Kfz Versicherung gekündigt...Aber Datum ist kurrios

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Hallo Williausphillie,

dann hast du einen der wenigen Versicherer mit unterjährigem Vertragsbeginn u. -ende! Einfach mal nach dem Vertragsablauf in deiner Police sehen - demnach müßte auch der Vertragsbeginn zum 1.7. erfolgt sein!

Falls dies so stimmt, dann hast du ab dem 1.1.2014 eine Doppelversicherung und dein bisheriger Versicherer die älteren Rechte! Das heißt für dich, du solltest deinem Nachfolgeversicherer mitteilen, dass deine alte Police eben erst zum 1.7.2014 endet!

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

sind die denn da meist kulant. will ungern doppelt zahlen.

@Williausphillie

Dies hat mit Kulanz nichts zu tun, da gibt es sogar einen Rechtsanspruch, dies nennt sich "die älteren Rechte im Kfz-Versich.vertrag"!

Der Begriff ältere Rechte wird bei der KFZ Versicherung dann angewendet, wenn eine Doppelversicherung besteht. Es ist bei der Autoversicherung nicht zulässig, ein Fahrzeug bei zwei unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften zu versichern.

Nachzulesen in dem Link hier: www.kfzversicherung-infos.de/kfz-versicherungslexikon/aeltere-rechte

@siola55

und das sage ich der neue Versicherung und die stornieren dann meinen Vertrag?

@Williausphillie

Was tun bei Doppelversicherung?

Wenn der Versicherungsnehmer feststellt, dass er für sein Fahrzeug mehrere Versicherungen bei unterschiedlichen Gesellschaften abgeschlossen hat, so muss er dies unverzüglich den betreffenden Versicherungen mitteilen. Diese müssen dann umgehend den unzulässigen Zustand der Doppelversicherung beheben. Diese Meldepflicht gilt auch für die Gesellschaften, bei denen die KFZ Versicherungen bestehen

Nachzulesen im o.g. Link!

Wenn du den Vertrag am 1.7. abgeschlossen hast und er ist nur auf jährliche Laufzeit abgestimmt, ist das Hauptfälligkeitsdatum eben der 1.7..

Der 1. Januar ist ja nicht etwa vorgeschrieben, sondern wird nur deswegen fast immer gewählt, weil dann die Neufestsetzung des SF-Rabatts immer ein halbes Jahr früher erfolgt.

Die neue Versicherung kannst du erstmal benachrichtigen, dass es nichts wird. Du hast offensichtlich eine Versicherung, die zu den wenigen gehört, die ein vom Kalenderjahr abweichendes Versicherungsjahr haben. Da endet das Vj zum 1.7. und zu diesem Zeitpunkt wird die Kündigung akzepziert. Das kannst du aus der Police und den vers. Bedingungen ersehen.

Hallo lieber Williausphillie,

bei der KFZ - Versicherung (auch bei anderen Verträgen) kannst Du dich zwischen 2 Varianten der Vertragslaufzeit entscheiden. Es gibt das Kalenderjahr und das Versicherungsjahr.

Das Kalenderjahr: Das Kalenderjahr läuft bis zum 31.12 eines Jahres

Versicherungsjahr: Das Versicherungsjahr endet auf den tatsächlich abgeschlossenen Monat

z.B. Beginn war der 01.07.2013 dann endet der Vertrag zum 30.06.2014

...bei der KFZ - Versicherung (auch bei anderen Verträgen) kannst Du dich zwischen 2 Varianten der Vertragslaufzeit entscheiden. Es gibt das Kalenderjahr und das Versicherungsjahr.

Liebe/r fragmichdurch13,

wie so oft gibt es natürlich auch hier Ausnahmen: Beim Versicherungskennzeichen für die Mopedversicherung kann z.B. nicht gewählt werden! Es gilt grundsätzlich das Versicherungsjahr vom 1.3. jeden Jahres bis max 28./29.2. des Folgejahres!

@siola55

Da nimmt es aber einer ganz genau ;-) .... Es ist natürlich richtig was Du schreibst. Es gib Ausnahmen....

Schau einfach mal in deine Versicherungspolice, wann der Versicherungsablauf ist. Die meisten KFZ-Versicherungen haben zwar als Ablauf den 01.01., aber es gibt auch die Möglichkeit, dass der Ablauf an einem anderen Termin ist. Wenige Versicherer haben als Ablauf das Datum, zu dem auch der Vertrag begonnen hat.

Ruf am besten bei deiner alten Versicherung an und frag nach. Und wenn der Ablauf tatsächlich der 01.07. ist, musst du bis dahin auch dort bleiben. Der Vertrag bei deiner neuen Versicherung muss dann wieder aufgenommen werden.

Man kann nämlich nicht zwei KFZ-Versicherungen gleichzeitig haben.