Minderjährige Tochter will ausziehen, muss man zahlen, wenn sie doch auch noch zuhause bleiben kann?

10 Antworten

Da sie minderjährig ist, kann sie eh keinen Mietvertrag selbstständig unterschreiben. Also braucht sich deine Partnerin da gar nicht drauf einlassen.

Die beiden sollten ihre Probleme klären (wenns nicht ohne Hilfe geht mit einer Familientherapie), und es sollte von vorneherein klar sein, dass diese Option gar nicht zur Wahl steht. Auf ein 16jähriges Kind würde die Welt noch nicht loslassen.

So wäre auch miene Antwort gewesen.

Unterhaltspflicht besteht natürlich trotzdem.

@anjanni

Schon klar, anjanni. Aber wenn ich es nicht erlaube, dass sie auszieht, hat dieses Problem sich von allein erledigt. Davon abgesehen ist die rechtliche Schiene schon ausreichend beleuchtet gewesen :-)

hi, nein sie ist nicht zur zahlung von unterhalt verpflichtet. bin mit 16 ausgezogen und meine mutter muss auch nicht zahlen. vor etwa einem jahr bin ich mit meinem freund (damals 19) in eine 2 zimmer wohnung gezogen und ich würde es jederzeit wieder tun. über die gründe, die mich dazu bewegt haben, werde ich hier nichts schreiben. meine mutter hat jedenfalls nichts dazu gesagt und das jugendamt hat mir damals auch nicht weiter geholfen. und ich bin das beste beispiel dafür, dass es sehr wohl möglich ist, ein gutes abitur zu machen (derzeit 12. klasse mit nem schnitt von 2,1), einen haushalt zu schmeißen und in den ferien jobben zu gehen! es erfordert nur sehr gute organisation, und faullenzen gibts nicht mehr :D aber gaaanz alleine könnte ich auch nicht leben... Unterstützung vom Amt bekommen wir gar nicht. Wer so früh von zu hause auszieht, muss eben auch mit den konsequenzen leben. unser SOZIALstaat zahlt in diesem fall keinen cent, selbst wenn man weit unter dem existenzminimum lebt.

Ganz eindeutig NEIN! Die Mutter ist die Sorgeberechtigte, bis die Tochter 18 Jahre alt wird! Sie darf ganz klar entscheiden, ob ihre Tochter auszieht oder nicht und sollte die Tochter ihre Meinung ignorieren, kann die Mutter sogar das Jugendamt einschalten. Die Familie sollte sich gemeinsam -über den Wunsch der Tochter- beraten lassen, und schauen, warum sie nicht zu Hause leben möchte? Im Einverständnis mit der Mutter, könnte die Tochter zur Untermiete, z.B. mit einer älteren Freundin zusammenziehen- evtl. Kindergeld plus Taschengeld mitgeben und die Tochter motiveren, sich in den Ferien etwas dazu zu verdienen (Förderung der Eigenverantwortung)!Manchmal wollen Töchter auch gehalten werden!!

In der Regel müssen die Eltern für Ihre Kinder aufkommen bis diese auf eigenen Beinen stehen können, sofern sie sich das leisten können. WG-Zimmer plus Unterhalt - das sind wohl um die 550 Euro monatlich. Davon kannst Du ja das Kindergeld abziehen. Durfte also i.d.R. finanzierbar sein.

i.d.R. finanzierbar ??? Du musst ja einen guten Job haben !Ich könnte nicht mal eben jeden Monat so viel geld abdrücken nur weil meine minderjährige Tochter meint erwachsen zu sein.

@miralira

Wenn ich mal die von mir genannten Kosten als realistisch unterstelle, was aich auch tue, dann macht doch das Kindergeld schon etwa die Hälfte des erforderlichen Betrages aus. Wenn jemand halbwegs normal in Vollzeit arbeitet, kann er die andere Hälfte problemos beisteuern. Eine eigene Wohnung ist für Teenies ohnehin wenig sinnvll, ein WG-Zimmer dagegen fördert die Sozialisierung auch ohne die Eltern.

In der Regel muss man einer 16jährigen eine eigene Wohnung gar nicht erlauben. Ich würde es auch bei noch so großen Problemen gar nicht erst tun.

@miralira

Ich bin der Meinung, dass man ruhig einmal zulassen sollte, dass die frühreifen Kinder Kinder einmal auf die Nase fallen und dass alles Unglück der Welt nicht nur an der Spießigkeit der eigenen Eltern liegt. So wie sich das Zusammenleben in den meisten WGs "selbst" regelt, geht es dort viel taffer zu al im Hotel Mama!

@Indy72

Na klar, und wenn sie dann vollgepumpt mit Drogen und einem Kind im Bauch wieder vor deiner Tür stehen, sagst du dann ganz ruhig: Na siehste....

Soweit ich informiert bin, muss Deine Partnerin sie nicht UNBEDINGT unterstützen. Nämlich dann nicht, wenn sie ihrer Tochter ausreichend Wohnraum zur Verfügung stellt und das zusammenleben unter "normalen" Vorraussetzungen stattfindet. Unterhaltspflichtig ist sie natürlich(ob die Tochter nun Zuhause wohnt oder nicht) aber in einem gewissen Rahmen. Dieser reicht meistns nicht aus, um eine eigene Wohnung zu finanzieren geschweige denn den Lebensunterhalt.