Mit welchen Strafen kann man rechnen wenn man keinen festen Wohnsitz hat und wegen Diebstahl in 25 Fällen und Schwarzfahren in 49 fällen angeklagt wird?

9 Antworten

Bei wiederholtem Diebstahl kann man von gewerbsmäßigem Diebstahl nach Abs. 1 Nr. 3 ausgehen.

https://dejure.org/gesetze/StGB/243.html

Sandschlucker 
Fragesteller
 01.01.2020, 09:44

Also wenn man unter 50 Euro dinge klaut, ist das geringfügig. Bei den Diebstählen handelte es sich fast nur um Kleinigkeiten für unter 10 euro.

Es wären ausserdem nur vorwürfe und die diebstähle sind nur ein Vorwurf.

Barbarosse  01.01.2020, 10:16
@Sandschlucker

Du scheinst sehr vergesslich zu sein:

Bei den Diebstählen wurden fast nur Dinge im Wert von unter 50 Euro gestohlen, außer einmal Markenkleidung für 850 Euro und einmal Schmuck im Wert von 500 Euro.
AnwaltMoral  01.01.2020, 19:51
@Sandschlucker

Geringfügig ist laut Rechtsprechung alles bis 25 € .

Er dürfte im Gefängnis landen. Eine Geldstrafe würde er sowieso nicht zahlen können.

Die Schulden bzw. Schadenersatzforderungen haben nichts mit dem Strafverfahren zu tun und dürften ihn sein Leben lang begleiten.

du hast eine lebhafte Phantasie. Immer hast du Bekannte, die absolut kein Geld haben, Schulden, ohne Einkommen leben , Verbrechen begehen......

Zügle mal deine Gedanken oder schreibe ein Buch.

Therapieauflage, Bewährung

das entscheidet ein richter,in bayern sitzt auf jeden fall länger wie in berlin.einen wohnsitz bekommst automatisch so lang du hinter gittern bist,lach