mutter verstorben,schwester verheimlichte eine lebensversicherung für sie , von mutter bezahlt...

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Ihnen stehen Pflichtteilsergänzugsansprüche zu. Ferner ist zu prüfenm wie hoch sich Ihre erbansprüche generell belaufen. An der Summe der Lebensversicherung kann Ihnen durchaus nicht nur der Pflichtanteil sonder der doppelt so gesetzliche Erbanspruch zustehen. Das gleich kann für den Verkauf des Hauses gelten, wenn der Notravertrag nicht vor zehn jahren bereits abgeschlossen wurde. Ist dies nicht der Fall, dann lasssen Sie das Gebäude begutachten. Insolchem Falle wäre Ihr Erbe ausgehählt woren, mit der folge, dass Ihnen bezogen auf den Differensbetrag zweichen gezahltem kaufpresi und Realwert des hauses ein völlig normaler gesetzlicher Erbanspruch zusteht. Mit diesen Erkenntnissen sollten Sie jetzt unverzüglich eine facFachanwltr für Erbrecht konsultieren. Sie werden mächtig viel Geld rausbekommen!

Franticek  15.09.2009, 13:30

Die 10-Jahresfrist beim Verkauf ist sicherlich zu beachten. Der Wert des Hauses wird hier auch eine tragende Rolle spielen, ob sich ein mit erben gelohnt haette.
Die Lebensversicherung aber hat mit der Erbmasse nicht das geringste zu tun.

firstguardian  15.09.2009, 14:22
@Franticek

Die Einzahlungen der letzten Jahre könnten angreifabr sein. Prüfen lohnt immer! Es steht nicht fest, wer letztlich der Begünstigte war, da die Police nicht vorgelgen hat.

Wenn Deine Mutter vor ihrem Tod etwas verkauft oder verschenkt, ist das ihre Sache. Erben kannst Du nur, was nach dem Tod da ist. Am besten, Du gehst zu einem Anwalt für Erbrecht, der Dich da beraten kann.

Auf die Versicherung hast Du leider keinen Anspruch, weil diese personenbezogen ist und nicht in die Erbmasse fällt.

Bei dem Hausverkauf an Deine Schwester kannst Du durch einen Anwalt prüfen lassen, ob Deine Schwester zu große Vorteile aus Teilen der Erbmasse ziehen konnte.

ui, das ist schwierig. wenn sie das haus vor ihrem tod verkauft hat und den erlös zu lebzeiten deiner schwester gegeben hat, sieht es nicht so gut für dich aus. was zählt, ist was deine mutter zu dem zeitpunkt ihres todes besass.

mig112  15.09.2009, 13:16

In Deutschland ist das NICHT SO!

swissdog  15.09.2009, 13:18
@mig112

ok. andere länder, andere sitten.

Von der Lebensversicherungssumme steht den Erben garantiert nichts zu, eine LV zählt nämlich generell nicht zur Erbmasse! Bei Haus und Grundstück kann das aber durchaus ganz anders aussehen...