Kontopfändung falsche Banke und name?

8 Antworten

Umgehend schriftlich / email widersprechen und das auch zur Kenntnis des Gerichtsvollziehers und Deiner Bank!

Sollte Deine Freundin bei Dir wohnen, wird bei einem Hausbesuch der Nachweis, welche Dinge in der Wohnung Dir sind, erbracht werden müssen.

Die Pfändung wäre natürlich nicht Rechtens. Ich geh aber mal davon aus, dass es von dem Inkasso-Unternehmen ein Brief mit der Pfändungsandrohung war. Der Gerichtsvollzieher wird bei bestehendem Schuldentitel die Bankdaten über die Schufa abfragen.

Dem Brief vom Inkassounternehmen (oder Gerichtsvollzieher? Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe!) widersprichst Du am besten heute abend noch, indem Du denen einen Brief schreibst, in welchem Du den Sachverhalt klarstellst.

Insbesondere widersprichst Du ausdrücklich jeglichen Pfändungen, weil Du die Passivlegitimation für diese Pfändung gegen Dein Eigentum bestreitest (ist zwar juristisch eine sehr zweifelhafte Einlassung, aber die Inkassofritzen sind meistens dämlich genug, sich von Jura-Lingo einschüchtern zu lassen).

Den Schrieb sendest Du morgen per Einschreiben ab.

Du kannst beim Vollstreckungsgericht Erinnerung einlegen, wenn tatsächlich ein PfÜB erlassen wird. Aber spätestens wenn die Drittschuldnererklärung der Bank kommt, wird sich das Ganze auflösen.

Die Pfändung ist nicht erlaubt, und es wird sich, sollte die Pfändung wirklich durchgeführt werden, herausstellen, dass der Kontoinhaber ( also Du) nicht identisch ist mit der Schuldnerin (Deine Freundin). Warum teilst Du das dem Gerichtsvollzieher bzw dem Inkassounternehmen nicht vorab mit?