Als Ladeninhaber Gwerbe auf sich oder auf die Ehefrau anmelden

3 Antworten

Vorsicht mit Halbwissen...

Gewerbesteuer zahlt man auf den Umsatz nicht auf den Ertrag...

Also, wer sich als Privatmann mit der Vermietung/Verpachtung beschäftigt zahlt auf die Mieteinnahmen seinen persönlichen Steuersatz, dieser ist abhängig vom Jahreseinkommen...

Solange man in einer Gütergemeinschaft (ohne Gütertrennung) lebt, wird man gemeinsam veranlagt, wobei man entweder die Gleiche Steuerklasse wählt, oder ebend das Ehegattensplitting verwendet (Steuerklasse 5/3), in Deinem Beispiel wäre der Effekt also praktisch gleich null, in Bezug auf die Tatsache, dass Du die Miete Deiner Frau versteuerst und sie durch die Mietzahlung Ihr zu versteuerndes Einkommen vermindert...

Das einzige was hier Sinn macht, ist das Gewerbe der Frau in eine GmbH oder KG zu überführen, die dann mit den Eheleuten einen Pachtvertrag abschliesst, hier kann man nun auch die Kunden, Einbauten und andere Vermögensgegenstände mit verpachten, auch wenn die Ehefrau als Geschäftsführerin angestellt ist und 100% der Anteile hält...

Der Vorteil ist klar, die GmbH/KG zahlt eine Pacht, für die Nutzung des Gewerbes nebst Kundenstamm, Einrichtung und Geschäftsräumen, passiert irgendetwas mit dem Geschäft so verliert man nicht das Eigentum (bei GmbH). Geht die Ehefrau als eUnternhemer pleite haftet der Ehemann mit dem gesamten Vermögen, ist die Wohnung/Laden noch nicht abgezahlt, wird versteigert und man erhält die Differenz, muss aber auch die eventuell entstehenden Vorschusszinsen an die Bank abdrücken...

Hier empfiehlt sich eine Beratung wegen der möglichen Rechtsform, sowie eventuell eine Beratung bei einem Unternehmens-Berater. Der Steuerberater ist meistens nicht mehr als der Erfüllungsgehilfe des Finanzamtes, dem gibt man Anweisungen wie man es auch bei einem Angestellten tun würde...

Helmuthk  08.07.2011, 22:33

Der Warnung vor Halbwissen kann ich nur zustimmen. Kein Gewerbetreibender zahlt Gewerbesteuer vom Umsatz. Vom Umsatz wird Umsatzsteuer gezahlt, und das ist etwas anderes als Gewerbesteuer. Der Hinweis auf die Steuerklassen geht auch fehl, weil es Steuerklassen nur bei Arbeitnehmern gibt. Auch bei Gütertrennung werden Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt, oder sie können - auch bei Gütergemeinschaft - gemeint ist wohl Zugewinngemeinschaft, denn Gütergemeinschaft müsste ebenso wie Gütertrennung ins Eheregister eingetragen werden - die getrennte Veranlagung beantragen. Der Tip mit der GmbH oder KG ist völlig daneben, denn das Grundstück gehört dem Ehemann, und welcher Mietvertrag soll dann mit den Eheleuten abgeschlossen werden? Und wer sollte bei der KG persönlich haftender Gesellschafter werden? Deshalb sollte die Ehefrau auch das Grundstück vom Ehemann mieten und hat dann entsprechende Betriebsausgaben. Und warum der Ehemann mit seinem Vermögen haftet, wenn die Ehefrau Pleite geht, ist mir völlig schleierhaft, denn eine Sippenhaft gibt es glücklicherweise noch nicht. Und ich wehre mich ausdrücklich gegen die Behauptung, Steuerberater seien Erfüllungsgehilfen des Finanzamtes, die nach der Pfeife des Finanzamts tanzen. Steuerberater haben jedenfalls das Wissen, dass die Gewerbesteuer nicht vom Umsatz abhängt. Da stimmen sie übrigens mit den Finanzbeamten überein. Wers nicht glaubt, mag sich einmal eine Gewerbesteuererklärung ansehen. Dann wird er merken, dass der Gewinn und nicht der Umsatz Ausgangswert ist. Schuster, bleib bei Deinem Leisten!

riara  08.07.2011, 23:50
@Helmuthk

Ja, Gewerbesteuer stimmt so...mein Fehler...

