Erbgemeinschaftserklärung AOK?

4 Antworten

Das sit korrekt. Da der eigentliche Empfänger des Geldes verstorben ist, ist die Pflegekasse nun verpflichtet, sich zu vergewissern, an wen das Geld ausgezahlt werden darf. Das einfachste wäre natürlich, es gäbe des Konto deines Vaters noch, dann kann das Geld dorthin überwiesen werden. Denn an das konto kommen ja nur berechtigte Personen heran und die AOK wäre aus einer Auseinadersetzung heraus.

Würde sie das Geld z.B. an dich überweisen, sich dann eine Schwester von dir bei der AOK melden und fragen, mit welcher Berechtigung die Auszahlung an dich erfolgt ist, würde die AOK dumm dastehen.

Daher ist die Erbgemeinschaftserklärung erforderlich.

Wenn ihr Erben euch einig seid, könnt ihr ein Schriftstück aufsetzen, das alle unterschreiben und dieses (am besten mit einer Kopie des jeweiligen Persos- zur Sciherung der Unterschriften) an die Pflegekasse senden, auf wessen Konto das Geld gehen soll. Damit und der Erberklärung, wer alles Erben sind, ist die AOK auf der sicheren Seite.

Du würdest doch auch nicht wollen, das Gelder einfach so an irgendwen überwiesen werden, oder?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich denke dein Vater hatte die Rechnungen bereits eingereicht und der Anspruch auf Erstattung geht nun auf die festgestellten Erben über.

Welche Erklärung die AOK nun will?

Ich vermute den Erbschein, der euch als Erben ausweist. Sollte das Konto eures Vaters bereits geschlossen sein eine Erklärung von allen Erben wer was auf welches Konto erhalten soll.

Im Zweifel von der AOK wieder erklären lassen.

Am besten Ihr geht direkt zu Eurer AOK und klärt das dort persönlich. Eine Erklärung vom Handwerker, der die Arbeiten ausgeführt hat, wann genau der Umbau vollendet wurde, wo hervor geht, daß Euer Vater bei der Fertigstellung noch gelebt hat, die Rechnung, auch wenn sie zu Lebzeiten des Vaters noch nicht vorlag. Da sollte dann auch unbedingt vermerkt sein, von wann bis wann die Arbeiten ausgeführt wurden.

alle Zahlungen die nach dem Tod erfolgen müssen, zB Erstattungen, dürfen nur an den/die rechtmäßigen Erben gehen. dafür braucht die Krankenkasse einen Erbschein.