Mitbewohner, beide Hauptmieter, kündigen oder abmahnen?

5 Antworten

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Allerdings: Gespräche etc. scheiden bei diesem Fall komplett aus.

Was im Klartext bedeutet, dass der B mit dem A gar nicht darüber reden kann, ob dieser freiwillig auszieht. Es gibt für B ohne Zustimmung des Vermieters keinen Ausweg, der ihm einerseits den A vom Hals schafft und andererseits den Fortbestand des Mietverhältnisses mit dem Vermieter sichert.

Deshalb muss eine Strategie her, die auch ohne Zustimmung des A zum Ende des Mietvertrags führt. Der Vermieter muss in die Lage versetzt werden, den Mietvertrag kündigen zu können. Die Einstellung der Mietzahlungen wäre eine solche Möglichkeit.

Allerdings führt das ohne Absprache mit dem Vermieter dazu, dass dieser sehr verärgert ist und auch den B nicht mehr will.

Deshalb muss der B mit dem Vermieter ein Komplott schmieden. Er zahlt zwei Mieten nicht und bekommt dafür postwendend die fristlose Kündigung, was das sofortige Ende des Mietverhältnisses bedeutet. Da A den Rückstand mit Sicherheit nicht zahlen kann, ist eigentlich der Auszug aus der Wohnung für beide, also für A und B die logische Konsequenz. Da aber der B schon mit dem Vermieter abgesprochen hat, das er einen neuen Mietvertrag bekommt mit ihm alleine als Mieter und dieser auch gleich abgeschlossen wird, ist der A nun aus dem Mietverhältnis raus.

B zahlt dann ganz normal die Miete und natürlich auch die Rückstände. Davon muss der A auch gar nichts erfahren. Das gut mit dem Vermieter abgesprochen und durch- gezogen führt dazu, dass Du nun den A vor die Tür setzen, alternativ ihn aussperren und ihn alternativ mittels einer Räumungsklage endgültig los werden kannst.

bwhoch2  19.02.2018, 08:54

Danke für die Auszeichnung.

A kann B mahnen. Kündigen kann er nicht, da er ja nicht der Vermieter ist.

Jeder der Vertragspartner kann die anderen Vertragspartner um eine Teilkündigung bitten. Es müssen alle dieser Teilkündigung zustimmen, damit diese rechtswirksam werden kann. Ein Anspruch auf Zustimmen besteht nicht.

Übrigens: der Vermieter kann ich an jeden der Vertragspartner (A oder B) halten, um die volle Miete einzufordern!

Ein Druckmittel gegenüber dem Vermieter haben die Mieter nicht. Im Gegenteil; der Vermieter hat ein Druckmittel gegenüber beiden Mietern: sind diese mit mehr als einer Monatsmiete in Verzug, kann er ihnen kündigen.

Den Vermieter kann man hier erstmal zu gar keinem Handeln bewegen, der kann sich ganz locker zurück lehnen. Selbst wenn B auszieht, so ist er ja den gemeinsamen Mietvertrag nicht los. Alleine kann er den nicht rechtswirksam kündigen, nur zusammen mit A.

Ebenso wenig kann der Vermieter nur einem Mieter kündigen, das ginge auch nur gegen beide gemeinsam.

Die Idee von klugshicer wäre auch das, was mir dazu einfiele.

Wenn beide im Mietvertrag stehen dann haben Sie eine GbR gegründet (kannst ja mal googlen was das bedeutet).

Mein Tipp in diesem Fall:

Person B soll die Mietzahlungen an den Vermieter einstellen und seinem Mitbewohner davon nichts sagen. Das führt in der Regel zu einer rechtswirksamen Kündigung durch den Vermieter.

Parallel sollte sich Person B schon mal eine neue Wohnung suchen.

stefan1531  31.01.2018, 08:22

das wäre eine sehr teure Variante, da der Vermieter dennoch einen Zahlungsanspruch gegen beide (egal gegen welchen der Beiden) geltend machen kann. Zudem müssen die Mieter dann die Gerichtskosten etc tragen, da sie ja Verursacher sind.

klugshicer  31.01.2018, 16:33
@stefan1531

Man muss immer sehen was am Ende unterm Strich bleibt.

Wenn der Mitmieter ohne sich zu beteiligen noch ein ganzes Jahr in der Wohnung bleibt und auch keiner Kündigung zustimmt wird das für den Fragesteller noch viel teurer als wenn er eine Kündigung durch den Vermieter wegen ausbleibender Miete riskiert.

Manchmal muss man eben das falsche tun um zu einem vernünftigen Ergebnis zu kommen.

fragnet2010  31.01.2018, 18:03

Natürlich haben die beiden Hauptmieter keine GbR gegründet; sie sind einfach beide gesamtschuldnerisch dem Vermieter gegenüber verpflichtet. Wie bereits gesagt: Der Vermieter kann sich die ausstehende Miete bei demjenigen holen, bei dem es ihm am besten passt. Der Tipp, die Miete nicht zu zahlen, ist ganz sicher nicht zielführend, denn wenn der Vermieter die rückständige Miete einfordert, kann – und wird er! – die fristlose Kündigung – für beide Mieter natürlich – aussprechen. Zusätzlich kommen die Gerichts- und Anwaltskosten hinzu, die nicht ganz unerheblich sind. Übrigens: Warum sollte der Vermieter diesen vorgeschlagenen Schnickschnack mitmachen?

Beide müssen kündigen und B kann einen neuen Vertrag bekommen. Teilkündigung gibts nicht. B kann A auf seinen Mietanteil verklagen, der Vermieter kann sich die Miete von dem holen, von dem er sie kriegen kann. Beide haften gesamtschudlnerisch, d.h. jeder haftet für die volle Miete.