Es geht doch aus der Frage nicht hervor, ob der Mann arbeitet und somit die Verm. & Verp. als Zusatzeinkünfte verbucht...aber auch hier geschenkt

Die Frau hat den Laden der Mann erstmal die Immobilien, selbst wenn sie keine Gütertrennung haben, so kann man das Gewerbe in eine KG oder GmbH überführen, bei irgendwelchen Schwierigkeiten bleibt dann das Privatvermögen geschützt - die Durchgriffshaftung muss man beachten. Bei der KG bräuchte man eine Gütertrennung, dann könnte die Frau als Komplimentär haften und der Mann theoretisch sogar Gesellschafter sein.

Der Pachtvertrag (Gewerbe nicht Mietsache) kann natürlich mit dem Ehemann oder den Eheleuten (Gütergemeinschaft) abgeschlossen werden, warum sollte das nicht gehen, die Überführung von Immobilien in eine GmbH macht doch für den Ehemann oder Eheleute keinen Sinn.

Bei den steuerlichen Fragen sind Steuerberater natürlich besser aufgestellt, den Eid schwören sie ja auch den Finanzbehörden und nicht Ihren Kunden, denn am Ende des Jahres wird die Bilanz halt vom GF unterzeichnet, der im schlimmsten Fall auch dafür in den Bau geht...

Helmuthk  09.07.2011, 10:15
@riara

Einsicht ist der erste Weg zur Besserung. Weiter: Ich habe geschrieben, dass durch den Mietvertrag lediglich "Geld gewechselt" wird und sich dieser Vorgang auf die Einkommensteuer nicht auswirkt. Ich habe aber zugleich geschrieben, dass dadurch Betriebsausgaben bei der Ehefrau generiert werden, die möglichweise zu einer Minderung des Gewinns und damit der Gewerbesteuer führen. Wie bitte soll die Ehefrau einen ihr nicht gehörenden Laden in eine GmbH überführen? Die Frau könnte lediglich eine Bargründung durchführen und dann im Rahmen der GmbH tätig werden. Ob Gütertrennung oder nicht: Wenn der Ehemann Mitgesellschafter der KG wird, gehört das Grundstück mit dem Laden zum Notwendigen Sonderbetriebsvermögen der KG, und bei einer späteren Veräußerung werden die stillen Reserven versteuert. Bei meinem Vorschlag fällt nur Einkommensteuer nach § 23 EStG an, wenn der Verkauf innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf erfolgt. Der Hinweis auf die Gütergemeinschaft ist gefährlich: Bei der Gütergemeinschaft werden beide Ehegatten bei allen Investitionen autmatisch zur Hälfte Eigentümer aller Wirtschaftsgüter, also der erworbenen Grundstücke und des Gewerbebetriebes. Dann ist auch automatisch das Gundstück mit dem Ladenlokal notwendiges Betriebsvermögen Folge. Siehe oben. Ich habe auch absichtlich von einem Mietvertrag geschrieben. Nach § 535 BGB wird dem Mieter gestattet, den gemieteten Gegenstand (das Grundstück, nicht den Gewerbebetrieb) vereinbarungsgemäß zu nutzen. Bei einem Pachtvertrag (§ 581 BGB) dagegen wird dem Pächter gestattet, den gepachteten Gegenstand zu nutzen und die erwirtschafteten Früchte zu ziehen. Daher werden Pachtverträge üblicherweise in der Landwirtschaft abgeschlossen oder aber bei der Verpachtung eines bestehenden Gewerbebetriebes mit Inventar und Kundenstamm. Das ist aber hier bei einer Neugründung begrifflich nicht möglich. Ein letztes: Es mag sein, dass Sie aus irgendwelchen Gründen auf Steuerberater nicht gut zu sprechen sind. Aber kein Steuerberater im Geltungsbereich des Grundbesitzes hat je einen Eid geschworen, auch nicht vor den Finanzbehörden. Wenn ein GF wegen der Unterschrift unter eine Bilanz in den Bau geht, muss das andere Ursachen haben. Der Steuerberater erledigt möglicherweise die laufende Buchführung und erstellt hinterher die Bilanz, die der GF zu unterzeichnen hat. Da der Steuerberater jedoch nicht hinter die Stirn des GF blicken kann, lässt er sich üblicherweise eine Vollständigkeiterklärung unterschreiben, in der der GF erklärt, dem Steuerberater alle erheblichen Askünfte gegeben zu haben. Wenn diese Vollständigkeitserklärung nicht stimmt, kann das nur mit dem Geschäftsführer nach Hause gehen... Eine letzte Bitte: Ehe hier weitere nutzlose und auch ehrverletzende Behauptungen aufgestellt werden, sollten Sie sich vorher von einer Person Ihres Vertrauens Informationen einholen und damit Ihren Horizont erweitern. Vielleicht kommen dann noch mehr bessere Einsichten zu meinen Argumenten.

