Mitarbeiter will von mir gekündigt werden

7 Antworten

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Ich habe aus deiner Antwort auf eine Frage unten gesehen, dass deine Mitarbeiterin die Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, aber nicht mehr krank geschrieben wird. Deshalb will sie von dir gekündigt werden. Sicher geht es darum, dass sie keine Sperre haben will vom Arbeitsamt. Das ist schon eine schwierige Lage für euch Beide.

Ich würde von ihr verlangen, dass sie dann ein Attest vom Arzt beibringt, aus dem hervor geht, dass sie die Arbeit nicht mehr machen kann. Dann kannst du ihr personenbedingt kündigen - schließlich kannst du ihr dann ja die Arbeiten auch nicht mehr geben. Eine Kündigung aus betriebs- oder verhaltensbedingten Gründen stimmt einfach nicht.

Eine Kündigung aus solchem Grund kann m.E. dann auch nicht dazu führen, dass sie gesperrt wird. Sie kann die Arbeit einfach nicht mehr machen. Das Arbeitsamt muss dann ihre Eignung und Leistungsfähigkeit bei der Vermittlung einer neuen Stelle berücksichtigen. Dazu sind die gesetzlich verpflichtet. Mögliche Folge für die Mitarbeiterin wäre auch eine Umschulung. Sie ist mit dem Problem nicht allein. Verlust der Arbeit aus gesundheitlichen Gründen ist ganz häufig.

Wst3a 
Fragesteller
 19.03.2011, 18:48

Vielen Dank. Bin mal gespannt, was Sie dazu sagt. Vielleicht kündigt Sie ja auch selbst.

angy2001  19.03.2011, 19:06
@Wst3a

gern geschehen und

Ja, das bin ich auch. Kannst es hier ja mal reinstellen.

somni  15.02.2013, 04:21

Die andere Sache ist,das das Arbeitsamt auch prüft ob überhaupt eine gesundheitliche Einschränkung vorliegt,dann wird die An gegebenenfalls zum Amtsarzt geschickt. Die sperre erfolgt vom AA erstmal. Sollte sich dann herausstellen,das sie wirklich gesundheitl. die Tätigkeit nicht ausüben können bekommt sie die Zeit ja erstattet die gesperrt wurde. Und in dieser zeit kann sie von der Arge Geld bekommen. An deiner Stelle, würde ich sie nicht aus diesen Gründen kündigen,das liegt doch nicht in deinem ermessen zu entscheiden,ob sie gesundheitlich in der Lage ist das sie die Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Sie soll aus gesundheitlichen gründen selbst kündigen und dem AA muss sie sowie so dann ärztliche Atteste vorlegen. Also denke mal du bist auf der richtigen Seite wenn du sie nicht kündigst.

Das Problem für dich ist insbesondere, dass dir keiner garantiert, dass sie dich nach dem du die Kündigung ausgesprochen hast, nicht verklagt (Kündigungsschutzklage). Alles schon passiert. Und dann wird es richtig teuer. Die Aufhebungsvereinbarung ist für dich sicherlich die beste Variante. Die Kündigung muss- da das KSchG bei dir nicht anwendbar ist - kein Kündigungsgrund vorliegen. Für die Arbeitnehmerin ist der Auflösungsvertrag genauso schlecht wie eine Selbstkündigung oder die außerordentliche Kündigung. In den letzten drei Fällen geht man nämlich davon aus, dass die Verantwortung für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses beim Arbeitnehmer liegt und daher dann auch die Sperrfrist. Daher ist durchaus verständlich, dass sie die Kündigung durch dich wünscht. Aber wie gesagt. Pass auch. Gerade weil sie frisch aus der Elternzeit kommt, kann das im Falle einer Klage echt eng werden für dich.

Achtung! Du musst gar nichts machen. Das muss die Mitarbeiterin mit der Arbeitsagentur klären. Wenn sie nicht mehr arbeiten will/kann, muss sie kündigen.

Wenn Sie eine Kündigung erhält, kann das Arbeitsamt darauf bestehen, dass sie auf Wiedereinstellung klagt - das wird teuer (Abfindung).

Du könntest "aus betriebsinternen Gründen" schreiben. Ihr seid in ihrer Elternzeit zu zweit klar gekommen und könnt es weiterhin, um Kosten zu sparen. Allerdings frage ich mich, ob dann das Arbeitsamt nicht verlangen kann, dass die Frau auf Wiedereinstellung klagt, weil sie doch ein Recht auf diesen Arbeitsplatz nach der Elternzeit hat. Frag sie- oder lass dich eben nicht darauf ein. Hat sie selbst echte Gründe (etwa dass man das Kind noch nicht alleine lassen kann und sie keinen Krippenplatz gefunden hat) gibts auch keine Sperre. Dann kannst du einfach schreiben: Auf Wunsch von Frau xyz

Wst3a 
Fragesteller
 19.03.2011, 14:14

Sie möchte, darf und kann diese Arbeit nich mehr ausüben, da Sie seitens Ihres Arztes nicht schwer heben darf, aber Sie wird auch nicht wieder krank geschrieben. Auf der anderen Seite möchte Sie halt nicht auf das Geld vom Arbeitsamt verzichten.

guinan  19.03.2011, 14:22
@Wst3a

Wenn sie aus gesundheitlichen Gründen diese Arbeit nicht mehr aufnehmen kann, bekommt sie keine Sperre. Sie kann ganz offiziell kündigen ohne Nachteile. Das würde ja auch einem Bäcker so gehen, der ne Mehlallergie bekommt. Der kann wegen der Mehlallergie auch nicht krankgeschrieben werden, kann aber dennoch seinen Beruf nicht mehr ausüben.

Wst3a 
Fragesteller
 19.03.2011, 14:25
@guinan

Danke für Deine Antwort, jetzt fühle ich ein wenig besser und auf der sicheren Seite. Aber wo steht das geschrieben. Kann ich das nachlesen und mein Mann schwarz auf weiß präsentieren.

guinan  19.03.2011, 14:40
@Wst3a

Die Rechtsgrundlage finde ich nicht, aber in verschiedenen Foren wird das bestätigt. Ein Attest müsste natürlich vorgelegt werden.

<a href="http://www.elo-forum.org/schwerbehinderte-gesundheit-rente/51724-weiss-bescheid-krankheitsbedingter-kuendigung-av-sperre-aa.html" target="_blank">http://www.elo-forum.org/schwerbehinderte-gesundheit-rente/51724-weiss-bescheid-krankheitsbedingter-kuendigung-av-sperre-aa.html</a>

Mmmhhhhh... Eine Angestellt kündigen, damit sie (mehr / länger) Geld vom Staat bekommt, worauf sie eigentlich keinen Anspruch hat, da Sie es ist, die nicht mehr arbeiten möchte... Mmmmmhhhh... Hört sich gerade zu danach an, als ob Du nicht Angst vor einer Kündigungsschutzklage haben solltest, sondern eher vor der Staatsanwaltschaft.

Entweder hast DU einen Kündigungsgrund, der in der Person der Arbeitnehmerin liegt, oder sie kündigt. Sie kann ja vorher bei Arbeitsamt nachfragen, ob sie unter den gegebenen Umständen kündigen darf ohne Sperre.