Mitbewohner zahlt Miete nicht , keine Kaution vorhanden , was tun?

9 Antworten

kann er alleine seine Partei im Vertrag kündigen ?

Nope. Wenn ihr beide als Mieter in den Vertrag eingetreten seid, dann seid ihr gemeinsam eine Partei gegenüber dem Vermieter. Ob ihr nun aus 1, 2 oder 28438 natürlichen Personen besteht spielt keine Rolle.

Jeder von euch muss die Kündigung mittragen.

Was kann die Vermieterin für Konsequenzen einleiten ?

Naja sie kann von dir oder ihm die volle Miete einfordern und auch durchsetzen.

Das Innenverhältnis also die Absprachen zwischen dir und ihm tangieren die Vermieterin nicht.

Die Vermieterin kann die Miete komplett von Dir verlangen und kommt vielleicht auch noch drauf, dass ihr die Kaution noch schuldet. Auch diese wird sie dann komplett von Dir verlangen.

Du musst versuchen, die Anteile, die Dir vom Mitbewohner zustehen, von ihm zu bekommen. Ggf. mit Hilfe eines Anwalts.

Allein kann er nicht aus dem Vertrag raus, bleibt also in der Pflicht, was aber nichts nützt, solange die Vermieterin erfolgreich bei Dir abkassieren kann.

Wenn ihr beide als Mieter im Mietvertrag steht, koennt ihr nur gemeinsam kuendigen. Er allein kann das hingegen nicht.

Ihr haftet allerdings auch gemeinsam gegenueber dem Vermieter. Das heisst, der Vermieter kann sich aussuchen, von wem er die Miete und ggf. auch die Nebenkosten einfordert. Wenn also dein Mitmieter die Mietzahlung einstellt, wird der Vermieter vermutlich von dir die volle Miete einfordern.

Du haettest dann zwar hoechstwahrscheinlich einen entsprechenden Anspruch gegen deinen Mitmieter, das braucht den Vermieter aber nicht zu interessieren. Der wird sich sein Geld von dir holen und du kannst dann versuchen, dir den Anteil des Mitmieters von diesem zurueck zu holen.

bwhoch2  13.07.2017, 10:47

Genau richtig und insofern würde ich Dir jetzt schon raten, möglichst genaue Informationen darüber einzuholen, wo er sein Geld verdient (Arbeitgeber mit genauer Benennung und Anschrift) bzw. wo er es lagert, also seine genaue Bankverbindung.

Irgendwann wirst Du womöglich einen rechtlichen Anspruch gegen ihn durchsetzen müssen und solange er ein Einkommmen hat, könnte das gepfändet werden. Ebenso sein Bankkonto.

Es lohnt sich nämlich auch kaum, einen teuren Rechtsstreit mit jemandem anzufangen, der sowieso kein Geld hat bzw. nichts Pfändbares hat. Ein gültiger Titel ließe sich so nur sehr schwer durchsetzen.

Was heißt denn "beide im Mietvertrag"?  Gibt es da besondere Vereinbarungen oder ist das einfach nur eine Mietermehrheit?

Bei Mietermehrheit ist der Fall klar: Alle Mieter sind hinsichtlich der Miete Gesamtschuldner, m.a.W., der Vermieter kann von jedem der Mieter die gesamte Miete fordern. Ein solches Mietverhältnis kann auch nur von allen Mietern gemeinsam gekündigt werden.

Mir sind allerdings auch schon Sonderkonstruktionen unter gekommen. Da hat ein Vermieter eine Wohnung an mehrere Parteien vermietet ohne daß die gemeinschaftlich Mieter waren. Man könnte von einer vermieterseits gegründeten WG sprechen. In einem solchen Fall wäre separate Kündigung möglich. Allerdings kann einem dann der Vermieter auch einen neuen Mitmieter aufs Auge drücken.

Da können Sie den Mitmieter nur auf die Zahlung eines geschuldeten Mietanteils verklagen.

Dem Vermieter schulden Sie beide gemeinsam solidarisch haftend die gesamtvereinbarte Miete jeden Monat.

Fehlt Miete, wird er Sie beide mit Mahnbescheiden oder gleich Klagen beglücken.

Können Sie die Miete folglich alleine nicht aufbringen, dann sollten Sie die Wohnung frsitgerecht kündigen.

Der ehemalige Mitmieter muß zur Rechtgültigkeit die Kündigung mit unterzeichnen.

Weigert er sich, dann können Sie ihn erfolgreich auf seine Mitwirkung verklagen.