Helmuthk  09.07.2011, 14:55
@Helmuthk

Sorry, ich meinte natürlich "im Geltungsbereich des Grundgesetzes".

riara  09.07.2011, 19:19
@Helmuthk

Wenn das Gewerbe in eine GmbH überführt wird ändert sich doch eigentlich nur der Mietsvertrag für den Ehemann, aber das Risiko wird minimiert, klar muss man das auch mal nach Aufwand und Nutzen durchrechnen. Trotzdem rate ich grundsätzlich dazu, die 'Schäfchen ins Trockene zu bringen', denn gerade das Betreiben eines Gewerbes bei fehlender Gütertrennung kann selbst noch im Trennungsjahr zu einer mittleren Katastrophe führen, in jedem Fall würde ich mich als Ehemann absichern...

Ich glaube wir haben uns da ein wenig missverstanden, ich sage nicht jeder Steuerberater ist schlecht, sondern nur, dass der Steuerberater eher ein Steuerberechner ist, die meisten Unternehmer sind aber kaufmännisch so grottenschlecht aufgestellt, dass sie es gar nicht wagen den Steuerberater zu überprüfen oder in Frage zu stellen. Wenn ich mir dann die Jahresbilanzen anschaue dann sind da manchmal Bomben eingebaut, die beim nächsten Liquiditätsengpass explodieren. Durchgriffshaftung kennen die wenigsten GF und auch die Folgen einer Konkursverschleppung oder der Bilanzfrisiererei sind Ihnen offenbar nicht völlig klar...

Deshalb habe ich so meine Probleme mit der Thematik, aber sicher gibt es auch Steuerberater, die Ihre Kunden auch auf solche Knaller hinweisen...

