahr.

Das Recht, eine Prüfung zu wiederholen, besteht in der Regel nur, wenn die erste Prüfung NICHT bestanden wurde.

Kisho 
Fragesteller
 18.03.2018, 07:39

Besteht abgesehen vom recht dennoch die Möglichkeit?

Nein, hat man grundsätzlich nicht, wenn man besteht, bei so ziemlich keiner Prüfung in Deutschland.

Kisho 
Fragesteller
 18.03.2018, 07:33

Was sagt dieser Satz dann aus? "1) 1Prüfungsteilnehmer, die eine Staatsprüfung bei erstmaliger Ablegung in Bayern bestanden haben, können die Prüfung zur Verbesserung der Prüfungsgesamtnote einmal wiederholen.(...)" - Zitat (§ 15 Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung - Bayrische Staatskanzlei)

Novos  18.03.2018, 07:36
@Kisho

Zitierst Du aus: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO)Vom 13. Oktober 2003 (GVBl. S. 758) BayRS 2038-3-3-11-J ?Das Gesetz hat nichts mit Deiner angelegenheit zu tun, wenn ich das richtig sehe.

Kisho 
Fragesteller
 18.03.2018, 07:39

Ah gott tut mir leid. Bin grade auf der hand und da wird einiges abgeschnitten, da die Seite für Desktop Computer aufgebaut ist. Ist jetzt etwas peinlich, aber danke für die Info.