Wie weit darf ein Abschlussstreich gehen?

8 Antworten

Das ist sicher kein Streich mehr, sondern erfüllt gleich mehrere Straftatbestände, unter anderem Freiheitsberaubung und Körperverletzung. Jemand gegen seinen eigenen Willen fesseln oder in einer sonstigen Art und Weise seiner Freiheit zu berauben ist Freiheitsberaubung, Kleber in die Haare schmieren ist schon Körperverletzung. Zudem wurden die Taten noch gleich mehrfach ausgeführt. Ein Streich ist es nur so lange, wie es nicht in den Strafbaren Bereich fällt. Das sich die anderen nicht dagegen wehren dürfen ist natürlich auch völliger Blödsinn, es findet ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff auf Sie statt, somit ist es Notwehr, wenn sie sich dagegen verteidigen. 

Farnickl muss ich da Recht geben da dies strafbar ist und mich wundert dass die Lehrer nichts sagen denn das wäre ein Fall für die Polizei

Natürlich gibt es Gesetze dagegen! DIE die IMMER gleten: Grundgesetz, Strafgesetz.

Was deine Freundin erzählt ist STRAFBAR! Das ist Freiheitsberaubung und Körperverletzung!

SIE macht es ja nicht, sie fällt zu denen die sozusagen das OPFER ist

@lederose

Es sit trotzdem strafbar. Ich hab doch nicht geschrieben, dass deine Freundin sich strafbar macht. Lies doch mal: Das ist STRAFBAR.

"p.s: es wird gegen den eigenen willen gemacht"

Wenn die Herrschaften nicht damit einverstanden waren bei dem Streich mitzumachen "und mit sich machen zu lassen wozu Bock haben" dann ist so ein Verhalten selbstverständlich strafbar.

Nicht mal gegen den Willen jemanden anmalen darf man, wobei so eine Tätigkeit vor Gericht wenig Bestand hätte ;) Fesseln und Festhalten ist da aber schon ne ganz andere Hausnummer!! Und vorallem Kleber in den Haaren

Gegen den eigenen Willen? Genau da hört der Spaß auf!! Wenn jemand sagt hör auf, dann solltest Du aufhören!!

ich gehe nicht in die schule in der das gemacht wird ;)

@lederose

Da hast Du aber Glück gehabt 😜