Mein Sohn will ausziehen, muss ich Unterhalt zahlen?

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Das stimmt - du bist zwar (solange er in Ausbildung ist) unterhaltspflichtig, aber es ist deine Entscheidung, ob du das mit Geld machst oder durch die Gewährung von Kost und Logis. Es sei denn, es gibt schwerwiegende Gründe, die es ihm unmöglich machen (Ausbildung in einer anderen Stadt, familiäre Gründe ("ich habe keine Lust" reicht nicht, aber wenn er bei dir zu Hause nicht lernen kann oder es schwere familiäre Probleme gibt, ...) zu Hause wohnen zu bleiben. Setzt Euch doch mal zu dritt zusammen (Oma, dein Sohn und du) und besprecht das. Besser ist es doch, ihr löst das im Guten. Du musst nicht zahlen - aber versuch das auch mal aus der Perspektive deines Sohnes zu sehen, warum will er nicht zu Hause sein? Hat er vielleicht auch ein paar gute Gründe?

KZimmi 
Fragesteller
 29.05.2011, 14:42

Leider ist die Oma nicht dazu bereit mit mir zu reden. Mein Sohn hatte mit mir Streit da er nicht dazu bereit ist, etwas im Haushalt zu helfen (ich bin alleierziehend und gehe vollzeit arbeiten) Oma macht natürlich alles für ihn und meinte nur ich wäre einfach zu faul. Ich denek aber es ist nicht zuviel verlangt von ihm sein eigenes Zimmer zu putzen und aufzuräumen. Aber klar - Oma macht das ja....

Duddits  31.05.2011, 11:02
@KZimmi

Oma kann soviel machen, wie sie will - sie hat definitiv keinen Anspruch auf Unterhalt.

Klar musst du. Du bist als Elternteil verpflichtet, ihn finanziell zu unterstützen und musst während seiner Ausbildung bis er max. 25 ist Unterhalt bezahlen. Würde er bei dir wohnen, müsste dieser Unterhalt nicht finanziell sein, sondern kann eben durch Realleistungen geschehen. Wenn er allerdings ausziehen will, ist das seine legitime Entscheidung.

Die Höhe des Unterhalts ist natürlich abhängig von deinen eigenen finanziellen Möglichkeiten und dem, was er so verdient.

FataMorgana2010  29.05.2011, 14:37

Und diese Entscheidung darf er eben nicht einfach so treffen - ob die Eltern ihrer Unterhaltsverpflichtung durch Geld oder durch Wohnen/Essen nachkommen, ist ihre Entscheidung, solange es keine schwerwiegenden Gründe gibt, die ihm den Verbleib in der Wohnung unmöglich machen.

lilli2007  29.05.2011, 15:44

warum liest du nicht erst die rechtliche seite bevor du dich hier beteiligst und falsche Dinge erzählst. die Eltern müssen nicht bis 25 zahlen, sondern die 1. Ausbildung.

FataMorgana2010  29.05.2011, 19:56
@lilli2007

Da gehen immer mehrere Dinge durcheinander:

  • die Unterhaltspflichten, die ein Kind gegenüber dem geschiedenen Elternteil hat, mit dem es nicht im gemeinsamen Haushalt wohnt: die gehen bis zum 18. Lebensjahr an den Elternteil, mit der es zusammen wohnt, ab dem 18. Lebensjahr direkt ans Kind.
  • die Unterhaltspflichten, die ein Kind grundsätzlich gegenüber seinen Eltern hat, solange es sich in er der (ersten, aber da gibt es Ausnahmen) Ausbildung befindet: in dieser Zeit müssen die Eltern das Kind unterhalten, können das aber nach ihrer Entscheidung durch Kost und Logis oder durch Geld machen (wenn das Wohnen bei den Eltern möglich ist, wenn nicht, können sie es natürlich nicht entscheiden).
  • die Unterhaltspflichten nach dem Sozialgesetzbuch, nach denen hilfebedürftige Arbeitssuchende unter 25 Jahren von ihren Eltern unterstützt werden müssen bzw. beim Auszug keine Unterstützung für eine eigene Wohnung bekommen. In letzterer Situation müssen Eltern durchaus nicht ein faules Leben finanzieren - auch gegenüber den Eltern muss Hilfsbedürftigkeit bestehen (d. h. trotz Anstrengung bekommt das Kind keinen Ausbildungsplatz, keine Arbeitsstelle usw).

Das sind drei komplett verschiedenen Dinge - und im Fragefall ging es um Fall 2.

exorutus  29.05.2011, 20:07
@lilli2007

Hab noch mal nachgesehen, eine Altersgrenze gibt es im Familienrecht dazu tatsächlich nicht, habe das mit dem Kindergeld und Sozialrecht verwechselt.

Generell muss nur die erste Ausbildung bezahlt werden, es sei denn eine zweite Ausbildung oder ein Studium danach ist als Weiterbildung zu sehen und eng mit der ersten Ausbildung verwandt. Also so pauschal stimmt das, was du sagst, schonmal nicht. Davon abgesehen ist es sowieso seine erste Ausbildung, also ist das sowieso völlig irrelevant.

Ja, Du musst. Aber ...

http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Kindesunterhalt/unterhaltsanspruch-volljaehriger-kinder_66.php

Ich versteh aber auch nicht, warum Du nicht willst. Du legst deinem Sohn damit ja -unnötig- Steine in den Weg.

FataMorgana2010  29.05.2011, 14:34

Bei dem Link geht es um die Situation, dass das Kind den Unterhalt vom geschiedenen Elternteil bekommt - es geht um das Geld, das bisher vom Vater an die Mutter gezahlt wurde und auf das das Kind jetzt selber Anspruch hat. Das ist etwas anderes als die normale Unterhaltspflicht von Eltern gegenüber ihren Kindern.

Eulenspiegel  29.05.2011, 23:14
@FataMorgana2010

Nein, bei dem Link geht es GENERELL darum inwiefern ein Kind in der Ausbildung berechtigt ist Unterhalt von seinen Eltern zu bekommen ...

FataMorgana2010  30.05.2011, 08:19
@Eulenspiegel

Und warum steht das was nach dem Motto:

Das volljährige Kind muss also jetzt selbst für die Durchsetzung seiner Unterhaltsansprüche sorgen. Mag die Mutter das Unterhaltsgeld noch so dringend für den gemeinsamen Haushalt benötigen- ihr Konto bleibt leer, wenn Kind und Vater eine andere Zahlungsweise vereinbaren, z.B. auf das Konto des Kindes.

Das ist das Thema - an wen muss der Vater zahlen.

Eulenspiegel  30.05.2011, 15:08
@FataMorgana2010

Ja, das steht neben vielen anderen Dingen auch da ... Aber wenn man nur den ersten Abschnitt liest, weiß man auch nicht, was im Rest des Textes steht!^^

Wenn der Sohn Gründe nennt die Nachvollziehbar sind , haste schlechte Kaerten. Unterhalt vom Vater gehört ihm und auch das Kindergeld. Vielleicht macht eine Trennung mal sinn und er entscheidet sich für Dich wieder!

Nein, natürlich nicht. er ist bei dir gemeldet und kann dementsprechend auch essen und wohnen.

exorutus  29.05.2011, 14:31

ummelden ist kein Problem