Mit welchem Recht dürfen leidende Tiere eingeschläfert werden und Menschen nicht?

11 Antworten

Das ist schon lange eine hitzige Debatte. Der Grund weshalb es verboten ist, ist weil es technisch gesehen Mord ist. Ich persönlich finde das albern zumal es eigentlich auch nur von der hier immer noch die Regierung dominierenden Religion des Christentums kommt. Denn wie heißt es so schön in den zehn geboten? " Du darfst nicht töten." Zumindest kommt es mir so vor, wir hatten das Thema damals in Wirtschaftskunde und es ist vorallem die christlich demokratische union (CDU) die sich dagegen einsetzt soweit ich mich erinnere. Also ist es diese heuchlerische Religion die es verbietet Menschen zu töten, die sich nach dem Tod Sehnen.

PatrickLassan  22.11.2016, 14:42

Ich persönlich finde das albern zumal es eigentlich auch nur von der hier immer noch die Regierung dominierenden Religion des Christentums kommt.

Alle anderen großen Religionen sehen das ähnlich.

frax18 
Fragesteller
 22.11.2016, 14:43

Das Töten in den Geboten bezieht sich eher auf das Zerstören von Leben ohne Sinn und Rechtmäßigkeit. Leben und leben lassen. Wenn du allerdings ein Tier oder Menschen tötest, um zu überleben ist es was anderes (z.B. Essen bzw. Notwehr). Und genauso verstehe ich einen Sinn bzw. Rechtmäßigkeit darin Sterbehilfe zu leisten, wenn es sich die betroffene Person unbedingt wünscht und sich ihre Entschlossenheit trotz aller Freiheiten auch nach längerer Zeit nicht ändert.

DasRuedi  22.11.2016, 16:25

@patricklassan die hier dominierende Religion ist allerdings das Christentum. und @frax18 ich weiß wie es in den geboten gemeint ist, drum hab ich es auch als heuchlerisch bezeichnet.

nein es wäre nicht verwerflich... aber sage mir, wo sollen die Personen herkommen die das prüfen sollen. wenn in manchen ländlichen Gegenden noch nicht einmal die Hausarztversorgung gewährleistet ist, geschweige denn in manchen Gegenden die Notarztversorgung  

Man kann ja über eine Patientenverfügung schon viele Dinge selbst regeln. Auf lebensverlängernde Maßnahmen kann man verzichten, wenn man sich selber rechtzeitig damit auseinandersetzt und seinen Willen schriftlich festhält und möglichst dann auch verfügbar macht (so, dass die Dokumente im Ernstfall auch gefunden werden).

Aktive Sterbehilfe ist wieder eine andere Geschichte. Und noch schwieriger wird es, wenn der Wille des Patienten/Leidenden überhaupt nicht mehr erkennbar ist. Dabei spielen ganz tief verwurzelte Moralvorstellungen eine Rolle (Du sollst nicht töten) und letztlich will auch die Sterbehilfe niemand konkret ausüben. Ein Arzt hat lange studiert, um Menschen zu retten. Niemand kann verlangen, dass ein Arzt reihenweise seine Patienten "erlöst".

In der Realität haben die Menschen aus der Geschichte eben auch gelernt, dass das alles nicht so einfach ist. Unter dem Stichwort "Euthanasie" kannst Du ja mal nachlesen, was geschehen kann, wenn "andere" darüber entscheiden, welches Leben noch lebenswert ist und welches ausgelöscht werden sollte.

Trotzdem müssen diese Themen immer wieder diskutiert werden und über die nächsten Jahrzehnte kann sich die Meinung in Deutschland dazu auch ändern.

Menschen und Tiere werden im Gesetz unterschiedlich behandelt. Tiere sind nach dem Gesetz "Sachen" und keine Lebewesen.

Deshalb kannst du Menschen und Tiere - unter juristischem Aspekt - nicht miteinander vergleichen. Dennoch wird im Tierschutzgesetz der Tatsache Rechnung getragen, dass Tiere Lebewesen sind. Unbestritten ist natürlich, dass der Gesetzgeber noch sehr viel im Tierschutzgesetz verbessern muß.

frax18 
Fragesteller
 22.11.2016, 14:38

Naja, ich denke da vor allem an Haustiere. Allerdings sehe ich zwischen Mensch und Tier keinen Unterschied als Lebewesen, vor allem wenn es größere und lernfähige Säugetiere sind, wie z.B. Hunde.

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PatrickLassan  22.11.2016, 14:41

Tiere sind nach dem Gesetz "Sachen" und keine Lebewesen.

§ 90a BGB:

Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetzegeschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

https://dejure.org/gesetze/BGB/90a.html

Im Prinzip weiss der Mensch sich schwer in der Natur einzuordnen. Es gibt das Beispiel, wenn er einen hohen Berg herauf klettern will. Sieht das nicht irgendwie komisch aus?

Das Gesetz verbietet Selbstmord. Man kann auch nicht gesetzlich festlegen ob "jemand" lang genug lebt und von seinem Körper befreit werden möchte.

Wenn ein Tier leidet und der Tierarzt und die Natur, alles für das Tier mögliche getan hat, dann gibt der Mensch ihm das Recht damit zu Sterben und schläfert es ein.

Ob es eine schöne Art zu Sterben ist kann wohl niemand sagen. Manchmal geht die Natur, zudem wir Menschen ja auch gehören, Wege um eine Balance bzw. ein Gleichgewicht herzustellen oder wieder herzustellen.

Den Mensch kann man fragen ob er Sterben möchte, das Tier nicht, da muss dann der menschliche Verstand und das Herz handeln, und eine Entscheidung treffen, wenn dadurch wieder ein Gleichgewicht hergestellt werden kann, was ich bezweifel. Denn es gibt schon kein Gleichgewicht mehr in der Natur.

Ich glaube diese Frage ist sehr umfangreich da Sterben allgemein als nicht erfreuliches Ereignis angesehen wird.