Kind will Ausziehen. Wie viel Unterhalt?

7 Antworten

Hast du dich schonmal versucht mit deinem Sohn zusammen zu setzten und mal zu reden über das wieso weshalb warum? Für mich ist ganz klar du solltest den Unterhalt zahlen. Und wo du auf den Bafög ansprichst weißt du wie der Funktioniert und was für riese Nachteile dadurch entstehen können? Ob er euch nun zuhause auf der Tasche sitzt oder seine eigene Wohnung hat wo ist der Unterschied? Bedenke die Wasser-Strom-und Nebenkosten die ihr spart ? 600Euro finde ich da schon ganz ordentlich. Außerdem ist es dein Sohn und mit 18 solltest du seine Wünsche schon respektieren und ihm unter die Arme greifen wo es nur geht. Je früher man in ein eigenes Leben einsteigt desto besser. Er wird gut zurecht kommen.

Hallo, ich vermute ihr kommt gut dabei weg wenn er auszieht und selbständig wird! lest selber:

Der Unterhalt für volljährige Kinder, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, richtet sich in der Regel nach der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle*. Anrechnung der Ausbildungsvergütung abzüglich 90,- Euro für ausbildungs- bzw. berufsbedingte Aufwendungen(Fahrkosten, Bücher usw.)*. Eigenes Einkommen des volljährigen Kindes wird, bereinigt um eventuelle Aufwendungen, in vollem Umfang auf den Bedarf abgerechnet. Zu den Einkünften des Kindes gehören auch BAföG-Darlehen und Ausbildungsbeihilfen, hier aber ohne Berücksichtigung der 90,- Euro Aufwendungen. Abweichungen der einzelnen OLG`s sind zu berücksichtigen.

Unterhaltsbedarf eines volljährigen Kindes, Auszubildender/Schüler/Student, der nicht mehr bei seinen Eltern lebt beträgt 670,- Euro (OLG-abhängig).

Das Kindergeld ist an Volljährige auszuzahlen und wird in voller Höhe auf den Bedarf angerechnet!!!

Alles Gute

Vielen Dank.

Das habe ich jetzt auch schon gefunden. Also 670,-- abzüglich Kindergeld müssten wir nach der Tabelle zahlen. Also nicht nach Einkommen. Na ja wenig finde ich das nicht wenn ich daran denke das er noch gut zu Hause leben könnte. Aber Gesetz ist das ja nicht - wie ich gelesen haben nur ein Richtwert.

Aber nach dem was ich gesehen habe bekommt er auch Bafög. So zwischen 300 und 400 € im Monat. Dann kann er sich einen Nebenjob suchen. Einen Zuschuss zu zahlen sind wir ja schon bereit. Wir müssen mit ihm sprechen wie er es sich vorstellt. Unter ca. 350,-- warm bekommt man ja schon nicht mal eine 1-Zimmer-Wohnung.

@Tinkebelle123

...wenn er Bafög bekommt seit ihr mit um die +-200 Euro dabei.... ich würde ihn ausziehen lassen und dabei unterstüzen..

Alles wird Gut

(wie wäre es im Gegenzug sein Zimmer zu vermieten??? nee war Spass)

@Lexusclass

habe es auch so gemacht. Der Sohn kommt mit dem Geld aus und wird selbständig.

Erstmal finde ich, dass das Geld hier keine so große Rolle spielt. Machen sie sich denn keine Gedanken um die Zukunft ihres Sohnes? Sparen sollte man wo anders! ( Entschuldigung, wenn ich das falsch sehe) - Jedenfalls würde ich ihn gehen lassen - ( auch wenn sie keine wahl haben) - aber immer Kontakt behalten, damit er nicht auf die schiefe Bahn gerät! Aber wenn er studiert ist ja sehr lobenswert!

Raten für ein Haus sind vollkommen irrelevant, es geht nur im euer Einkommen und andere Kinder, denen du Unterhalt zahlen müsstest.

Wieso siehst du das nicht ein? Du kriegst schließlich Kindergeld und massive Steuervergünstigungen, dafür hast du dein Kind halt zu versorgen. Sowas weiß man doch auch vorher, dein Sohn muss später auch euer Heim und eure Pflege zahlen, also sei lieber nett zu ihm.

Die Raten vom Haus kann man abziehen das habe ich schon gelesen - genau wie Miete.

Warum ich das nicht einsehe? Weil er noch zur Schule geht (in unser Stadt), kein eigenes Einkommen hat und noch gut weiter zu Hause - im großem eigenem Zimmer - wohnen kann.

Meiner Meinung nach hat man das Recht auszuziehen wenn man es selber finanzieren kann. Anders ist es wenn man in einer anderen Stadt z.B studiert und nicht mehr zu Hause wohnen kann.

Also zwischen den Kindergeld (was er schon seit er 18 ist bekommt) und dem Unterhalt ist ja wohl ein großer Unterschied.

@Tinkebelle123

Im Vergleich zu Pflege/Heim, die dein Sohn später für euch bezahlen muss und seinem Unterhalt liegen auch Welten?

Die Rate fürs Haus wirst du nicht einfach so abziehen können. Du sparst damit schließlich Miete ...

@Viking85

Man kann die Raten beim Nettoverdienst abziehen. Wenn es eine Mietswohnung wäre könnte man die Miete abziehen.

