Mitbewohner rausschmeißen und Geld zurück bekommen?

5 Antworten

Mietvertrag laeuft auf beide und somit haben beide genau die gleichen Rechte auf die Wohnung. Rausschmeissen kannst du sie also nicht.

Kuendigen kannst du die Wohnung auch nur mit Zustimmung deiner Mitmieterin. Dann muesst ihr aber beide raus. Sie ist aber zur Zustimmung verpflichtet und somit wirst du eine Klage auf Zustimmung zur gemeinsamen Kuendigung auch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gewinnen. Straeubt sie sich dagegen, ist eine solche Klage der einzige Weg, um das Mietverhaeltnis von eurer Seite aus zu beenden.

Eine Aenderung des Mietvertrages mit dem Ziel, dass du alleinige Mieterin wirst, geht auch nur mit Zustimmung der Mitmieterin UND der des Vermieters. Hierzu kannst du eine Zutimmung aber vermutlich nicht erfolgreich einklagen.

Moeglich waere auch eine gemeinsame Kuendigung (entweder mit Zustimmung der Mitmieterin oder durch entsprechenden Gerichtsbeschluss) und ansschliessend ein neuer Mietvertrag auf dich allein. Das geht aber auch nur wenn der Vermieter mitspielt.

Deine Geldforderungen an deine Mitmieterin kannst du gerichtlich geltend machen. Gelingt dir das, muss sie zahlen. Kann sie das aber nicht, guckst du trotzdem in die Roehre. Mit einem gerichtlichen Titel kannst du aber 30 Jahre lang versuchen, bei ihr pfaenden zu lassen. Kostet natuerlich auch immer wieder erst einmal dein Geld, vielleicht kommt sie aber irgendwann mal zu Geld und eine Pfaendung ist dann erfolgreich. Wenn nicht, hast du Pech gehabt.

Wer steht als erste im Mietvertrag ? - Habe damals mal erfahren, wer als erster im Mietvertrag steht, der hat dann auch gleichzeitig mehr verantwortung und verpflichtung ! - Lass Dich besser noch vom Rechtsanwalt beraten, auch wenn es etwas teurer wird - wärst dann aber auf der Sicheren Seite, was dann dazu führen kann das Du weniger Geld verlierst !

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
DerCaveman  25.01.2019, 17:52
Habe damals mal erfahren, wer als erster im Mietvertrag steht, der hat dann auch gleichzeitig mehr verantwortung und verpflichtung !

Da ist nichts dran. Bei einem gemeinsamen Mietvertrag sind alle Mieter vollkommen gleich berechtigt und gleich verpflichtet.

Guten Tag,

eine problematische Situation, die Du wahrscheinlich nicht ohne Schrammen bewältigen wirst.

Evtl. gibt es für Dich noch die Möglichkeit Verbindung zu ihren Eltern aufzunehmen um den Sachverhalt dort zu schildern. Wenn Du Glück hast zeigen wenigstens die Eltern Verständnis und geben/bieten Dir Hilfestellung. Den gerichtliche Weg kannst Du dann immer noch einschlagen.

Da der Mietvertrag (wahrscheinlich) von euch beiden unterzeichnet wurde könnte evtl. auch Hausverwaltung/Vermieter kurzfristig den Vertrag nur auf Deinen Namen laufen lassen. Ein Gespräch macht Dich evtl. schlauer. Da Deine Mitbewohnerin ja keine Mietzahlungen mehr leistet.

Da nicht alle Fakten im Details bekannt, wären das kleine Schritte um für Dich kurzfristig Klarheit zu schaffen.

Jedenfalls drücke ich Dir die Dauemen, dass diese Mitbewohnerin noch zur Vernunft kommt u. sich passende Regelungen finden.

Alles Gute.

DerCaveman  25.01.2019, 17:37
Da der Mietvertrag (wahrscheinlich) von euch beiden unterzeichnet wurde könnte evtl. auch Hausverwaltung/Vermieter kurzfristig den Vertrag nur auf Deinen Namen laufen lassen.

Und du denkst, die Mitmieterin ist damit einverstanden?

Berlinfee15  25.01.2019, 17:39
@DerCaveman

Das kann ich nicht beantworten. Doch greife zum Strohhalm um Klarheit für Dich zu erhalten. Denn diese Mitbewohnerin entpuppte sich als ...? ohne Worte.

DerCaveman  25.01.2019, 17:54
@Berlinfee15

Na ja, ohne Zustimmung der Mitmieterin kann der Mietvertrag halt nicht geaendert werden.

Berlinfee15  25.01.2019, 17:57
@DerCaveman

Das mag schon sein, aber Mitbewohnerin zahlt ja ihren Anteil nicht. Daher würde ein Gespräch (Verwaltung) evtl. doch irgend eine Änderung möglich machen. Erst diese Auskunft und dann weiter sehen....

DerCaveman  25.01.2019, 18:03
@Berlinfee15

Ohne Zustimmung der Mitmieterin sind der Verwaltung die Haende gebunden. Die kann dann gar nichts aendern.

Ein Pfändungsbeschluß Deiner Forderung würde 30 Jahre gültig sein, deshalb wäre es doch sinnvoll, das Mahnverfahren beim Gericht einzuleiten.

Irgendwann wird sie (hoffentlich) arbeiten und dann bekommst du dein Geld zurück. Du musst nur geduldig sein.

DerCaveman  25.01.2019, 17:51

Ohne Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens kann die Schuldnerin nach 3 Jahren die einrede der Verjaehrung geltend machen und braucht dann auch nichts mehr zu zahlen.

CAPTAlN  25.01.2019, 18:06
@DerCaveman

Ja, da habe ich mich undeutlich ausgedrückt. Ich hatte mich auf diesen Teil bezogen

aber gehört das mir dieser Vertrag gar nichts bringen wird, da ich eine Klage zwar gewinnen würde, aber sie geht nicht arbeiten und bekommt nur Bafög und das ist kein Gehalt also kann gar nichts gepfändet werden

Ich wollte die Fragestellerin ermutigen, es auf dem gerichtlichen Weg zu versuchen