Wie lange darf eine Versicherung ein Kündigungsschreiben ignorieren?

10 Antworten

.... verstehe, die einst allerbeste Versicherung wird über Nacht zum Schrotthaufen und wie fast immer sind alleine die anderen Schuld.

Es wird alles gut, da bin ich mir sicher.

Zudem gibt es weitere "Berater/Makler" im Haushalt, somit kann es eigentlich keine Probleme diesbezüglicher Art geben.

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Auch wenn die nicht bestätigt wird, greift sie dennoch. Falls du die Kündigung also nicht zurücknimmst, endet mit dem nächstmöglichen Kündigungsdatum der Vertrag. 

Einen Termin musst du natürlich nicht wahrnehmen. 

Dreister geht es ja wohl nicht.

Neues Schreiben, und darin eindeutig und deutlich werden.

"Ich will keine Versicherungsänderung und kein Beratungsgespräch. Ich will meine Versicherung bei IHNEN kündigen . ob ich gar nicht oder wo Anders versichert sein werde, ist für Sie nicht von Belang. Ich wünsche KEINEN Vertreterbesuch, ich wünsche KEINE weiteren Schreiben von Ihnen, abgesehen von der Bestätigung meiner fristgerecht eingereichten Kündigung. Ich betrachte die Versicherung aber auch ohne Ihre Bestätigung als beendet.

Sollten Sie weiterhin versuchen, meine Kündigung zu ignorieren, mir  den Besuch eines Ihrer Mitarbeiters auf zu nötigen, oder mir andere Versicherungen oder Änderungen auf zu drängen, werde ich rechtliche Schritte einleiten, und den Verbraucherschutz,  und eventuell einen Anwalt einschalten."

Auch die BaFin dürfte das Verhalten dieser Versicherung interessieren...

https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenAnsprechpartner/beschwerdenansprechpartner_node.html

Wichtig: Versicherungen einzeln aufführen, mit de Datum des Vertragsende.

Da es sich in Deinem Fall um eine Kapitallebensversicherung zu handeln scheint, gibt es keine richtige Kündigungsfrist....
Im rechtlichen Sinne nicht mal eine Kündigung, sondern einen Rückkauf.
Signal Iduna hat das Risiko eingekauft nun willst Du es zurückkaufen.
Das angesparte Kapital steht zum Monatsultimo des auf den Eingang der Kündigung folgenden Monats zur Auszahlung bereit. Vorraussetzung ist der Nachweis der Bezugsberechtigung durch Rückgabe des Versicherungsscheins und evtl der Anerkennung evtl Verluste hinzunehmen und auf Teile der zustehenden Risikogewinne und Bewertungsreserven zu verzichten.

Allerdings... so wie ich Dein Verständnis über Versicherungen einschätze, ist es die Beratungs und Sorgfaltspflicht der Versicherung Dich eingehend über die Nachteile eines Rückkaufs aufzuklären.

Nein, keine Kapitallebensversicherung. Das mit dem Rückkauf ist da reingerutscht, sorry, das war ein anderes Thema, bei einer anderen Versicherung.

Und zur Sorgfaltspflicht der Versicherung sollte vielleicht besser gehören, jemanden darauf hinzuweisen, dass eine Haftpflichtversicherung für knapp 8 Euro mit max. Deckung von 1 Million oder zwei Riesterrenten dringen zu ändern ist bzw. einfach nicht geht. Ein Vertreter der das laufen lässt, der sollte niemanden beraten dürfen

@Simplify


eine Haftpflichtversicherung für knapp 8 Euro mit max. Deckung von 1 Million

1. was für eine Haftpflichtversicherung?
Tierhalter- Grundbesitzer- Kfz- Haftpflicht oder eine der vielen anderen???
1.000.000 € Deckungssumme ist sicherlich für eine PHV sehr wenig, aber Du wirst dich dazu irgendwann entschieden haben und wenn der Vertrag zwischenzeitlich nicht angepasst wurde ist das nicht die Pflicht eine Versicherungsvertreters.... (sieht bei einem Versicherungsmakler rechtlich vollkommen anders aus)  Wenn er sich nicht moralisch dazu verpflichtet fühlt, sollte er gewechselt werden. Ausser bei der Kfz Haftpflichtversicherung gibt es keine gesetzlichen Mindestdeckungssummen.