Helmuthk  09.07.2011, 23:54
@riara

Kennen Sie eigentlich die Nachteile einer Kapitalgsellschaft? Da gibt es keine Freibeträge für die Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer, mit den Geschäftsführerverträgen und - vergütungen muss man sehr aufpassen, um nicht in den Bereich der verdeckten Gewinnausschüttung zu kommen, und die Abschlüsse müssen innerhalb eines Jahres im eBundesanzeiger veröffentlicht werden. Anlaufverluste können nicht mit der Einkommensteuer verrechnet werden, weil die Kapitalgesellschaft und der Gesellschafter zwei "Personen" sind. Ich habe grundsätzlich nichts eine GmbH. Aber welche Bank gibt einer 25.000Euro- GmbH größere Kredite für die Finanzierung der Anlaufphase? Das geht nicht ohne Bürgschaften der GmbH- Gesellschafter und der Ehegatten, wenn die über Grundvermögen verfügen. Und wo ist da dann noch die Sicherheit des Ehemannes im Falle eines Konkurses? Gehen Sie davon aus, dass ich einige Kapitalgesellschaften aller Größen betreue. Aber ich habe noch keinem Unternehmer in der Anfangsphase zur Kapitalgesellschaft geraten. Vom Berufsbild eines Steuerberaters haben Sie offenbar keine Ahnung. Er ist ein Steuerrechner, wenn Mandanten mit simplen Einkommensteuererklärung zu ihm kommen. Und wenn Unternehmen grottenschlecht aufgestellt sind, sieht das ein guter Steuerberater, und er wird den Unternehmer darauf hinweisen. Ich hatte vorher schon darauf hingewiesen, dass zwischen dem Steuerberater und dem Mandanten ein Vertrauensverhältnis bestehen muss und dass sich der Steuerberater von seinem Unternehmermandanten trotzdem eine Vollständigkeitserklärung unterschreiben lässt. Außerdem gibt es unterschiedliche Testate bei Abschlüssen. In den überwiegenden Fällen wird darauf hingewiesen, dass die Bücher und Inventuren nur eingeschränkt geprüft wurden. Wenn die Bank das will, kann auch eine Plausibilitätsprüfung durchgeführt werden. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen ihre Bilanzen - auch die vom Steuerberater erstellten- von einem vereidigten Buchprüfer oder einem Wirtschaftsprüfer prüfen lassen. Wenn der Steuerberater bei der Erstellung der Bilanz eine Überschuldung feststellt, wird er den Unternehmer schriftlich auf das Problem hinweisen. Das verlangen die Standesrichtlinien. Wenn natürlich im Laufe des Jahres Zahlungsunfähigkeit eintritt.. nun ein Steuerberater ist kein Hellseher. So, ich werde hiermit die Diskussion abbrechen, Ich habe inzwischen über 50 Jahre Berufserfahrung, und ich denke, ich muss mich für keines dieser Jahre schämen.

riara  10.07.2011, 00:32
@Helmuthk

Wenn man ein Unternehmen und den Unternehmer nur auf die steuerlichen Aspekte hinweist, lässt man einiges aussen vor...

Aufwand und Nutzen müssen stimmen, dass sagte ich...

Die Gefahr von verdeckten Zahlungen sieht ein eUnternehmer schon deswegen nicht, weil er oft vom dem lebt, was er eigentlich zurücklegen müsste, selbst bei vielen GmbH's fressen die Unternehmer die AfA jedes Jahr auf. Ich habe noch nie erlebt, dass der Unternehmer etwas schlechtes daran findet, weil es vielen Steuerberatern offenbar egal ist, denn steuerlich ist das ja erstmal kein Problem, nur wer erklärt dem Neu-Unternehmer die Kontenaufteilung, Mittelverwendung und vor allem, warum es von Vorteil ist Steuern zu zahlen...???

Mir ist es relativ egal ob man sich da auf den Schlips getreten fühlt, nur fällt es mir jedesmal auf wie wenig der UN wirklich von Basel II & III versteht, wie oft die Durchgriffshaftung bereits aktiv ist und wie man sich wundert warum man Dispo-/Kontokorrent-Sätze von über 12% als nötiges Übel beschreibt. Rechtsformüberprüfung, Kostenfestsetzungspunkt oder selbst Stundenverrechnungssätze sind bei vielen Unternehmern pure Phantasieprodukte und immer hört man die gleichen Aussagen "hat mir mein Steuerberater erklärt", "Haben wir so hingerechnet, damit wir weniger Steuern bezahlen"...

