Mitbewohner rausschmeißen und Geld zurück bekommen?
Ich bin mit einer Freundin zusammen in eine Wohnung gezogen, da wir beide jetzt in einer anderen Stadt studieren. Wir sind beide Hauptmieter die Miete wird, aber von meinem Konto abgezogen und sie gibt mir ihre Hälfte. Nach kurzer Zeit schon konnte ich feststellen, dass es sich hierbei um einen großen Fehler handelt, da sie sich hier nicht so eingelebt hatte wie ich lässt sie ihre Frustration an mir aus, geht nicht zur Uni (ich soll ihr meine Mitschriften geben), hat angeblich kein Geld für den Einkauf, wenn sie dran ist und aufräumen erachtet sie auch nicht für notwendig. Am meisten stören mich ihre Kommentare und Vorwürfe, weshalb es mir einfach unmöglich ist mit ihr zusammen zu wohnen. Bei einem größeren Streit hatte ich ihr (aus Wut) schon gesagt, sie soll ausziehen. Sie hat gesagt sie wird ausziehen, aber mein Geld bekomme ich nicht wieder (mittlerweile schuldet sie mir eine große Summe, da sie mir auch ihren Mietanteil nicht gibt). Nach einer Zeit habe ich einen Privatvertrag für uns geschrieben, der beinhaltet, dass sie verpflichtet ist mir ihren Mietanteil zu zahlen und wir uns auf eine Schuldnersumme geeinigt haben, welche sie mir zahlen muss wenn sie auszieht. Ich habe es wirklich probiert und gehofft es bessert sich alles, aber ich halte es einfach nicht mehr aus.... nun habe ich, aber gehört das mir dieser Vertrag gar nichts bringen wird, da ich eine Klage zwar gewinnen würde, aber sie geht nicht arbeiten und bekommt nur Bafög und das ist kein Gehalt also kann gar nichts gepfändet werden und ich werde mein Geld nie Wiedersehen....
Was kann ich in meiner Situation tun? Ich will nur in Ruhe hier wohnen, studieren und mein Geld wiederbekommen, da es schon wirklich viel ist was sie mir schuldet.
5 Antworten
Mietvertrag laeuft auf beide und somit haben beide genau die gleichen Rechte auf die Wohnung. Rausschmeissen kannst du sie also nicht.
Kuendigen kannst du die Wohnung auch nur mit Zustimmung deiner Mitmieterin. Dann muesst ihr aber beide raus. Sie ist aber zur Zustimmung verpflichtet und somit wirst du eine Klage auf Zustimmung zur gemeinsamen Kuendigung auch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gewinnen. Straeubt sie sich dagegen, ist eine solche Klage der einzige Weg, um das Mietverhaeltnis von eurer Seite aus zu beenden.
Eine Aenderung des Mietvertrages mit dem Ziel, dass du alleinige Mieterin wirst, geht auch nur mit Zustimmung der Mitmieterin UND der des Vermieters. Hierzu kannst du eine Zutimmung aber vermutlich nicht erfolgreich einklagen.
Moeglich waere auch eine gemeinsame Kuendigung (entweder mit Zustimmung der Mitmieterin oder durch entsprechenden Gerichtsbeschluss) und ansschliessend ein neuer Mietvertrag auf dich allein. Das geht aber auch nur wenn der Vermieter mitspielt.
Deine Geldforderungen an deine Mitmieterin kannst du gerichtlich geltend machen. Gelingt dir das, muss sie zahlen. Kann sie das aber nicht, guckst du trotzdem in die Roehre. Mit einem gerichtlichen Titel kannst du aber 30 Jahre lang versuchen, bei ihr pfaenden zu lassen. Kostet natuerlich auch immer wieder erst einmal dein Geld, vielleicht kommt sie aber irgendwann mal zu Geld und eine Pfaendung ist dann erfolgreich. Wenn nicht, hast du Pech gehabt.
Wer steht als erste im Mietvertrag ? - Habe damals mal erfahren, wer als erster im Mietvertrag steht, der hat dann auch gleichzeitig mehr verantwortung und verpflichtung ! - Lass Dich besser noch vom Rechtsanwalt beraten, auch wenn es etwas teurer wird - wärst dann aber auf der Sicheren Seite, was dann dazu führen kann das Du weniger Geld verlierst !
Habe damals mal erfahren, wer als erster im Mietvertrag steht, der hat dann auch gleichzeitig mehr verantwortung und verpflichtung !
Da ist nichts dran. Bei einem gemeinsamen Mietvertrag sind alle Mieter vollkommen gleich berechtigt und gleich verpflichtet.
Guten Tag,
eine problematische Situation, die Du wahrscheinlich nicht ohne Schrammen bewältigen wirst.
Evtl. gibt es für Dich noch die Möglichkeit Verbindung zu ihren Eltern aufzunehmen um den Sachverhalt dort zu schildern. Wenn Du Glück hast zeigen wenigstens die Eltern Verständnis und geben/bieten Dir Hilfestellung. Den gerichtliche Weg kannst Du dann immer noch einschlagen.
Da der Mietvertrag (wahrscheinlich) von euch beiden unterzeichnet wurde könnte evtl. auch Hausverwaltung/Vermieter kurzfristig den Vertrag nur auf Deinen Namen laufen lassen. Ein Gespräch macht Dich evtl. schlauer. Da Deine Mitbewohnerin ja keine Mietzahlungen mehr leistet.
Da nicht alle Fakten im Details bekannt, wären das kleine Schritte um für Dich kurzfristig Klarheit zu schaffen.
Jedenfalls drücke ich Dir die Dauemen, dass diese Mitbewohnerin noch zur Vernunft kommt u. sich passende Regelungen finden.
Alles Gute.
Das kann ich nicht beantworten. Doch greife zum Strohhalm um Klarheit für Dich zu erhalten. Denn diese Mitbewohnerin entpuppte sich als ...? ohne Worte.
Na ja, ohne Zustimmung der Mitmieterin kann der Mietvertrag halt nicht geaendert werden.
Das mag schon sein, aber Mitbewohnerin zahlt ja ihren Anteil nicht. Daher würde ein Gespräch (Verwaltung) evtl. doch irgend eine Änderung möglich machen. Erst diese Auskunft und dann weiter sehen....
Ohne Zustimmung der Mitmieterin sind der Verwaltung die Haende gebunden. Die kann dann gar nichts aendern.
Ein Pfändungsbeschluß Deiner Forderung würde 30 Jahre gültig sein, deshalb wäre es doch sinnvoll, das Mahnverfahren beim Gericht einzuleiten.
Irgendwann wird sie (hoffentlich) arbeiten und dann bekommst du dein Geld zurück. Du musst nur geduldig sein.
Ohne Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens kann die Schuldnerin nach 3 Jahren die einrede der Verjaehrung geltend machen und braucht dann auch nichts mehr zu zahlen.
Ja, da habe ich mich undeutlich ausgedrückt. Ich hatte mich auf diesen Teil bezogen
aber gehört das mir dieser Vertrag gar nichts bringen wird, da ich eine Klage zwar gewinnen würde, aber sie geht nicht arbeiten und bekommt nur Bafög und das ist kein Gehalt also kann gar nichts gepfändet werden
Ich wollte die Fragestellerin ermutigen, es auf dem gerichtlichen Weg zu versuchen
Und du denkst, die Mitmieterin ist damit einverstanden?