Darf ich 1P-LSD mit in den Urlaub nach Italien nehmen?

2 Antworten

Geh auf Nummer sicher und lass es einfach bleiben.

1P-LSD unterliegt in Deutschland weder dem BtMG noch dem Arztneimittelgesetz. Der Besitz ist hierzulande also vollkommen legal.

https://www.zeit.de/gesellschaft/2014-09/bgh-urteil-legal-highs

Dort steht auch: Damit haben die Richter eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes umgesetzt, der im Juli entschieden hatte, dass derartige Designerdrogen nach europäischem Recht keine Arzneien sind.

Das gilt also auch für Italien. Siehe auch hier:

http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=154827&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1

Trotzdem könntest du Schwierigkeiten bekommen wenn die Grenzer sowas bei dir finden, das kommt dann erstmal ins Labor und das braucht dann Zeit. Aber Strafe dürftest du keine bekommen.