2. VS 1.000.000 € oder 50.000.000 € macht im Beitrag nur sehr geringe Unterschiede, da sich die meisten Schadensersatzansprüche im 3 - 5 stelligen Bereich abspielen und Schäden über 1.000.000 ehr die absolute Ausnahme isnd. Dennoch können sie passieren und gemessen an dem ehr minimalen Mehrbeitrag sind deutlich höhere Versicherungssummen natürlich sehr empfehlenswert.


zwei Riesterrenten dringen zu ändern ist bzw. einfach nicht geht.

Das geht sehr wohl und kann durchaus sinnvoll sein wenn die schlechtere der beiden ruhend gestellt wird. Allerdings sollte dann die neuere auch die deutlich besseren Konditionen besitzen und auf dem ursprünglichen Vertrag kein nennenswertes Kapital gebildet sein. Sobald Kapital von mehr als 1.000 € angespart ist (möglicherweise auch bereits bei viel weniger Kapital, aber das gilt eingehend zu prüfen), kann sich die kostenpflichtige Übertragung in einen neueren besseren Vertrag durchaus lohnen.
Sofern der alte und der neue Vertrag allerdings bei der Signal Iduna sind, es sich in keinem Fall um einen bAV Riester oder gar Wohnriester handelt hat der Vermittler wohl grob fahrlässig gehandelt.

@Simplify

Um in dem Zusammenhang noch mal auf Deine ursprüngliche Frage zurück zu kommen:

Der Vertrag ist mit 3 Monaten zum Ablauf der Versicherungsperiode und Mindestvertragslaufzeit von höchstens 3 Jahren kündbar. In der Kündigung sollte als Termin der richtige Zeitpunkt stehen und kann durch "ersatzweise zum nächstmöglichen Kündigungstermin" ergänzt werden.
Ist die Kündigung richtig verfasst und dem Versicherer vor Ablauf der Kündigungsfrist zugestellt worden, gilt der Zustellungstermin (durch das Einschreiben/Zustellungsurkunde zu belegen) als Eingang beim Versicherer.
Ausserdem ist die geforderte Form der Kündigung entscheidend, da eine Postzustellungsurkunde wohl ein eigenhändig unterschriebenes Dokument enthält ist dem aber ganz sicher genüge getan.


("Textform" sagt aus, dass eine elektronische Übermittlung ausreicht, "Schriftform" sagt aus, dass nur ein eigenhändig unterschriebenes- und postalisch zugestelltes Dokument rechtswirksam sein kann)

Hello,

eine geplante Überrumpelungstaktik der VS in Verbindung mit einer korrekten Kündigung. (vermute ich)

Ein Telefonat müsste die Sachlage aber klären. Ansonsten: Tipp Verbraucherzentrale einschalten.

Danke, das mit der Verbraucherzentrale finde ich einen sehr guten Hinweis. Ich denke, wenn die mich noch weiter hinhalten, dann werde ich das tun. Allein, dass ein Vertreter zwei Versicherungen einer Art abschließt, von der man nur eine haben kann... und dann nach die Kündigung ignoriert.

 

@Simplify

...Jeden Tag steht ein Dummer auf!

Die VS probiert evtl. Verzögerung um Dich/euch so noch umzustimmen. Das muss sich niemand gefallen lassen. 

@Simplify


Allein, dass ein Vertreter zwei Versicherungen einer Art abschließt, von der man nur eine haben kann...

Das wäre zunächst mal ein Fall für den Versicherungsombudsmann, der kan nDir auch sagen ob Du evtl Schadensersatzansprüche bestehen.

Der ist vollkommen unparteiisch und kostenlos:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Internet: www.versicherungsombudsmann.de