Kündigung beim Arbeitsamt begründen, ohne "Mobbing" zu benutzen?
Hab nach Jahren unmöglichen Arbeitsklimas und Mobbings endlich gekündigt. Nun muss ich meine Kündigung beim AA schriftlich begründen. Erwähne ich "Mobbing" in meiner Begründung, muss ich es sicher beweisen. Außerdem wird wohl keine Mitarbeiterin gegen ihren Chef aussagen. (Neben den anderen Mitarbeitern war der Chef die größte Klatschtante.) Wie kann ich meine Kündigung am besten begründen ohne das Wort "Mobbing" zu benutzen?
5 Antworten
Vielen ist es gar nicht bekannt, dass die AA gesetzlich dazu verpflichtet ist den A.nehmer zu beraten, wenn eine Kündigung /Aufhebungsvertrag ins Haus steht, damit ihm keine Nachteile entstehen. Sollte man schon vorher beanspruchen. Jetzt wo Du nachträglich eine schriftliche Begründung abzugeben hast, will das Amt sehr wohl wissen, welche Gründe Dich zu bewogen haben zu kündigen. Du wirst den Umstand Mobbing nicht umgehen können. Sie wird sicherlich prüfen was Du dagegen unternommen hast, ob evtl. Du deswegen in ärztl. Behandlung warst usw. (Meine persönliche Anmerkung: Mit der Absicht Mobbing verschweigen zu wollen, machst Du es auch nicht besser. Tatsache ist, dass auch ein Chef Sorgfalt tragen zu hat, dass bei der Arbeit nicht gemobbt wird. Und wenn so einer noch mitmacht (was leider immer mehr vorkommt), dann gehört so etwas bestraft. Gerichte haben auch Chefs schon in ihre Grenzen eingewiesen... Natürlich ist es schwierig, wenn man gemobbt wird. Man hat nicht mehr die nötige Kraft dazu dagegen anzugehen.Auch das Selbstwertgefühl schwindet, aber ich kann Dir nur eines für die Zukunft raten. Nicht alles über sich ergehen lassen, sondern handeln. Dazu gehört auch dazu Stellung zu beziehen. Auch zufünftig für Dein A.leben. Du wirst ja mal wieder einen neue A.stelle haben. Viel Glück!
>>Sperrfrist wegen Auflösung des Arbeitsverhältnisses<<
Wer seinen Arbeitsplatz aufgibt, ohne dass ein triftiger Grund vorliegt, kann mit einer Sperrzeit belegt werden. Als wichtige Gründe werden hierbei Mobbing angesehen, aber auch das Ausbleiben der vereinbarten Lohnzahlungen. Liegt ein solcher Fall vor, tritt keine Sperrzeit ein. Zur Sicherheit sollte man sich dies aber vor der Kündigung von der Arbeitsagentur bestätigen lassen.
Quelle: http://www.bpb.de/wissen/Z8WCUN
benutz das Wort "fertiggemacht" oder "getrietzt"
also prügeln oder foltern ist übertrieben...
Ja, das war auch ironisch gemeint!
Die sicherste Möglichkeit wäre, wenn Du wegen des Mobbings in ärztlicher oder gar psychologischer Behandlung wärst und ein entsprechendes Attest vorlegen könntest. Wenn nicht, schildere die Umstände möglichst präzise. Zeugen aus dem privaten Umfeld wären auch hilfreich. Beim Arbeitsamt sitzen nicht nur Dünnbrettbohrer, die Schwierigkeiten bei der Beweisführung innerhalb einer Firma sind dort durchaus bekannt.
Du musst das mit Mobbing begründen, denn dies wird vom AA ganz sicher akzeptiert. Mobbing ist subjektiv, d.h. du kannst es als Mobbing auslegen, andere sehen das nicht so. Entscheidend ist dass es für dich Mobbing war, vielleicht warst du deswegen auch bei einem Arzt oder es gibt irgendwelche Zeugen aus deinem Umfeld, die deinen Zustand beweisen können. Immer bei der Wahrheit bleiben, insbesondere im Umgang mit Behörden.
Wegen unüberbrückbarer Differenzen und anderen personellen Schwierigkeiten!
Ja, vielleicht auch noch "verprügelt" oder "gefoltert"....kopfschüttel und entsetzt