Keiner weiß ob mein Kinder mal ein Heim für mich zahlen müssen und das hat mit dieser Sache auch nichts zu tun.

Es wird jedenfalls nur soviel gezahlt wie wir 100 % müssen und kein Cent mehr. Nur darum ging es in der Frage.

@Tinkebelle123

Keiner weiß ...?

Meinst du ernsthaft, dass du mit deiner mageren Rente jemals ein Heim oder intensive Pflege finanzieren könntest? Planst du einen Lottogewinn mit ein?

Du solltest deinen Sohn unterstützen, wenn er studieren will um einen guten Job zu finden. Deine Verantwortung gegenüber deinen Kindern endet halt nicht mit ihrer Volljährigkeit.

@Viking85

Es geht hier nicht darum dass ich meine Kinder nicht unterstütze. Aber ich sehe es nicht ein das man ausziehen muss wenn man es sich allein nicht finanzieren kann.

Ich kenne auch andere in dem Alter die ausgezogen sind - im Studium. Die finazieren sich mit Bafög und Nebenjobs und nicht über die Eltern.

Wenn mein Sohn auf stur stellt können wir das auch. Ich sehe es nicht ein da an die 600,-- monatlich zu zahlen.

@Tinkebelle123

Bafög bekommt man nur, wenn die Eltern zu wenig verdienen um den Unterhalt zu bezahlen, das ist bei euch wohl kaum der Fall. Die Anforderungen eines Studiums sind gewaltig, man sollte mindestens 60 Stunden pro Woche einplanen, vor den Prüfungen auch deutlich mehr. Jeder Nebenjob verlängert die Studienzeit, ich kenne NIEMANDEN aus meinem Studiengang, der sein Studium selber über Nebenjobs finanzieren musste und es auch nur annähernd in der Regelstudienzeit schaffen wird.

Mit 600€ wärst du noch ganz gut bedient übrigen, der Bedarfssatz/Bafög ist höher.

@Viking85

Außerdem habe ich mehr das Gefühl du versuchst deinen Standpunkt zu rechtfertigen anstatt dich von vernünftigen Argumenten überzeugen zu lassen . Wozu also die Frage?

@Viking85

Außerdem habe ich mehr das Gefühl du versuchst deinen Standpunkt zu rechtfertigen anstatt dich von vernünftigen Argumenten überzeugen zu lassen . Wozu also die Frage?

@Viking85

Sicher würde er Bafög bekommen

@LucaGewinnt

Welcher Standpunkt.

Meine Frage war wie sich das bereinigte Netto berechnet. Was man alle abziehen kann.

ich möchte mal berechnen wie viel Unterhalt wir zahlen müssen.

Die Antwort habe ich bisher nicht erhalten.

Habe auch gerade mal gegoogelt : Bafög könnte Sohn auch beantragen. Ich weiß aber nicht ob schon im Gymnasium oder erst im Studium. Würde auch was rauskommen

@Tinkebelle123

Wenn ihm laut Düsseldorfer Tabelle ein Unterhalt um 600€ zustehen würde, dann kriegt er mit Sicherheit kein Bafög.

Dein Mann geht doch voll arbeiten, du halbtags und ihr habt das Geld um euch ein Haus zu finanzieren. Wir brauchen darüber auch gar nicht diskutieren, es gibt Bafögrechner, schau halt wie viel dein Sohn kriegt.

@Viking85

Komische Einstellung. Für das Haus zahlen wir monatlich genauso viel ab wie wir für eine Wohnung an Miete zahlen müssten. Was hast du für Vorstellungen? Wir sind keine Großverdiener.

Beim Bafüg komme ich auf 350,-- die er monatlich bekommen würde. Finde ich ganz ordentlich.

Düsseldorfer Tabelle steht was mir 670,-- als Richtwert. Das finde ich schon ganz schön viel. So viel kostet es zu Hause nicht. Alle Kosten werden ja nun nicht weniger wenn ein Kind auszieht. Z.B Hausabtrag/Miete, Versicherungen und z.B Heizkosten. werden Ich wollte das mal genau ausrechnen.

@Tinkebelle123

Das kann nicht hinkommen, schau nochmal genau beim Bafögrechner. Dort musst du dein Bruttoeinkommen in der Regel angeben und nicht dein Nettoeinkommen.

Wenn dein Sohn fast 700 Euro kriegt, dann muss euer Nettoeinkommen im Bereich von etwa 4000 Euro liegen. Brutto natürlich deutlich mehr, da kriegt dein Sohn keinen Cent Bafög.

Guten Abend Tinkebele, wenn er ausziehen will muß er sehen wie er klar kommt, solange ihr ihm Wohnraum, essen und so in Eurem Haus/ Whg. bereit haltet :) denn ihr könnt den Unterhalt auch in Sachleistung erbringen :))) das KG wird ihm sicherlich auf sein eigenes Kt. gezahlt...dann erfüllt ihr Eure Unterhaltsverpflichtung. Ausnahme wäre z.B. er muß wegen Ausbildung/Studium fernab von Euch wohnen...

Ps. ihr könnt auch einen Teil der Unterhaltsverpflichtung in Neuturalgaben(Lebensmitteln überreichen/abholen lassen, kann sinnvoll sein, um den Kontakt nicht abreißen zulassen bei Drogen gefährdeten :)) alles Gute & mit lieben Gruß himako