Arbeitgeber Aufnahme vorspielen Person aussert sich rassistisch und auslanderfeindlich?

12 Antworten

In dem von Dir geschilderten Fall gehe ich davon aus, dass der AG nicht kündigen kann.

Es gibt zwar durchaus Fälle, in denen der AG einem AN wegen ausländerfeindlichen Äußerungen/Rassismus auch außerhalb des Arbeitsplatzes gekündigt hat, das waren aber andere Gegebenheiten als die von Dir geschilderten.

Grundsätzlich muss man Betrieb und private Dinge trennen. Anders sieht es nur aus, wenn private Äußerungen/Handlungen/Hetze z.B. bei Facebook mit dem Betrieb oder gar einer Behörde in Zusammenhang gebracht werden können.

In "Deinem" Fall handelt es sich um private Video- und Tonaufnahmen (die man nicht machen durfte) von Äußerungen die wahrscheinlich nicht für die Öffentlichkeit bestimmt waren.

Wir haben bei uns im Betrieb auch MA (wie wahrscheinlich sehr viele Betriebe), die einer bestimmten Partei angehören (oder stark tendieren). Das wird von vielen KollegInnen nicht gerne gesehen und auch der AG ist nicht sehr erfreut darüber.

Solange diese MA ihre "Gesinnung" aber vor dem Betriebstor lassen, ihren Job vertragsgemäß ausüben und sich gegenüber anderen AN nichts zu schulden kommen lassen, gibt es keinen Kündigungsgrund für den AG

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/wer-im-netz-hetzt-riskiert-die-kuendigung_76_365420.html

Nicht nur, dass du dich damit strafbar machst. Dem unter Umständen steht dem Gekündigten auch noch Schadenersatz zu.

Ist die Kündigung nicht angreifbar und der Chef sagt korrekt aus, dass die Videoaufnahme zur Kündigung geführt hat, dann schuldest du dem Mitarbeiter entgangenes Einkommen.

Jeder kann in der Freizeit äußern was er will. Solange es keine Auswirkung auf die Arbeit hat, geht es den AG nichts an.

Der größte Schuft im ganzen Land, ist und bleibt der Denunziant.

Ohne die ausdrückliche Erlaubnis desjenigen, darfst du keine Tonaufnahmen, Videos, Fotos, oder sonstiges, machen. Das stellt einen gravierenden Eingriff in die Privatsphäre her und ist strafbar.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
beispielsweise eine Person aussert sich rechtsradikal und auslanderfeindlich

Das ist nicht nett, auch nicht von Feingefühl durchdrungen, aber auch nicht strafbar.

und jemand nimmt diese Aussage per Video und Tonaufnahme

Alleine die Aufnahme stellt bereits eine Straftat gemäß §201 StGB dar. Vielleicht kommt hierbei gar der § 201a StGB in Frage, wenn die Aufnahme innheralb des höchstpersönlichen Lebensraumes angefertigt wird.

auf und zeigt sie diesem dem Arbeitgeber der sich rassistisch aussernden Person

Das ist zudem dann ein Verstoß gegen § 22 Satz 1 KunstUrhG

Kann der Arbeitgeber dann arbeitsrechtliche Konsequenzen einleiten

Nein.

Es sei denn, die betreffende Person äußert sich öffentlich und ist als Belegschaftsmitgied erkennbar, woraus negative Folgen für das jeweilige Unternehmen begründet werden können.

Jedoch kommt hierbei auch die Entstehungsgeschichte des fraglischen Videos zum Tragen, welches auf illegale Weise erfolgt ist. Ein Arbeitgeber ist gut beraten, wenn er bei illegal entstandenen Mitschnitten von jeglichen Maßnahmen absieht und sich nicht drauf einlässt.

oder darf man in der freizeit sagen was man möchte

Zumeist, jedoch nicht ganz.

das Gespräch findet privat und nicht auf der Arbeit statt,

Davon gehe ich auch aus.