Mietvertrag kündigen, Teilkündigung?
Hallo :)
Ich habe eine Frage bzgl. der Kündigung. Und zwar, wenn eine von Zwei mietenden Personen kündigen möchte (Fristgerecht). Man braucht eine Kündigung an die Vermieter (Hauptkündigung) und ich habe gehört man bräuchte eine Teilkündigung. Hat jemand eine Ahnung wie man das schreibt oder was das eigentlich ist ? Im internet finde ich nur was für die Vermieter bzgl. der Teilkündigung. Muss man auch eine Kündigung für den Mietpartner (wenn beide Mieter Hauptmieter sind) auch schreiben ?
Ich bedanke mich im voraus und würde mich freuen wenn ihr mir hilft :)
6 Antworten
Und zwar, wenn eine von Zwei mietenden Personen kündigen möchte (Fristgerecht).
Das geht nicht und somit gibt es auch keine Teilkündigung. Insofern kann es dazu auch kein Muster geben.
In so einem Fall muss eine normale fristgerechte Kündigung geschrieben und von beiden Mietern unterzeichnet werden. Wenn nun einer der beiden das Mietverhältnis allein fortsetzen will, macht es Sinn, das direkt mit dem Vermieter zu besprechen.
Achtung: Nicht in die Falle tappen! In dem Moment, wo der Vermieter die gemeinschaftliche Kündigung in Händen hält, ist die Wohnung auch schon weg, wenn der Vermieter das MV nicht mit dem verbleibenden Mieter fortsetzen will.
Deshalb im Gespräch mit dem Vermieter vorher regeln, wie das Mietverhältnis fortgesetzt wird. Das könnte eine schriftliche Vereinbarung sein, die in etwa so lautet:
Vermieter und Mieter x und Mieter y vereinbaren, dass mit Wirkung vom 1.xx.xxxx Mieter y aus dem Mietverhältnis ausscheidet und das bestehende Mietverhältnis ansonsten unverändert mit Mieter y als alleinigen Mieter fortgesetzt wird.
Das wäre der Idealfall und warum sollte der Vermieter da nicht zustimmen wollen? Gründe für Nichtzustimmung könnten sein, dass der verbleibende Mieter kein ausreichendes Einkommen und damit keine ausreichende finanzielle Sicherheit bieten kann, dass es mit der verbleibenden Person schon das ein oder andere Mal Ärger gab oder dass der Vermieter die Gelegenheit nutzen will, um eine kräftige Mieterhöhung zu vereinbaren.
War das Mietverhältnis bis dahin in Ordnung, würde ich als Vermieter das MV lieber mit der mittlerweile gut bekannten und zuverlässigen Person fortsetzen wollen, als mich auf neue Mieter einzulassen, bei denen man nie weiß, wie sich das entwickelt. Eine kleine Mieterhöhung sollte aber schon drin sein. Darüber kann man reden.
Ein gemeinsamer MV kann auch nur gemeinsam gekündigt werden. Alternative wäre die Entlassung eines Mieters aus dem Mietvertrag. Dem müssten alle Partein zustimmen.
Uff. Stehen beide gemeinschaftlich im Mietvertrag? Oder ist da was mit untermietvertrag? Deutsches Recht?
Soweit mir bekannt kann man eine Wohnung entweder zusammen Kündigen oder garnicht wenn beide drinn stehen.
Es gibt auch die Option das einer aus dem Vertrag entlassen wird und der andere alleiniger Mieter wird, Da muss der Vermieter aber zustimmen da damit ja quasi nicht nur der alte vertrag von beiden Mietern gekündigt wird sondern ein neuer mit dem anderen Mieter als einziger Mieter erstellt wird. Von einer teilkündigung habe ich noch nie was gehört.
Wo bin ich bitte unfreundlich? Ich hab in keinster weise gewertet oder unterstellt das man das wissen muss. Ich habe nur gesagt wie es, meines wissens nach, ist und was nach meinem wissensstand geht. Unter der Annahme D und gemeinsamer Mietvertrag.
Was bitte ist daran unfreundlich? Es ist eine sachliche Antwort, die voll zu Deiner Frage passt, wenn auch nicht Deine Wunschantwort.
Nimm mir das nicht böse oder so. „Uff“ oder der erster Absatz kam mir vor, als würdest du genervt sein. Es tut mit leid, es war dann nur ein Missverständnis
Uff ist nicht genervt uff ist "uff das ist schwer zu beantworten wenn ich einige der Infos raten muss"
Deswegen ja die ganzen Fragen am anfang.
Untermietvertrag ist z.b. was völlig anderes. Schweizer recht kann ggf anders sein als deutsches usw.
Eine Teilkündigung wäre unwirksam.
ErklärungsberechtigteZur Kündigungserklärung berechtigt sind die Parteien des Mietvertrags, also Mieter und Vermieter. Steht auf einer oder beiden Seiten des Mietvertrags eine Personenmehrheit, etwa auf Vermieterseite eine Erbengemeinschaft oder ein Ehepaar, auf Mieterseite etwa eine Wohngemeinschaft oder ein Ehepaar, so müssen, wenn nicht eine besondere vertragliche Regelung getroffen ist, alle auf einer Seite stehenden Personen kündigen. Ansonsten liegt eine unwirksame Teilkündigung vor.
Ein gemeinsam geschlossener Mietvertrag kann auch nur gemeinsam gekündigt werden.
Hier hilft nur ein Gespräch mit dem VM und der in der Wohnung bleibenden Person, ob die beiden mit einer Änderung des bestehenden Mietvertrages einverstanden sind.
Wenn nicht müssen beide raus oder der der ausziehen will bleibt mit im Mietvertrag, in der Hoffnung, das nie Forderungen bezüglich Miete an ihn gehen, wenn der verbleibende in Zahlungsschwierigkeiten gerät.
danke. Bitte nicht so unfreundlich.Wusste man das wohl direkt nach der Geburt ?