Würden die Steuerberater generell auf die Bremse treten, wenn es um betriebliche Ratschläge geht und stattdessen auf die Kompetenz von U-Beratern vertrauen, dann würden wir in Deutschland wohl noch weit weniger Firmenpleiten im Mittelstand erleben wie die geschätzten 31.000 in diesem Jahr...

Helmuthk  11.07.2011, 14:42
@riara

Sie haben Recht und ich habe meine Ruhe. Jetzt stellen Sie als "Consultant" - was immer das für eine Bezeichnung sein soll - Ihre Visitenkarte ins Netz, und ich wünsche Ihnen viele von Steuerberatern schlecht beratene Kunden, die Sie auf den Weg der Besserung und auf den Irrweg im Steuerrecht führen können.

Wenn Deine Frau für den Laden an Dich Miete zahlt, ist das zunächst einmal für Euch als Ehepaar "Geld gewechselt", das heißt, deine Frau hat Mietkosten, und Du hast in gleicher Höhe Mieteinnahmen. Die Mietkosten drücken bei Deiner Frau den Gewinn und daher möglicherweise die Gewerbesteuer. Und es gibt noch einen weiteren Vorteil: Das Ladengeschäft bleibt bei Dir Privatvermögen, was sich bei einem späteren Verkauf positiv auswirken kann. Aber der ganze Vorgang ist so komplex, das ich Dir empfehlen würde, einen Steuerberater mit Deinen Problemen und insbesondere auch mit der Buchführung zu beauftragen.

riara  08.07.2011, 17:13

Gewinn -> Einkommenssteuer

Umsatz -> Gewerbesteuer

Das Ladengeschäft bleibt in jedem Fall im Privatvermögen, wenn man es nicht in eine Kapital- oder Personengesellschaft überführt...:-)

Helmuthk  08.07.2011, 22:15
@riara

Gewinn bedeutet Einkommensteuer und bei Überschreitung von bestimmten Grenzen auch Gewerbesteuer. Der Umsatz hat mit Gewerbesteuer so viel zu tun wie eine Kuh mit dem Eierlegen. Das Ladengeschäft ist notwendiges Betriebsvermögen, wenn der Eigentümer des Ladens selber das Ladengeschäft betreibt. Das hat nichts mit der Rechtsform des Betriebes zu tun. Auch wenn im vorliegenden Fall ein Einzelunternehmen vorhanden ist, kann die Einstufung als Betriebsvermögen nur dadurch vermieden werden, wenn die Ehefrau den Betrieb führt. Nichts für ungut, aber überlasse Antworten und Kommentare bitte Fachleuten. Auch ein Platin- Fragant muss nicht alles wissen!

riara  08.07.2011, 23:56
@Helmuthk

Das Ladengeschäft ist notwendiges Betriebsvermögen, wenn der Eigentümer des Ladens selber das Ladengeschäft betreibt.

Bei einer Gütertrennung ist das irrelevant und bei einer GmbH ist das leichtsinnig, wenn die den Bach runtergeht, behalte ich doch das Eigentum. Darüber hinaus müsste ich ja ausserdem die bestehende Grundschuld/Darlehen auf die GmbH übertragen, das dürfte nicht so ohne weiteres möglich sein...

Darüber hinaus ist das Ladengeschäft nicht notwendigerweise Teil des Betriebsvermögens, nicht einmal die Ladeneinrichtung muss dem Betreiber gehören, wo steht geschrieben das es so sein muss???

fangen wir mal vorne an ^^ gewinnsteuer gibt es hier nicht.

dann kommen wir auch schon zu den zahlen. wenn du in deiner einkommensteuer v+v einkünfte machst kannst du 1. die zinszahlungen für die finanzierung geltend machen und was noch viel wichtiger sein wird die abschreibungen auf die immobilien. und schon wird dein gewinn voraussichtlich klein bis nicht mehr vorhanden sein.

riara  08.07.2011, 17:16

War das die Frage???

Erst lesen, dann denken, dann antworten...:-)