Mitgliedskarte gesperrt?

1 Antwort

Das kannst Du am besten in den AGB nachlesen:

https://www.mcfit.com/de/ueber-mcfitcom/agb/

4.4. Zahlungsverzug

4.4.1. Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält McFIT sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.

4.4.2. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Mitgliedsbeiträge vereinbart und befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags,

der zwei Monatsbeiträgen entspricht,

in Verzug, ist McFIT berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist McFIT berechtigt, neben den Verzugskosten nach Ziffer 4.4.1 dieser AGB einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.