Autoversicherung Prozente übernehmen nach Tod
Guten Abend zusammen,
ich war bisher über meinen Vater als zweitwagen versichert. Er hatte 35% und ich 85%. Letzte Woche ist er aber leider verstorben, und nun muss ich mich um die Versicherung kümmern. Kann ich seine 35% übernehmen oder auch meine 85% wenn ich die Versicherung wechsle? Außerdem wollte seine Schwester (meine Tante) seine Prozente übernehmen. Ist dies überhaupt möglich? Da ich gehört habe das nur Kinder und/oder Ehepartner die Prozente übernehmen können.
Achja: Bin seit April 2010 bei der VHV versichert. Meinen Führerschein hab ich seit August 2010. Ab nächsten Monat steht die nächste Zahlung an. Habe überlegt entweder dort zu bleiben oder zu wechseln. Für mein Auto (Peugeot 306 7kfx) kämen entweder Axa oder VHV als günstigste Versicherungen mit einem Beitrag von ca. 70€ /Monat in Frage ( mit SF 85%).
Kann mir jemand Tipps geben wie ich mich am besten verhalten soll?
Liebe Grüße
10 Antworten
Hallo, normalerweise können Ehepartner und Kinder den Rabatt übernehmen. Aber wenn Du erst seit 2010 den Führerschein hast, kannst Du ja noch keine 35 % haben. Man kann nur den Rabatt übernehmen, welchen man selbst hätte "erfahren" können. Gehe zu einem Vers.Makler und schildere ihm den Fall, der kann dich aufklären, bzw. den für dich günstigsten Fall aufzeigen. Auf alle Fälle wäre es schade, den Rabatt von 35 % verfallen zu lassen. Manche Gesellschaften geben auch den Rabatt an die Schwester weiter, wenn sie im Hause mit gewohnt hat, oder evtl. in letzter Zeit ihren Vater öfters gefahren hat. Einfach zu einem Vertreter des Vertrauens gehen und den speziellen Fall klären lassen.Viel Erfolg.
Ja, nach den Tod können % innerhalb von 6 Monaten , danach verfällt dieser, vom Familienangehörigen in gerader Verwandtschaft übernommen werden. Allerdings muß der Übernehmer genau so lange den Führerschein besitzen wie die SF - Klasse ist , z. B. SF 18 = 18 Jahre Führerscheinbesitz. Deine eigen % kannst Du auch behalten für ein anderes Fahrzeug.
Siehe TB28 Erklärung mit Merkblatt der jeweiligen Gesellschaft. Eine SF Übertragung ist entsprechend der persönlichen Fahrdauer begrenzt. Hauptsächliche Nutzung vorausgesetzt.
Warum sollte man Rabatte anderer Personen bekommen? Das Ganze heißt Schadenfreiheitsrabatt und wird dafür eingeräumt, dass man schadenfrei gefahren ist. Bist du 1 Kalenderjahr (1.Januar bis 31. Dezember0 schadenfrei gefahren bekommst du 1 SF-Klasse gutgeschrieben. Wieviele Jahre jemand anderer (z.B. Vater) schadenfrei gefahren ist interessiert dabei nicht.
Übernehmen kannst Du nur die Prozente die Du Dir schon selbst "erarbeitet" hast. Am besten Du sprichst mal mit einem Versicherungsvertreter, der kann Dir am besten erläutern was zu tun ist.