Mit welchen Strafen kann man rechnen wenn man keinen festen Wohnsitz hat und wegen Diebstahl in 25 Fällen und Schwarzfahren in 49 fällen angeklagt wird?
Die Person die angeklagt wurde hat diese Dinge alle im Alter von 21-23 Jahren begangen und wurde nun angeklagt. Keinen festen Wohnsitz heißt dass die Person obdachlos ist / in einer Notunterkunft schläft.
Normal müsste man bei jedem mal wo man ohne ticket erwischt wird 60 euro zahlen. Bei der Person wurde aber ein großteil des Geldes erlassen weil sie zeitweise wegen einer bipolaren störung (manisch-depressiv) unter Betreuung stand. Bei der Bahn stehen nun nur noch 900 Euro Schulden aus.
Bei den Diebstählen wurden fast nur Dinge im Wert von unter 50 Euro gestohlen, außer einmal Markenkleidung für 850 Euro und einmal Schmuck im Wert von 500 Euro.
9 Antworten
Bei wiederholtem Diebstahl kann man von gewerbsmäßigem Diebstahl nach Abs. 1 Nr. 3 ausgehen.
Du scheinst sehr vergesslich zu sein:
Bei den Diebstählen wurden fast nur Dinge im Wert von unter 50 Euro gestohlen, außer einmal Markenkleidung für 850 Euro und einmal Schmuck im Wert von 500 Euro.
Geringfügig ist laut Rechtsprechung alles bis 25 € .
Er dürfte im Gefängnis landen. Eine Geldstrafe würde er sowieso nicht zahlen können.
Die Schulden bzw. Schadenersatzforderungen haben nichts mit dem Strafverfahren zu tun und dürften ihn sein Leben lang begleiten.
du hast eine lebhafte Phantasie. Immer hast du Bekannte, die absolut kein Geld haben, Schulden, ohne Einkommen leben , Verbrechen begehen......
Zügle mal deine Gedanken oder schreibe ein Buch.
Therapieauflage, Bewährung
das entscheidet ein richter,in bayern sitzt auf jeden fall länger wie in berlin.einen wohnsitz bekommst automatisch so lang du hinter gittern bist,lach
Also wenn man unter 50 Euro dinge klaut, ist das geringfügig. Bei den Diebstählen handelte es sich fast nur um Kleinigkeiten für unter 10 euro.
Es wären ausserdem nur vorwürfe und die diebstähle sind nur ein Vorwurf.