Partner arbeitslos, muss ich Miete zahlen, bei Trennung und Auszug?

13 Antworten

Dein Auszug beendet nicht den Mietvertrag Du bist gesamtschuldnerisch haftbar.

Ihr müsst gemeinsam kündigen oder gemeinsam mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag machen, wenn alle einverstanden sind.

Will er nicht kündigen, musst Du ihn auf Zustimmung verklagen.

Dass du gegenüber dem Vermieter verpflichtet bist aufgrund des Mietvertrags weißt du, darauf muss ich nicht eingehen. Was das Arbeitsamt betrifft unterscheidet man die Situation sehr wohl. Man kann in Trennung leben, aber trotzdem noch eine Wohnung bewohnen. Das ist dann quasi eine Wohngemeinschaft, wo jeder allein für sich haushaltet, man auch getrennt schläft etc.

Das bedeutet, dein Mann kann sehr wohl Hartz4 beantragen, und dazu angeben, dass ihr in Trennung seit, du auf Wohnungssuche bist, und ihr solange als Wohngemeinschaft in der Wohnung bleibt. Möglicherweise müssen dafür Nachweise erbracht werden, die die Angaben belegen. Aber wenn man zur Überzeugung gekommen ist, dass die Situation wirklich so ist, dann wird dein Mann Leistungen bekommen.

Du musst für das Kind Unterhalt zahlen wenn es dort wohnt, also zahlst du im Prinzig anteilig auch die Miete.

Ansonsten wenn Ihr beide im Mietvertrag steht, kann der Vermieter auch von dir die ganze Miete verlangen.

Er kann natürlich jetzt auch Harz 4 beantragen, muss aber dann auch wahrscheinlich die Wohnung wechseln, da Sie dann wohl zu groß sein wird.

Ich glaube nicht dass deine Mutter ihr Kind bei dem Arbeitslosen exfreund lässt

@Idris164

Warum nicht, ist doch perfekt, er hat sich doch sicher bisher auch um das Kind gekümmert, während sie arbeiten war..

@Blindi56

Ich würde meine Kinder niemals bei einem Ex lassen

@Idris164

Sie hat geschrieben , dass das Kind dort erstmal wohnt. Und wenn es dort z.B. 2 Monate wohnt, muss Sie für 2 Monate eben auch Unterhalt zahlen.

Er möchte nicht, dass unser Sohn bei ihm wohnt. Er möchte "Ruhe und den Kopf frei kriegen"

Wenn ihr gemeinsam im Mietvertrag steht, dann könntest du unter Umständen gleich 3 Probleme haben !

Denn dann könntet ihr nur gemeinsam kündigen und solange müsstest du alleine für die Miete aufkommen, dazu käme dann für die Zeit wo das Kind beim Vater lebt Unterhalt und wenn das Kind das 3 Lebensjahr noch nicht vollendet hat auch Betreuungsunterhalt für den Kindsvater.

Natürlich vorausgesetzt das nach Zahlung des Kindesunterhalts + Miete dann noch mehr als bereinigte 1200 € Nettoeinkommen übrig wären, dass wäre nämlich dein derzeitiger Selbstbehalt bei Trennung bzw. Betreuungsunterhalt.

Du musst nur die Miete zahlen, wenn du als Hauptmieter im Mietvertrag genannt bist. Sonst muss dein Ex zahlen.

Wenn beide im Mietvertrag stehen, müsst Ihr euch die Miete teilen. Aber , da du ja genug verdienst...hm, wenn Ihr keine Bedarfsgemeinschaft mehr seid und jeder für sich wirtschaftet muss das Jobcenter deinem Mann seinen Teil der Miete bewilligen.

Steht er im Vertrag, dann hat er zu zu sehen, wie er die Wohnung bezahlt.

Wenn du nicht mehr bei Ihm wohnst, seid ihr keine Bedarfsgemeinschaft und dann wirtschaftet jeder selbst.